Alkoholfahrt - kann man Teil des Fahrverbotes in eine Geldstrafe umwandeln?

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
basstido
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholfahrt - kann man Teil des Fahrverbotes in eine Geldstrafe umwandeln?

Hallo,
Ich bin letzten Freitag in Hamburg unter Alkoholeinfluss mit dem Auto gefahren.
mein Navi hat mich durch ein kleines stück Einbahnstr.(war als ortsfremder kaum zu erkennen) geschikt, darauf hin wurde ich von der Polizei angehalten.
Der Test mit dem Alkomat ergab 1,2 promille und ich musste mit aufs Revier zur Blutentnahme.
Mein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Mit welchem Strafmaß etwa hab ich denn jetzt zu Rechnen?
Und gibt es eine möglichkeit einen Teil des Fahrverbotes in eine Geldstrafe umzuwandeln? Weil ich meinen Führerschein Beruflich brauche?
Danke im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein Fahrverbot wird es nicht geben, sondern vermutlich den Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Wiedererteilung mindestens 6 Monate, es sei denn, die Blutuntersuchung ergibt einen niedrigeren Wert, was kaum anzunehmen ist.

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Entscheidend wir nun das Ergebnis der Blutanalyse sein. Ab 1,1‰ liegt auf jeden Fall eine Straftat gemäß § 316 StGB vor. Dann erwartet Dich eine Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen (TS). 30 TS entsprechen einem Monatsnettoeinkommen. Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Die wird ca. 10-12 Monate inkl. der Zeit der vorl. Entziehung betragen.

Eine Verkürzung der Sperrzeit gegen Erhöhung der Geldstrafe ist nicht möglich. Es gibt aber Möglichkeiten der nachträglichen Sperrfristverkürzung. Google mal nach "Mainz77" oder eben "Sperrfristverkürzung". Möglich ist eine Sperrfristverkürzung von 1-3, meistens jedoch 2, Monaten.

Sollte die BAK unter 1,1‰ liegen wird es spannend. Sollte Dir Dein Fahrfehler (Einbahnstraße) als alkoholbedingte Ausfallerscheinung ausgelegt werden hätte das die gleichen Folgen wie oben beschrieben. Könntest Du darlegen, dass der Fehler nicht auf den Alkohol, sondern Deine mangelnden Ortskenntnisse und der falschen Streckenführung durch Dein Navi zurückzuführen ist, und Dir dieser Fehler daher auch in nüchternem Zustand unterlaufen wäre, so hätte der Vorfall ein Bußgeld in Höhe von 500€, 28,50€ Gebühren und Auslagen, c. 150€ für die Blutentnahme, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.

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