Aufgrund einer Alkoholfahrt mit dem Pkw incl.Beschädigung einer Leitplanke bei 2,4 Promille wurde der Führerschein entzogen und das Fahrzeug bei der Polizei sicher gestellt. Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet und um Akteneinsicht gebeten. Da ich Verkäufer im Außendienst bin habe ich großen Mist gebaut. Der Anwalt meint nun, dass seine Kosten wahrscheinlich über die Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt sind. Kommen seine Kosten und vieles mehr nun auf mich privat zu ?
-- Editiert von Moderator am 01.08.2016 13:41
-- Thema wurde verschoben am 01.08.2016 13:41
Alkoholisierte Fahrt, Führerscheinentzug, Auto beschlagnahmt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatDer Anwalt meint nun, dass seine Kosten wahrscheinlich über die Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt sind. :
Das sollte man eigentlich schon definitiv wissen, da man bei den Versicherungen in der Regel die Deckungszusage vor der Beauftragung einholen müsste, will man die Kosten erstattet haben.
Die Deckung bei Straftaten sind keine Standardabsicherung.
ZitatKommen seine Kosten und vieles mehr nun auf mich privat zu ? :
Ja auf wen denn sonst? Der heilige Geist stellt sicherlich keine Schecks aus...
Der Anwalt wird sio 600-1200 EUR in Rechnung stellen, dazu noch die Verfahrenkosten, die Schäden an der Leitplanke, die Bergung, die Sicherstellung, ...
Sollte man das Glück haben das Auto wieder zurückerhalten, wird man diese Schäden vermutlich auch von der Versicherung nicht zurück bekommen.
ZitatDa ich Verkäufer im Außendienst bin :
Da sollte man sich schon mal umorientieren.
Unabhägig von einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis wird man sich auch noch mit einer MPU-Auflage beschäftigen dürfen.
Okay das alles ist leider passiert. Natürlich war das ein großer Fehler. WARUM würde die Rechtsschutzversicherung meinen Fall ablehnen ? Bisher habe ich noch keine Zu- oder Absage. Da ich doch schon lange Versicherungsschutz bezahle müßte mein Fall doch in die Haftung um die Strafe zu reduzieren etc. Könnte ich meine Vollmacht wieder zurück ziehen, wenn der Versicherer keine Deckung erteilt ? Hätte ich dann gegebenenfalls nur Beratungskosten zu tragen ? Wäre das sinnvoll oder ist in diesem Fall ein Anwalt gold wert ? WAS steht im § 675 Abs. 2 BGB ? Leider ist das nicht mein Fachgebiet....ich bitte um Geduld
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Hallo
Definitiv Gold wert!!!Zitat:oder ist in diesem Fall ein Anwalt gold wert
Du solltest bedenken, das ganze geht als Straftat durch. Somit ist das Auto Tatwerkzeug und könnte (kann nicht muss) als Tatwerkzeug auch gänzlich eingezogen werden! Da würde ich also nicht ohne Anwalt agieren. Ausser es handelt sich um ne 200Euro Möhre bei dem Fahrzeug...
Zitat:WARUM würde die Rechtsschutzversicherung meinen Fall ablehnen ?
Weil Strafrecht bei den meisten Standard-Rechtsschutzversicherungen nicht mit versichert ist.
Was genau bei Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert ist und was nicht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Vielleicht ist bei Ihnen ja Strafrecht mitversichert - aber dafür müssten Sie in Ihre Unterlagen schauen.
Zitat:Bisher habe ich noch keine Zu- oder Absage.
Aber eine Anfrage haben Sie schon gestellt, oder?
Zitat:Könnte ich meine Vollmacht wieder zurück ziehen, wenn der Versicherer keine Deckung erteilt ?
Ja. Aber alles das, was schon an Anwaltskosten bis dahin angefallen ist, müssen Sie natürlich bezahlen.
Es stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Mandats sich dann noch lohnt, oder ob es dann nicht sinnvoller ist, den Anwalt den Fall auch zu Ende bringen zu lassen.
Zitat:Wäre das sinnvoll oder ist in diesem Fall ein Anwalt gold wert ?
Wenn es um die eigene berufliche Zukunft geht, ist anwaltliche Hilfe sicher eine gute Idee.
Allerdings steht zu befürchten, dass angesichts der klaren Fakten (Unfall, >2 Promille) auch ein Anwalt nicht mehr viel erreichen kann. An Fakten kann auch ein Anwalt nichts ändern.
