Allgemeine Betriebserlaubnis Roller

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Allgemeine Betriebserlaubnis Roller

Hallo,
folgendes Szenario Person A kauft einen Roller bei Person B(privat). Dieser wurde vorher bei Person C(Händler) gekauft. Das Problem ist, dass es zu dem Roller nur eine Kopie der ABE vorliegt. Denn die Person, die den Roller beim Händler in Zahlung gegeben hat hatte diese Verloren. Der Händler ist kein Autorisierter Händler der Rollermarke und hat sich irgendwie über einen Autorisierten diese Kopie beschafft. Nun war Person A bei der Polizei, und hat gefragt, ob die Kopie reicht. Die Polizei meinte nicht. Die Kopie kommt aber Angeblich original vom Hersteller. Der Roller hat noch Gewährleistung bei dem Händler.

2 Fragen.

1. Reicht die Kopie tatsächlich nicht aus? Unten ist ein Stempel? drauf National Document No. und das Datum.

2. Wenn es nicht reichen würde, kann Person C dann vom Händler verlangen, dass er die Kosten für eine neue Betriebserlaubnis (ca. 50€) übernimmt. Weil er kann ja eigentlich nicht den Roller an Person B ohne gültige ABE verkaufen, oder?

Viele Grüße

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4 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Die Frage ist, ob der Stempel echt oder nur mit kopiert ist. Eine einfache Kopie einer Betriebserlaubnis ist definitiv nicht ausreichend - diese muß im Original mitgeführt werden.
Ob Sie Anspruch auf ein gültiges Dokument haben, wird vor allem vom Kaufvertrag abhängen. Es besteht zumindest keine Verpflichtung dazu, Fahrzeuge NUR mit gültigen Zulassungsdokumenten zu verkaufen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist das denn für ein Stempel? Also Kaufvertrag von dem Händler gibt es nicht. Nur eine Rechnung auf der steht aber:

Der Verkaufsgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in 2 Jahren.

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#3
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch ein Nachtrag in dem Kaufvertrag zwischen A und B steht bei Quittung, dass der Käufer bestätigt u.a. eine Betriebserlaubnis bekommen hat.
Wie sieht es damit aus? Weil es ist ja nur eine Kopie also faktisch falsch.

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#4
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kennt sich damit niemand aus?

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