Ich habe vor ca. 8 Jahren meinen FS auf Grund einer Alkoholfahrt verloren. Danach wurde ich 2 mal beim Fahren ohne FS erwischt. Anfang 2001 machte ich dann eine MPU, die jedoch nur den Tatbestand des Fahrens ohne FS zum Gegenstand hatte. Seit 03.2001 bin ich nun wieder im Besitz des FS. Am 16.02.2002 wurde ich kurz vor meiner Wohnung von einer Polizeistreife gestoppt (Routinekontrolle). Die BAK-Kontrolle ergab einen Wert von 1.36. Die anschlissende Untersuchung im Krankenhaus einen Wert von 1.70 (ca, 1 h später).
Diese Werte sind mir absolut unverständlich, da ich am Abend vorher (bis gegen 1.00 Uhr) bei einer Feier lediglich 4 Bier (0,3l) getrunken habe. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht alkoholgewöhnt bin und am Abend auf Grund einer Erkältung 2 Analgin und am Abend sowie vor der Fahrt je 2 Schmerztabletten ( Ibuprofen 600 AL) wegen meines Wirbelsäulenschadens eingenommen habe. Können diese Arzneimittel den Wert dermassen verfälschen. Was kann ich tun?
MfG
Jockel
Alkoholfahrt - Sperre
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Erstens sollte man bei Einnahme von Medikamenten ganz auf Alkohol verzichten. Zweitens glaube ich schon, daß der Promille-Wert durch die Medikamente beeinflusst wurde.
Ich würde mich zuerst beim Arzt darüber informieren und danach zur Beratung zu einem Rechtsanwalt gehen.
Gruß
Silke
Was droht einem Fahrer, der mit 19 Jahren alkoholbedingt einen Unfall hatte (1,17 promille) und 9 Jahre später wieder mit 2,1 promille ohne Unfall angehalten wurde?
Danke für Ihre Antwort
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Da du einen promille wert von über 2,0 promille hattest, wirst du eine Sperre bekommen.
Eine Sperre die min. 10 Monate dauern wird.
Die Sperre kann auch ohne zeitliche Begrenzung angeordnet werden.
Dazu kommt noch: 4 Punkte + Bussgeld ( ca. 450€ ) + Strafgeld ( Tagessätze ) + MPU.
Das ist etwas durcheinander. Es gibt entweder "Bußgeld" oder
"Geldstrafe"
In diesem Fall wird es eine Geldstrafe geben, da es sich bei 2,1 Promille um eine "Straftat" (§ 316 StGB
) handelt, und nicht um eine Owi.
Die Sperre und Entzug (§ 69 StGB
) gibt es auch nicht erst ab 2 Promille, sondern ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist sie die Regel. (Grenze OWi/Straftat)
Eine MPU ist ab 1,6 Promille zwingend vorgeschrieben.
Geldstrafe würde ich mit 60-90 Tagessätzen ansetzen. (oder 3 monatige Freiheitsstrafe zur Bew. wg. Wiederholung)
Dauer der Sperre min. 6 Monate. Da weit über 1,1 Promille eher 10-15.
Da die erste Tat evtl. noch im Bundeszentralregister gespeichert ist (kommt auf damalige Urteilshöhe an) aber zu 95% noch in Flensburg (10 Jahre --> Straftaten mit Alkohol --> da ein Unfall dabei war, war es zu 95% eine Straftat (im damaligen Urteil nachschauen, nach welchen §§ verurteilt wurde ---> §§ 315c
, 316
StGB), selbst wenn die Promillegrenzen vor 9 Jahren (Abgrenzung Straftat/OWi) noch anders waren) ist auch mit einer längern Sperre (ca. 18 -24 Monate) zu rechnen.
Punkte in FL sind klar.
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