Alter Nachname auf Führerschein

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
suar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Nachname auf Führerschein

Hallo Leute, meine Mutter hat einen Bußgeldbescheid bekommen. 1 mal über rot geblitzt (länger als eine sek) + 10kmh zu viel. Nun hatte sie vor einigen Jahren erneut geheiratet und somit einen anderen Nachnamen angenommen. Auf ihrem Führerschein steht aber noch ihr alter Nachname und auf dem brief steht auch ihr alter Nachname. Kann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ist es denn wirklich ein Bußgeldbescheid, oder nur ein Anhörungsbogen?
Bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß gibt es ja Punkte, und daher müsste es eigentlich ein Anhörungsbogen sein.

Zitat:
Kann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben?
Korrekt wäre es zwar nicht, aber ich denke, dass das nicht auffallen dürfte.
Urkundenfälschung ist es imho nicht (aber das kann man auch anders sehen, bestimmt kommen hier noch entsprechende Posts).

Ich weiß aber nicht, ob es überhaupt einen Vorteil bringt bei dem falschen Namen zu bleiben. Irgendwann sollte der Führerschein ja mal geändert werden (spätestens, wenn sie beim Zwangsumtausch an der Reihe ist), und auch dann kann die Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Eine Idee: Jetzt schnell den Namen ändern lassen, und anschließend(!) den Anhörungsbogen entsprechend ausfüllen.

Stefan


-- Editiert von User am 04.08.2022 21:50

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von suar ):
Kann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben?

Das §können" dürfte von den uns unbekannten Fähigkeiten der Mutter abhängen.
Ob sie es sollte ... kommt ganz darauf an, was das für ein Brief ist. ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
und auch dann kann die Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Welche Ordnungswidrigkeit? Da der Führerschein nicht als Ausweisdokument gilt, gibt es doch gar keine Pflicht, den Namen darauf nach einer Heirat zu ändern.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von suar ):
auf dem brief steht auch ihr alter Nachname.
Aber bestimmt nicht, weil auch auf dem Führerschein der Mädchenname steht. Es sieht wohl eher danach aus, dass das Auto auch noch auf den alten Namen angemeldet ist.

Ist das eine Zeugenbefragung, oder eine Befragung als Betroffene?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Ordnungswidrigkeit? Da der Führerschein nicht als Ausweisdokument gilt, gibt es doch gar keine Pflicht, den Namen darauf nach einer Heirat zu ändern.
Stimmt, ich hatte Führerschein und Fahrzeugschein in einen Topf geworfen.

Aber trotzdem mal die Frage: Wenn man den Führerschein nicht ändern muss, wie werden denn dann die Punkte zugeordnet?

Stefan

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Was haben denn die Punkte mit dem Führerschein zu tun? :???:

Man kann auch ohne Führerschein Punkte sammeln. Das hat sogar Vorteile, denn dann kann einem der Führerschein auch nicht abgenommen werden. :devil:

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was haben denn die Punkte mit dem Führerschein zu tun?
Zumindest müssen sie doch damit verknüpft werden. Schließlich wird die Fahrerlaubnis ja ggf entzogen. Außerdem darf das Punktekonto ja nach Namensänderung nicht wieder bei Null anfangen.
Also, was ist die Basis der Punktedatei? Die Daten beim EWA? Personalausweisnummer? Was ist mit Personen die es in D offiziell gar nicht gibt? (z.B. Ausländer)

Und was passiert beispielsweise, wenn man seinen Führerschein abgeben soll, dann aber mit einem falschen kommt? :??:

Zurück zum Thema: Ich gehe von einem Anhörungsbogen aus, und diesen würde ich nun mit korrektem Namen ausfüllen und auch unterschreiben. Wenn man Glück hat kommt einfach ein Bußgeldbescheid, fertig.

Stefan

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zumindest müssen sie doch damit verknüpft werden.
Mit der Person, ja. Mit dem Führerschein aber nicht.

Zitat (von reckoner):
Schließlich wird die Fahrerlaubnis ja ggf entzogen.
Um Missverständnisse zu vermeiden. Der Mutter von suar wird aufgrund der hier angefragten Situation die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Du hast es auch sicherlich nicht so gemeint, aber man könnte das so auffassen.

Dessen ungeachtet wird es aber wohl auf ein Fahrverbot von einem Monat hinauslaufen. Dazu ist der Führerschein dann in amtliche Verwahrung zu geben. Das geht dann aber auch, wenn der alte Name im Führerschein eingetragen ist.

Zitat (von reckoner):
Außerdem darf das Punktekonto ja nach Namensänderung nicht wieder bei Null anfangen.
Man zahlt ja nach Namensänderung auch nicht doppelt Steuern.

Zitat (von reckoner):
Also, was ist die Basis der Punktedatei?
Die Internas der Behörde(n) sind mir leider nicht bekannt. Möglicherweise wird dem KBA eine Namensänderung mitgeteilt.

