Als wartender Linksabbieger von Überholer gerammt

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Datenzwerg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Als wartender Linksabbieger von Überholer gerammt

Hallo Forum!

Ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Sachlage:

Meine Mutter war am Tag vor Silvester mit ihrem PKW in einer Tempo-30-Zone unterwegs und wollte in eine Einmündung nach links abbbiegen. Sie setzte rechtzeitig den Blinker links und verzögerte ihr Fahrzeug bis zum Stillstand vor der Einmündung, weil ein Fußgänger (älterer Herr) im Begriff war, diese in Fahrtrichtung zu überqueren. Da die Fahrbahn an dieser Stelle so eng ist, daß zwei Fahrzeuge gerade eben aneinander vorbei passen, war kein Spielraum zum weiteren Einordnen nach links vorhanden. In der letzten Anhaltebewegung drehte meine Mutter die Lenkung als Vorbereitung für das Abbiegen etwas nach links ein, so daß der Wagen mit der Schnauze leicht nach links zeigte. In dieser Position wartete sie auf den Fußgänger, der mittlerweile die Fahrbahn betreten hatte.

So weit, so gut.

Während meine Mutter also im [color=red]Stillstand[/color] auf den Fußgänger wartete, kam plötzlich von hinten ein Transporter, überholte sie mit flottem Tempo links und striff dabei ihr Fahrzeug im Bereich Kotflügel/Stoßfänger vorne links. Dabei entstand ein Sachschaden von deutlich über 1.000 EUR.
Der Transporter fuhr nach dem Zusammenprall mit hohem Tempo weiter. Meine Mutter fuhr sofort hupend hinterher.
Einige hundert Meter weiter mündet die Tempo-30-Zone in eine sehr schlecht einsehbare Vorfahrtstraße. Dort wurde der Transporter langsamer und hielt an. Meine Mutter machte weiterhin mit Hupe und Lichthupe auf sich aufmerksam. Mit Erfolg, da der Fahrer jetzt ausstieg.
Er behauptete, er hätte nichts von dem Unfall bemerkt.
Die Polizei wurde nun verständigt zur Aufnahme des Unfalls.

Während des Wartens auf das Eintreffen der Beamten kam der ältere Herr (s.o.) an der Szene vorbei. Meine Mutter forderte ihn mehrfach auf, zu warten, um sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, aber er winkte nur ab und ging weiter.
Der Fahrer des Transporters, ein ausländischer Mitbürger, der nur wenig deutsch sprach, telefonierte mit einem Bekannten, der kurz darauf eintraf.

Nachdem die Polizei eingetroffen war und sich kurz die Situation schildern ließ, sprach einer der Beamten zunächst mit dem Fahrer des Transporters und seinem Bekannten. Als er sich dann meiner Mutter widmete, konfrontierte er sie mit dem Vorwurf, sie hätte sich vor dem Abbiegen nach hinten umschauen müssen. Angeblich hätte sie auch mit eingeschaltetem Warnblinker am Fahrbahnrand gestanden. Den Zeugen hätte sie auch festhalten müssen.
Meine Mutter versuchte ihm klar zu machen, daß sie noch gar nicht in Bewegung war, als der Zusammenstoß passierte, ein Schulterblick also noch gar nicht notwendig gewesen wäre und am Unfallhergang nichts geändert hätte. Desweiteren wies sie nochmals darauf hin, daß sie einerseits nur links geblinkt hatte und andererseits erst die "Vefolgung" aufnehmen mußte, um den Fahrer des Transporters zum Anhalten zu bewegen.

Jetzt kam ein Anhörungsbogen der Polizei:

Tatbestand 110131
Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall.
§ 10 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 47.1 BKat; § 19 OWiG


Meine Mutter war natürlich geschockt, weil auf einmal sie als Unfallverursacherin beschuldigt wird.
Dummerweise hat sie ihre RSV vor einem Jahr gekündigt.

Wir werden jetzt natürlich im Anhörungsbogen noch einmal haarklein den Unfallhergang schildern und dann abwarten, was dabei herauskommt. Ich überlege auch, zusammen mit meiner Mutter direkt bei der Polizei vorstellig zu werden, da im persönlichen Gespräch ja doch Sachverhalte besser und schneller geklärt werden können als schriftlich. Ich denke mal, daß ich als Fahrlehrer in Sachen StVO die nötige Kompetenz besitze.
Einen Anwalt nehmen möchte meine Mutter nur, wenn unbedingt nötig, da sie nur eine kleine Rente bezieht.

Würde es etwas bringen, wenn meine Mutter jetzt nachträglich eine Anzeige wegen Unfallflucht macht?
Hat jemand schon einmal ähnliches erlebt?
Wie würdet ihr vorgehen?


Euch allen ein schönes Wochenende und Dank im voraus für die Antworten

Carsten



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" "Es ist kein Zeichen von geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine kranke Gesellschaft zu sein."
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
Da die Fahrbahn an dieser Stelle so eng ist, daß zwei Fahrzeuge gerade eben aneinander vorbei passen, war kein Spielraum zum weiteren Einordnen nach links vorhanden.


Mir ist die Schilderung des Sachverhaltes nicht klar.
Wenn ich nach links abbiegen möchte, ordne ich mich auf der linken Spur ein und setze den Blinker. Dies soll ja erfolgt sein.
Wie ist es jetzt möglich links überholt zu werden ? Fuhr der Fahrer des Transporters in der Gegenspur ??

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

der ausländische Fahrer wird wohl in gleicher Fahrtrichtung , wie die Mutter des Threadstellers unterwegs gewesen sein , der wollte bestimmt nicht so lange warten , bis der alte Mann die Straße überquert hat und somit überholte er die Mutter links .


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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Datenzwerg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genauso hat es sich zugetragen. Die Fahrbahn ist dort so eng, daß man sich im Gegenverkehr befindet, wenn man sich weiter vom rechten Fahrbahnrand entfernt.

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-- Editiert Datenzwerg am 12.01.2014 23:39

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