Alte Verkehrszeichen gültig oder nicht?

2. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
ITTechFrage4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Verkehrszeichen gültig oder nicht?

Hallo,

ich habe einen OWI Bescheid bekommen weil ich hinter Zeichen 250 geparkt hätte.
Nun ist es so,

1. Das Schild an sich ist überhaupt nicht Zeichen 250 sondern Zeichen 260. Und das in einer Prähistorischen Version. Das "Auto" Symbol sieht aus wie in den 30ern. Ist das überhaupt so gültig?

2. Das Schild steht inmitten eines Baugebietes. Also es stehen noch 6 Häuser hinter diesem Schild. Alle haben Garagen und Einfahrten etc. Täglich fährt die Post etc. Ist das Schild an dieser Stelle überhaupt zulässig wenn die Praxis täglich anders ist? Also jeder der hier wohnt kann ja nicht jeden Tag OWIs begehen oder?

Bild: https://bilderupload.org/bild/5e3875873-20221201-134619

Lohnt es sich gegen den OWI Bescheid Einspruch zu einzulegen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Das Schild an sich ist überhaupt nicht Zeichen 250 sondern Zeichen 260. Und das in einer Prähistorischen Version. Das "Auto" Symbol sieht aus wie in den 30ern. Ist das überhaupt so gültig?
Klar. Schilder ändern sich vom Aussehen, aber die Grundbedeutung ist ja wohl klar ersichtlich.
Und ob 250 oder 260 ... bei einem Pkw ergibt sich kein Unterschied.

Zitat (von ITTechFrage4):
Also jeder der hier wohnt kann ja nicht jeden Tag OWIs begehen oder?
Doch.

Zitat (von ITTechFrage4):
Lohnt es sich gegen den OWI Bescheid Einspruch zu einzulegen?
Ich an Deiner Stelle würde Einspruch einlegen.

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#2
 Von 
ITTechFrage4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bostonxl,

danke für deine Antwort.
Mit welchen Gründen würdest du denn dann Einspruch einlegen? Weil aus deinen Antworten klingt es eher so als wäre es sinnlos?

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Mit welchen Gründen würdest du denn dann Einspruch einlegen?
Genau mit Deinen Argumenten ... Baugebiet, Wohngebiet ...

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Das Schild an sich ist überhaupt nicht Zeichen 250 sondern Zeichen 260.
Du kannst verlangen, das der Bescheid korrigiert wird. Wenn Du Pech hast wird dann aus der Verwarnung ein Bußgeldbescheid, was mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 18,50€ verbunden wäre.

Zitat (von ITTechFrage4):
Und das in einer Prähistorischen Version. Das "Auto" Symbol sieht aus wie in den 30ern. Ist das überhaupt so gültig?
Ja, weil: Guggst Du hier.

Zitat (von ITTechFrage4):
Ist das Schild an dieser Stelle überhaupt zulässig wenn die Praxis täglich anders ist?
Ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone unzulässig, nur weil täglich dagegen verstoßen und zu schnell gefahren wird? Merkste selbt, oder? Sicherlich kann man den Sinn hinterfragen. Aber dafür ist eine andere Behörde zuständig. Zudem ändert eine zukünftig möglicherweise geänderte Regelung (z.B. Anlieger frei) nichts an dem in der Vergangenheit begangenen Verstoß.

Zitat (von ITTechFrage4):
Also jeder der hier wohnt kann ja nicht jeden Tag OWIs begehen oder?
Doch, natürlich ist das möglich.

Zitat (von ITTechFrage4):
Lohnt es sich gegen den OWI Bescheid Einspruch zu einzulegen?
Meiner Meinung nach nicht. Mit Deiner Argumentation würdest Du eher eine Erhöhung des Bußgeldes wegen Vorsatzes riskieren.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Lohnt es sich gegen den OWI Bescheid Einspruch zu einzulegen?
Meiner Meinung nach: nein
Was du aber tun kannst ist der entsprechenden Stelle die Sinnlosigkeit dieses Schildes aufzuzeigen, damit dieses entfernt werden wird.
Aber natürlich nur dann, wenn dies einzige Zufahrt zu diesem Gebiet sein sollte. Daran mag ich allerdings nicht so recht glauben. Ist das tatsächlich so?





-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 15:51

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ja, weil: Guggst Du hier.


Der Artikel ist nun schon 11 Jahre alt und stellt die Verwirrung dar, die durch die StVO 2009 erzeugt wurde, mit der die Weitergeltung alter Verkehrszeichen gestrichen wurde.

Um hier aber jetzt Klarheit zu haben, kann man auch einen direkten Blick in die StVO werfen. Darin findet man nämlich in § 53 Abs. 2 Nr. 1 StVO die Vorschrift, dass alte Verkehrszeichen weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Zitat (von ITTechFrage4):
Lohnt es sich gegen den OWI Bescheid Einspruch zu einzulegen?


Nein

Zitat (von ITTechFrage4):
Also es stehen noch 6 Häuser hinter diesem Schild. Alle haben Garagen und Einfahrten etc. Täglich fährt die Post etc. Ist das Schild an dieser Stelle überhaupt zulässig wenn die Praxis täglich anders ist? Also jeder der hier wohnt kann ja nicht jeden Tag OWIs begehen oder?


Da möge man doch mal an die örtliche Straßenverkehrsbehörde herantreten und das Entfernen dieses Schildes beantragen oder das Hinzufügen des Schilden "Anlieger frei." Andernfalls begeht tatsächlich jeder Anwohner jedes Mal eine OWi, wenn er auf sein Grundstück fährt. Oder haben diese Bewohner eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO?

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
Darin findet man nämlich in § 53 Abs. 2 Nr. 1 StVO die Vorschrift, dass alte Verkehrszeichen weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Stimmt. Aber das war mir zu einfach. :wink:

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#8
 Von 
ITTechFrage4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für Antworten.

zu der Frage: Ja das ist tatsächlich die einzige Straße zu den Häusern.
Die Strasse läuft weiter, macht einen Bogen und führt zurück zur Hauptsrasse.
An der Einfahrt dort befindet sich selbe Schild. Hier ist es echt Zeichen 250. Roter Kringel, weisses Schild. Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Witzigerweise wurden in dieser Strasse 2019 sogar zwei neue Einfamilienhäuser gebaut. Es gibt keinen Bebauungsplan für das Gebiet sondern nach §84. Wenn ich es richtig verstehe hätte das schon gar nicht möglich sein können weil die Erschließung an so einer Strasse ja nicht gesichert ist.
Ich weiss es weil ich selbst das Grunstück kaufen wollte und genau gegenüber von dem Foto seit 10 Jahren wohne. Und sehe jeden Tag wie alle Möglichen Fahrzeuge und Post, Mülabführ etc auf diesem Weg fahren.
Niemand hat eine Ausnahmegenehmigung erhalten ich hab die Nachbarn gefragt. "Da wollt noch nie einer was", war die Antwort.

Das alte Verkehrszeichen doch noch gelten hing ja wohl damit zusammen das die Unterschiede in der Symbolik nur "marginal" seinen. Nun ist es aber so das ich auf diesem Foto kein AUTO erkenne. Das könnte auch ein alter LKW sein. Muss ich als jemand der um 2000 den Führerschein gemacht und nach 1980 geboren ist erkennen das das ein Auto sein soll? Das hat doch mit der aktuellen Fassung der Silhouetten von einem KFZ wirklich gar nichts zu tun. Muss ich eine Mercedes Benz Motorkutsche als "KFZ unter 3,5 Tonnen" interpretieren können? Wenn überall im Land und vor allem auch sonst in der Gemeinde neue Schilder hängen. Auch viele neue 260er Zeichen.



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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Nun ist es aber so das ich auf diesem Foto kein AUTO erkenne.
Sorry, das meinst du aber sicherlich nicht ernst.
Wenn man ohne eine OWI zu begehen nicht an sein eigenes Haus kommt, dann sollte man sich tatsächlich an die entsprechende Behörde wenden um die Sinnhaftigkeit des Schildes überprüfen zu lassen.
......... Auf der anderen Seite kenne ich aber kein Gesetz welches besagt, dass es möglich sein muss sein eigenes Haus mit dem PKW erreichen zu können.
Aber völlig egal, das Schild ist aktuell da, hat Gültigkeit und muss beachtet werden.


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#10
 Von 
ITTechFrage4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit:

Zitat:
Lediglich bei offensichtlicher Willkür oder Sinnwidrigkeit oder bei objektiver Unklarheit, die sich durch Auslegung nicht beheben lässt, sind sie wegen Nichtigkeit unbeachtlich. Nichtig ist ein Verwaltungsakt nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) nur dann, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

Zb hier gefunden:
https://www.blitzeranwalt.com/artikel/wirksamkeit-von-verkehrszeichen-der-sichtbarkeitsgrundsatz/



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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Was ist mit:


Das ist schon richtig, was da steht. Ich kann aber nicht erkennen, das hier so ein Fall vorliegt.

Nun gilt bei Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip, d.h. die Bußgeldstelle darf von einem Bußgeld absehen, auch wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das hier ist schon ein kurioser Fall, so dass man mit etwas Glück und etwas Höflichkeit vielleicht durch einen Anruf die Rücknahme des Bußgeldbescheides erreichen kann.

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von ITTechFrage4):
Und sehe jeden Tag wie alle Möglichen Fahrzeuge [...] Mülabführ auf diesem Weg fahren.
Die Müllabfuhr darf dort fahren, denn sie hat gem. § 35 (6) StVO Sonderrechte.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Die Müllabfuhr darf fahren, die Anwohner zu ihren Häusern aber nicht...
Ich denke mit dem Antrag das Verkehrszeichen zu entfernen dürfte man gute Chancen haben.

Aber solange das nicht durch ist, haben die beiden veralteten Verkehrszeichen meiner Meinung nach Gültigkeit (ja, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist so auch nicht mehr richtig).

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
ch denke mit dem Antrag das Verkehrszeichen zu entfernen dürfte man gute Chancen haben.
Das glaube ich nicht. Sinnvoller erscheint mir die Ergänzung "Anlieger frei".

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