Zitat:WAS steht im § 675 Abs. 2 BGB ?
Da steht etwa sinngemäß drin "Alle Ratschläge und Tipps sind ohne Gewähr".
Zitat:Du solltest bedenken, das ganze geht als Straftat durch. Somit ist das Auto Tatwerkzeug und könnte (kann nicht muss) als Tatwerkzeug auch gänzlich eingezogen werden!
Eine Einziehung des Unfallwagens wegen Trunkenheitsfahrt dürfte maximal theoretischer Natur sein.
-- Editiert von drkabo am 27.07.2016 00:49
Zitatist in diesem Fall ein Anwalt gold wert :
Nun, es geht un die berufliche Existenz. Sowohl die aktuelle als auch die zukünftige.
So eine MPU-Auflage kann einen im schlimmsten Falle bis zu 15 Jahre verfolgen.
Ohne jetzt irgendwelche Gesetze zu zitieren: Im Außendienst, beruflich auf den Führerschein angewiesen zu sein, und 2,4 Promille?
Das ist meiner Meinung nach ja schon Vorsatz, oder vielleicht auch verminderte Schuldfähigkeit.
Auf jeden Fall kostet es viel Kohle. Wer dieses bezahlt, wird sich zeigen.
ZitatDa ich Verkäufer im Außendienst bin habe ich großen Mist gebaut. :
Und wenn du Verkäufer im Supermarkt um die Ecke wärst (Arbeitsweg zu Fuß: 2 Minuten), hättest du das dann nicht als "Mist" abgestempelt?
Ich hoffe, dass der Lappen für mehrere Jahre weg ist und nur mit der Auflage einer MPU zurück bekommen werden kann.
2,4 Promille... Überleg mal, du hättest nen Menschen überfahren...
ZitatKommen seine Kosten und vieles mehr nun auf mich privat zu ? :
Wenn du ganz lieb fragst, zahlt ja jemand hier aus dem Forum die Kosten für dich...
ZitatDa ich Verkäufer im Außendienst bin :
Tja, such dir schon mal einen Fahrer, der dich die nächste Zeit rumkutschieren wird... Oder vielleicht doch den Supermarkt um die Ecke?
Ich empfehle mich...
Zum Thema "Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Rechtschutzversicherung", muss ich dir leider sagen, dass es fast schon sicher ist, dass das Gericht bei 2,4 Promille von einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt ausgehen wird - und das ist dann das Ende für die Kostenübernahme, da dir keine Versicherung die Kosten, die duch eine vorsätzlich begangene Straftat entstehen, ersetzen wird (ist ja auch logisch). Anders läge der Fall wenn der Arzt bei der, der Trunkenheitsfahrt nachfolgenden ärztlichen Untersuchung zu dem Ergebnis käme, dass der Grad deine Zurechnungsfähigkeit noch so hoch war, dass es möglich gewesen wäre, dass du gedacht hast, du könntest das Fzg. noch fahren. Dann könnte das Gericht - mit viel Glück - auf "Fahrlässige Trunkenheitsfahrt" entscheiden und eine VERKEHRS(!!!)-Rechtschutzversicherung würde Anwalts- u. Gerichtskosten übernehmen. Viel Glück!
In naher sowie ferner Zukunft wirst du mit folgenden Kosten rechnen müssen:
- höchstwahrscheinlich die Anwalts- und Gerichtskosten
- zu erwartende Geldstrafe wegen der Trunkenheitsfahrt, legt das Gericht fest und richtet sich nach deinem Einkommen
- Kosten der Blutuntersuchung
- Schaden an der Leitplanke und sonstigem
- Abschleppkosten
- Schaden an deinem Fahrzeug
- Kosten des sicheren ersten medizin-psychologischen Gutachtens, .....bei Nichtbestehen folgen weitere und kann bei Zeitüberschreitung zwischen Erlöschen der Fahrerlaubnis und positiver MPU (ich glaube, es sind 2 Jahre), dazu führen, dass die praktische Führerscheinprüfung erneut abgelegt werden muss
- eventuelle Kosten für Auflagen, die zu einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führen
- Kosten für Nahverkehr/Taxi/Fahrer
6,5 Wochen alt..... damn`t
-- Editiert von iceman123mitglied am 11.09.2016 02:40
das wird dann anscheinend nicht wenig sein, wenn es nicht gedeckt wird
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