Zitat (von reckoner):
Die Daten beim EWA?
Vermutlich.

Zitat (von reckoner):
Personalausweisnummer?
Die ändert sich ja auch mitunter. Bei den meisten Menschen sogar öfter, als der Name. Aber in Verbindung mit anderen Kriterien, kann die Nummer natürlich auch zur eindeutigen Identifizierung beitragen.

Zitat (von reckoner):
Was ist mit Personen die es in D offiziell gar nicht gibt? (z.B. Ausländer)
Auch die haben für gewöhnlich nicht nur einen Namen, sondern auch einen Geburtsort und ein Geburtsdatum.

Zitat (von reckoner):
Und was passiert beispielsweise, wenn man seinen Führerschein abgeben soll, dann aber mit einem falschen kommt?
Der Führerschein ist nicht falsch. Wo also soll das Problem sein? Möglicherweise muss man die Situation erklären. Das ist dann aber auch kein Problem.

Zitat (von reckoner):
Wenn man Glück hat kommt einfach ein Bußgeldbescheid, fertig.
Ich glaube, dass die wenigsten Leute den Empfang eines Bußgeldbescheids als Glück empfinden. Aber die Geschmäcker sind unterschiedlich.

Bei diesem Tatvorwurf wird sicherlich ein Bußgeldbescheid kommen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Bleibt halt noch die Frage, ob der Zulassungsstelle die Namensänderung des Fahrzeughalters mitgeteilt wurde. Wenn nicht könnte es auch da Ärger geben. Wäre aber weniger schlimm, als der qualifizierte Rotlichtverstoß. Das wird man verschmerzen können.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Um Missverständnisse zu vermeiden. Der Mutter von suar wird aufgrund der hier angefragten Situation die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Du hast es auch sicherlich nicht so gemeint, aber man könnte das so auffassen.
Richtig, war nicht so gemeint.
Aber möglich wäre es doch, wir wissen ja nicht was auf dem Punktekonto steht.

Zitat:
Der Führerschein ist nicht falsch.
Du weißt doch wie das "falsch" gemeint war. Und es könnte ähnliche Fragen aufwerfen wie wenn man den Führerschein seines Bruders abgibt (alles schon mal dagewesen).
Hat man dann keine Nachweise dabei muss man vielleicht nochmal hin.

Zitat:
Ich glaube, dass die wenigsten Leute den Empfang eines Bußgeldbescheids als Glück empfinden.
Natürlich. Ich glaube aber, dass es dem TS bzw. der Mutter nicht darum geht, um das Bußgeld herumzukommen (das war zwar mein erster Gedanken bei dem Threadtitel - funktioniert natürlich nicht).
Vielmehr sollte wohl das Ziel sein, keine Probleme durch die ordnungswidrig unterlassene Namensänderung zu bekommen (ich dachte wirklich, dass man auch den Führerschein ändern muss).
Und da wäre nur ein Bußgeldbescheid gut, da das ein mehr oder weniger automatisch ablaufender Vorgang ist, und ein nicht geänderter Name wohl meist nicht auffällt.
Legt man hingegen Einspruch ein o.ä., ja dann könnte sich das nochmal jemand genauer anschauen. Also: Nicht die Pferde scheu machen, würde ich sagen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber möglich wäre es doch, wir wissen ja nicht was auf dem Punktekonto steht.
Es ist auch möglich, dass morgen ein Asteroid auf das KBA in Flensburg fällt und alle Punktkonten neutralisiert. Wir sollten aber schon vom angefragten und geschilderten Sachverhalt ausgehen, weil wir sonst nur noch wild und unsachlich spekulieren.

Zitat (von reckoner):
man den Führerschein seines Bruders abgibt (alles schon mal dagewesen).
Müsste dann aber ein Zwillingsbruder sein und hat mit der Frage hier aber nichts zu tun.

Zitat (von reckoner):
ich dachte wirklich, dass man auch den Führerschein ändern muss
Das ist ja nun geklärt.

Zitat (von reckoner):
ein nicht geänderter Name wohl meist nicht auffällt.
Man sollte deutsche Behörden nicht unterschätzen.

Zitat (von reckoner):
Legt man hingegen Einspruch ein o.ä., ja dann könnte sich das nochmal jemand genauer anschauen.
Ja und?

Zitat (von reckoner):
Nicht die Pferde scheu machen, würde ich sagen.
Diese Meinung teile ich nicht.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Müsste dann aber ein Zwillingsbruder sein und hat mit der Frage hier aber nichts zu tun.
Erstens muss es kein Zwilligsbruder sein, es reicht wenn der so ähnlich aussieht (bzw. aussah als das Bild gemacht wurde).
Zweitens hat es sehr wohl mit der Frage zu tun. Wenn sich nämlich die Mutter auf den Weg macht ihren Führerschein abzugeben (für 1 Monat), dann könnte sie vor dem Problem stehen, dass sie doch bitte ihren Führerschein abgeben soll, und nicht den von jemand anderem. Hat sie dann keine entsprechenden Dokumente dabei könnte es ein Problem geben.

Zitat:
Man sollte deutsche Behörden nicht unterschätzen.
Tur doch auch keiner. Ich weiß aber wie solche Standardfälle laufen, das schaut sich in der Regel niemand genauer an. Erst wenn es Unstimmigkeiten gibt (Kennzeichen gibt es gar nicht, Brief kommt unzustellbar zurück u.s.w.) wird nachgeforscht.

Zitat:
Ja und?
Bist du ein Troll?

Stefan

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Brief kommt unzustellbar zurück


Und das könnte dann beim Bußgeldbescheid passieren, weil der als Postzustellungsurkunde verschickt wird.

Wenn der Postbote so arbeitet, wie es von ihm erwartet wird, darf er den Bußgeldbescheid nicht zustellen.

Seinen Führerschein muss man bei einer Namensänderung nicht ändern lassen, sehr wohl aber die Zulassungsbescheinigung.

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#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bist du ein Troll?
Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden. Es ist nicht vorgeschrieben sich aufgrund einer Namensänderung einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Macht man das nicht, dann behält man, ob Du es glaubst oder nicht, alle seine Bürgerrechte. Man kann also auch , ohne einen Nachteil aufgrund des nicht aktualisierten Führerscheins befürchten zu müssen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Wenn ich einen Einspruch gegen einen (meiner Meinung nach zu Unrecht ergangenen) Bußgeldbescheid einlege, dann erwarte ich von der Behörde, dass sie sich den Vorgang genauer anschaut, denn dazu ist sie verpflichtet. Du hast, was für mich nicht nachvollziehbar ist, gemeint man solle deshalb von einem Einspruch absehen. Darauf bezog sich (aufgrund des zitierten Texts auch unverkennbar) mein "ja und?". Wenn Du damit überfordert bist, dann tut mir das leid. Mich als Troll zu bezeichnen ist aber eine Unverschämtheit, die ich mir von Dir nicht gefallen lasse!

Zitat (von reckoner):
Erstens muss es kein Zwilligsbruder sein, es reicht wenn der so ähnlich aussieht (bzw. aussah als das Bild gemacht wurde).
Und Deiner Meinung nach sind Behördenmitarbeiter zu dämlich, um zu erkennen, dass das Geburtsdatum abweicht? Wer trollt hier jetzt eigentlich rum?

Zitat (von reckoner):
Tur doch auch keiner.
Doch, Du machst das ganz offensichtlich. Siehe einen Absatz weiter oben.

Zitat (von hh):
Wenn der Postbote so arbeitet, wie es von ihm erwartet wird, darf er den Bußgeldbescheid nicht zustellen.
Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt. Der juristisch nicht so bewanderte "Normalbürger" kennt die Rechtslage dann aber auch nicht unbedingt. Sonst würden wir diese Diskussion hier ja gar nicht führen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bist du ein Troll?

Das ist er ganz sicher nicht.



Zitat (von Demonio):
Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt.

In der Tat, dieses Jahr schon 3x Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gehabt, weil der Zusteller die Vorausverfügung missachtet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden.
Da war nichts Beleidigendes - aber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt.

Ende der Diskussion.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
aber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt.

Nur weil da etwas geschrieben wurde das Deine cerebrale Kapazität überfordert, macht das den Schreiber noch lange nicht zum Troll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
aber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt.


Wie man aus einer juristisch völlig korrekten Darstellung der Rechtslage zu dem Schluss kommen kann, dass der Verfasser dieses Textes ein Troll ist, erschließt sich mir nicht.

Statt diese Auffassung zu bekräftigen, wäre gegenüber @Demonio wohl eher eine Entschuldigung fällig gewesen.

Zitat (von reckoner):
Da war nichts Beleidigendes


Jemanden grundlos als Troll zu bezeichnen ist selbstverständlich eine Beleidigung.

Zitat (von Demonio):
Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt.


Schon klar, daher auch meine ausdrückliche Einschränkung.

Aber manchmal spielt das Leben auch so, dass der Postbote ausgerechnet dann gründlich arbeitet, wenn man es nicht gebrauchen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielen Dank @Harry und @hh.

Zitat (von hh):
Aber manchmal spielt das Leben auch so, dass der Postbote ausgerechnet dann gründlich arbeitet, wenn man es nicht gebrauchen kann.
Das ist sicherlich richtig. Es war auch nicht meine Absicht den Berufsstand der Briefzusteller zu diskreditieren. Die meisten von ihnen machen einen fantastischen Job. Wie in jedem Beruf gibt es aber leider auch in dieser Branche schwarze Schafe, was mitunter für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann.

0x Hilfreiche Antwort

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