Alkoholisiert Gefahren mit 1,2 Promille

8. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
lockebello
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholisiert Gefahren mit 1,2 Promille

Hallo zusammen,

Vielleicht kann mir hier einer sagen was ich zu erwarten habe:

Bin mit 1,2 Promille(habe geblasen) von der Polizei aufgeschnappt worden. Hab noch 4 Monate Probezeit. Was ist die Mindeststrafe für so ein Verkehrsdelikt. Bitte um schnelle Hilfe.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
T-Man
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wenn Du "nur" gefahren bist, dann dürfte dieser § einshclägig sein:

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Also, eine "Mindeststrafe" gibt es nicht. Wie Deine Strafe genau aussieht, kann man so abstrakt kaum sagen. Das hängt von den Umständen Deiner Tat ab, bist du evtl unter 21 und daher nach Jugendstrafrecht zu behandlen? Bist Du vorbestraft etc. Bei Trunkenheitsfahrten kann es sogar einen Unterschied machen, ob Du in einer "ländlichen" Region wohnst oder in einer Stadt.

Vielleicht ist aber die Messung nicht ok? Ein Anwalt hilft da weiter.
(Wenn die BAK UNTER 1,1 0/00 liegt, dann nur relative Fahruntüchtigkeit!) Wurde nach dem "Blasen" eine Blutprobe entnommen? Wenn nicht, evtl. "nur" Ordnungswidrigkeit!!

Wenn Du das erste mal auffällst, dann würde ich jedenfalls mal von einer Geldstrafe ausgehen.

Aber Dein Führerschein wird weg sein --> Aufbauseminar etc.

So, ohne jetzt hier den Moralapostel zu geben: Überleg Dir mal bitte, was alles passieren kann, wenn man besoffen fährt! Und Fahranfänger bist Du auch noch! Ich kann aus Erfahrung nur raten: Wenn man "saufen" geht, zur Disco etc., dann sollte es immer einen Fahrer geben der nichts trinkt!! Ich weiss, leider wird man oft erst dann schlau, wenn der erste Wagen von der Strasse abfliegt. Aber bitte, es ist doch ganz einfach: Jede Woche fährt ein anderer, dann kann jeder mal saufen.


Gruß

T-Man

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
P. de B.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo...

Das mit der relativen Fahruntüchtigkeit bei einem Wert unter 1,10 %o (bis 1,09 %o) wäre man im Ordnungwidrigkeitengesetz, aber wenn die Polizei in irgendeiner Art und Weise Ausfallerscheinungen (Sch****en, Lallen etc.) festgestellt hat, dann ist man auch mit einem Wert unter 1,09 %o im Strattatbestand (keine Owi mehr!) !

Grüßle....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
P. de B.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo...

Das mit der relativen Fahruntüchtigkeit bei einem Wert unter 1,10 %o (bis 1,09 %o) wäre man im Ordnungwidrigkeitengesetz, aber wenn die Polizei in irgendeiner Art und Weise Ausfallerscheinungen (Sch****en, Lallen etc.) festgestellt hat, dann ist man auch mit einem Wert unter 1,09 %o im Strattatbestand (keine Owi mehr!) !

Grüßle....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
P. de B.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Upss... der Beitrag sollte eigentlich nur 1x hier erscheinen.. *seufz*... und warum Sch****en da steht weiß ich auch nicht! Es sollte eigentlich nur S C H W A N K E N heißen!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
T-Man
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo P. de B.,

da hast Du natürlich Recht (mit den Ausfallerscheinungen). Die hattest Du bei diesem "Doppel-Post" wohl auch :) .

Was mich mal interessieren würde, ich habe irgendwie in Erinnerung, dass man die Atemalkoholtests im Strafverfahren nicht verwenden darf. Stimmt das so?

Gruß

T.Man

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
P. de B.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo...

Naja nicht wirklich .. vielleicht hatte dann der Computer welche.. Nein nun mal im Ernst und zu Deiner weiteren Frage.

Es gibt insgesamt 3 Möglichkeiten den Alkoholwert zu bestimmen.
1. mit dem sogenannten "tragbaren" Alkoholtester
2. mit dem stationären Alkholtester auf dem Revier
3. die Blutprobe durch einen Arzt

Ein Atemalkoholwert, der durch den tragbaren mobilen Tester, getestet wurde ist im Strafverfahren als Beweis nicht gültig. Er dient soweit als "Anhaltspunkt" für weitere Maßnahmen.

Der stationäre Alkoholtester auf dem Revier ist als Beweis im Strafverfahren zulässig, allerdings nur dann wenn der Wert unter 1,10 %o gelegen ist.

Liegt der Wert über 1,10 %o gilt im Strafverfahren nur die Blutprobe!

Wenn allerdings bei einem Wert unter 1,10 %o die sogenannten Ausfallerscheinungen vorliegen, ist eine Blutprobe ebenfalls zulässig.

Grüßle...... :-)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen