Alkoholisiert im stehenden Auto

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb449343-53
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholisiert im stehenden Auto

Sehr geehrte Anwälte,


Am Samstag Abend tranken mein Kumpel und ich (sehr viel) Alkohol und wurden plötzlich im Auto an der örtlichen Tankstelle wach. Der Motor war aus, wir saßen im Auto und plötzlich kam auch schon die Polizei und redete von Unfallflucht.

Von dem angeblichen Unfall wussten wir nichts und erst als die Polizei mir den platten Reifen zeigte, war uns klar wovon sie sprachen. Jemand hat meine Radkappen am Kreisverkehr abgefahren. Wir haben leider immer noch gar keine Erinnerung, was dort passiert ist.

Sie fragten uns des öfteren, wer gefahren sei. Das haben wir immer mit "niemand von uns" oder "weiß ich nicht" beantwortet.

Nachdem mein Kumpel vergebens zwei mal nicht richtig gepustet hat, brachten sie uns in die Polizeistation um Blut abzunehmen. Es kann sein, dass ich das Pusten verweigert habe, dem bin ich mir nicht mehr sicher.

Doppelt Blut abgenommen, tippten die Polizisten etwas in den PC und haben uns schließlich um 7 Uhr morgen unsere Papiere zurück mit den Worten ihr seid entlassen.

Meine Frage ist, was kann jetzt passieren? Womit können wir rechnen? Es ist ja so gesehen nichts dramatisches passiert



Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
fb449343-53 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
fb449343-53
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vergaß noch zu erwähnen, dass der Fahrersitz extrem weit vorne war (das fiel dem Polizisten auf) und wir dort unmöglich reinpassen mit je 1,98 Meter Körpergröße.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb449343-53):
wir saßen im Auto

Wo?
Motor aus?



Zitat (von fb449343-53):
Meine Frage ist, was kann jetzt passieren? Womit können wir rechnen?

Da ein Unfall mit Fahrerflucht imRaume steht: Mit einem Ermittlungsverfahren und - je nach Ausgang - einer entsprechenden Strafe.



Zitat (von fb449343-53):
Es ist ja so gesehen nichts dramatisches passiert

Nun, wenn man das so sieht, sollte man besser von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Denn eine nicht unrelevante Straftat zu verharmlosen, ist keine gute Idee.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von fb449343-53):
...wurden plötzlich im Auto an der örtlichen Tankstelle wach.


Die vermutlich Videoüberwacht ist?
Haben die Polizisten die Videobänder gesichert?

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von fb449343-53
#5

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da es zu einem Unfall kam, ist zunächst erwartbar, dass es diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren u.a. mit Ihnen als Beschuldigten gibt, da Sie hier als möglicher Täter aus Sicht der Polizei/Staatsanwaltschaft sicher in Frage kommen Hierin müsste bei Ihnen jedoch ein hinreichender Tatverdacht bestehen, dass Sie an dem Unfall beteiligt waren. Dies ist nach Ihren Schilderungen hier jedoch nicht anzunehmen.

Nachweisbar scheint hier lediglich zu sein, dass Sie und Ihr Freund sich betrunken in dem Auto befunden haben. Dies würde an sich noch keine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB darstellen. Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn etwa der Schlüssel in der Zündung steckte. Dies wird teilweise schon als Indiz für eine (versuchte) Ingebrauchnahme gesehen.

Der Fakt, dass der Fahrersitz so weit vorne war, dass ein dortiges Sitzen nicht möglich war, spricht natürlich gegen ein entsprechendes Vorhaben, so dass auch hier nach unserer Einschätzung kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Haben Sie denn, als die Polizei kam, auf dem Rücksitz gesessen? Den Fahrersitz kann man nach der Fahrt natürlich auch einfach nach vorne schieben, um es sich hinten etwas bequemer zu machen. Ob Sie das entlastet, da bin ich mir nicht ganz so sicher.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen