Hallo,
wurde vor ca 5 Wochen mit dem Fahrrad angehalten, ist bei uns in der Stadt so, da viele Studenten nachts mit dem Fahrrad unterwegs sind, kontrollieren sie sehr häufig!
Also ich musste pusten, hatte 1,6 und der Bluttest liegt jetzt vor, der ist bei 1,54 gelandet!
Bei der Arztuntersuchung habe ich alles ohne Auffälligkeiten bestanden, außer 30 sek schätzen, da habe ich 50 sek geschätzt;)
Also, habe eben den Anruf bekommen, dass es eben 1,54 Promille ist und dass die Anzeige morgen rausgeht.
Warum? Dachte "erst" ab 1,6 ist es eine Straftat?
Heißt das jetzt, dass Sie mich aufgrund Fahrauffälligkeiten angehalten haben? Ich bin im Schritttempo neben meinem Kumpel gefahren!?
Wenns was bringt, habe seit 5 Jahren Führerschein, keine Vorstrafen, keine Punkte, kein "zu schnell fahren", garnix bis jetzt!
Muss ich da jetzt trotzdem mit MPU und hohen Kosten rechnen?
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Alkohol auf dem Rad
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
ja, ich würde die MPU einplanen.
Ab 1,6 ist es auf dem Fahrrad so, dass ohne jegliche Gründe - wie z.B. Auffälligkeiten beim Fahren etc. - die Fahrerlaubnis eingezogen werden kann, wie beim Auto.
Unter 1,6 Promille kann dennoch eine MPU angeordnet werden. Der Führerschein ist dann zwar nicht futsch, aber es wird vom MPU-Ergebnis abhängig gemacht, ob der Führerschein futsch sein wird.
LG
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Ja, aber der Polizist meinte als ich damals aus der Wache raus bin, bei 1,61 hab ich Pech gehabt und bei 1,59 hätte ich Glück gehabt? Warum sollte ich jetzt bei 1,54 trotzdem bestraft werden? Und schauen die so garnicht nach, ob man schon mal bestraft wurde, oder sonstiges hatte? Das muss doch irgendwas wert sein!
Kann doch nicht sein, dass ich die gleiche Strafe beim ersten mal bekomme, als einer der zum 3 mal oder so erwischt wird!?
Vorallem bin ich doch drunter, und ich kann mich sehr wohl erinnern, dass ich nicht auffällig gefahren bin oder den Verkehr gefährdet hat, dass müsste doch in dem Bericht stehen!
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Hallo,
ob du noch mal ungeschoren davon kommst, kann ich nicht sagen.
Aber der Polizist meinte sicher: ab 1,6 Promille kann auch einem Radfahrer sofort der Führerschein abgenommen werden per Gericht.
Aber unter 1,6 kann durchaus entschieden werden, dass man zu einer MPU muss. Und normalerweise ist MPU: Führerschein weg, hin, um den Schein wieder zu bekommen. Aber solchen Radfahrern kann! die MPU - ich sage nicht, das ist bei Dir so, aber ich würde mich auf den worst case einstellen - auferlegt werden, um dort zu prüfen, ob die fahrtauglich sind. Da ist es dann umgekehrt, der Führerschein ist nicht eingezogen, aber die sollen prüfen, ob man dafür tauglich ist und ihn behalten darf/ er eingezogen werden sollte. Und das KANN dir passieren. Ich sage KANN. Ich weiß es nicht, aber 1,54 ist ja so viel unter 1,6 nu nicht.
LG
Und ich meine das nicht böse, ich fahre zu Parties auch mit dem Rad und möchte nicht wissen, was ich auf der Heimfahrt intus hatte. Aber rechtlich ist es leider so.
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Wenn du bei 1,59 ohne Auffälligkeiten bestanden hast wird man dich als Alkoholiker erkannt haben.
Meist du nicht das du dann andere Probleme hast.
quote:
aufgrund Fahrauffälligkeiten angehalten haben? Ich bin im Schritttempo neben meinem Kumpel gefahren!?
Nebeneinander - wäre doch eine Auffälligkeit "?"
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" "
ja, er ist gelaufen und ich bin neben ihm her gefahren!
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Was meinst du bitte mit anderen Problemen? Du wirst hier leider ständig kontrolliert, das ist in dieser Stadt leider so! Ich trinke kein Schluck mehr seit diesem Vorfall, hätte damals nie gedacht, dass ich 1,54 hab, weil ich konnte es nicht einschätzen, musste bis dahin noch nicht blasen!
Aber seit ich hier wohne leider ständig, das erste mal halt blöd, aber seit dem Vorfall leider weitere 5 bis 6 mal, und das in 5 Wochen!
Und 5 mal 0,0, also Probleme habe ich bestimmt keine!
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Hallo,
ich hatte 1,73 Promille im Blut (ohne Gefährdung anderer)
Soll nun 1800 € Strafe zahlen (+Verfahrenskosten um die 200 €)
MPU kommt noch dazu und ob der FS entzogen wird, steht noch in den Sternen.
Da du noch unter den 1,6 Promille bist, gehe ich mal davon aus dass du zu 20 Tagessätzen verurteilt wirst. (30 Tagessätze entsprechen 1 Monatsnettogehalt)
Ob du MPU machen musst oder nicht, entscheidet dann die Führerscheinbehörde, aber nicht das Amtsgericht.
Ich hatte auch keine Punkte in Flensburg, auch noch nie unter Alkoholeinfluss Auto / Fahrrad gefahren und bin trotzdem zu 30 Tagessätzen je 60 €, also 1800 € verurteilt worden. Möglich wären bis zu 50 Tagessätze, je nach Schweregrad und ob eine Gefährdung anderer vorlag.
In welcher Geschwindigkeit du gefahren bist ist nicht relevant
Auf jeden Fall ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ein teurer Spaß.
-- Editiert bruschko am 11.07.2012 23:37
quote:
Ja, aber der Polizist meinte als ich damals aus der Wache raus bin, bei 1,61 hab ich Pech gehabt und bei 1,59 hätte ich Glück gehabt? Warum sollte ich jetzt bei 1,54 trotzdem bestraft werden?
Du unterliegst also den grundlegenden Irrtum 'Glück gehabt' mit Straffreiheit gleichzusetzen?
Warum eine Strafe (Geld, MPU, etc.) möglich ist? Weil es so gesetzlich geregelt ist.
quote:
Vorallem bin ich doch drunter, und ich kann mich sehr wohl erinnern, dass ich nicht auffällig gefahren bin oder den Verkehr gefährdet hat, dass müsste doch in dem Bericht stehen!
Da wird man von einer gewissen Gewöhnung an Alkohol ausgehen, denn in der Regel fährt man mit 1,5 nicht mehr so unauffällig.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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