Hallo Leute, meine Mutter hat einen Bußgeldbescheid bekommen. 1 mal über rot geblitzt (länger als eine sek) + 10kmh zu viel. Nun hatte sie vor einigen Jahren erneut geheiratet und somit einen anderen Nachnamen angenommen. Auf ihrem Führerschein steht aber noch ihr alter Nachname und auf dem brief steht auch ihr alter Nachname. Kann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben?
Alter Nachname auf Führerschein
4. August 2022
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Frage vom 4. August 2022 | 21:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Nachname auf Führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 4. August 2022 | 21:48
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ist es denn wirklich ein Bußgeldbescheid, oder nur ein Anhörungsbogen?
Bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß gibt es ja Punkte, und daher müsste es eigentlich ein Anhörungsbogen sein.
Korrekt wäre es zwar nicht, aber ich denke, dass das nicht auffallen dürfte.Zitat:Kann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben?
Urkundenfälschung ist es imho nicht (aber das kann man auch anders sehen, bestimmt kommen hier noch entsprechende Posts).
Ich weiß aber nicht, ob es überhaupt einen Vorteil bringt bei dem falschen Namen zu bleiben. Irgendwann sollte der Führerschein ja mal geändert werden (spätestens, wenn sie beim Zwangsumtausch an der Reihe ist), und auch dann kann die Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Eine Idee: Jetzt schnell den Namen ändern lassen, und anschließend(!) den Anhörungsbogen entsprechend ausfüllen.
Stefan
-- Editiert von User am 04.08.2022 21:50
#2
Antwort vom 4. August 2022 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatKann sie einfach den brief mit ihrem alten Nachnamen ausfüllen und unterschreiben? :
Das §können" dürfte von den uns unbekannten Fähigkeiten der Mutter abhängen.
Ob sie es sollte ... kommt ganz darauf an, was das für ein Brief ist. ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. August 2022 | 08:21
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Welche Ordnungswidrigkeit? Da der Führerschein nicht als Ausweisdokument gilt, gibt es doch gar keine Pflicht, den Namen darauf nach einer Heirat zu ändern.Zitatund auch dann kann die Ordnungswidrigkeit geahndet werden. :
#4
Antwort vom 5. August 2022 | 08:28
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Aber bestimmt nicht, weil auch auf dem Führerschein der Mädchenname steht. Es sieht wohl eher danach aus, dass das Auto auch noch auf den alten Namen angemeldet ist.Zitatauf dem brief steht auch ihr alter Nachname. :
Ist das eine Zeugenbefragung, oder eine Befragung als Betroffene?
#5
Antwort vom 5. August 2022 | 10:52
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Stimmt, ich hatte Führerschein und Fahrzeugschein in einen Topf geworfen.Zitat:Welche Ordnungswidrigkeit? Da der Führerschein nicht als Ausweisdokument gilt, gibt es doch gar keine Pflicht, den Namen darauf nach einer Heirat zu ändern.
Aber trotzdem mal die Frage: Wenn man den Führerschein nicht ändern muss, wie werden denn dann die Punkte zugeordnet?
Stefan
#6
Antwort vom 5. August 2022 | 11:20
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Was haben denn die Punkte mit dem Führerschein zu tun?
Man kann auch ohne Führerschein Punkte sammeln. Das hat sogar Vorteile, denn dann kann einem der Führerschein auch nicht abgenommen werden.
#7
Antwort vom 5. August 2022 | 12:19
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Zumindest müssen sie doch damit verknüpft werden. Schließlich wird die Fahrerlaubnis ja ggf entzogen. Außerdem darf das Punktekonto ja nach Namensänderung nicht wieder bei Null anfangen.Zitat:Was haben denn die Punkte mit dem Führerschein zu tun?
Also, was ist die Basis der Punktedatei? Die Daten beim EWA? Personalausweisnummer? Was ist mit Personen die es in D offiziell gar nicht gibt? (z.B. Ausländer)
Und was passiert beispielsweise, wenn man seinen Führerschein abgeben soll, dann aber mit einem falschen kommt? :??:
Zurück zum Thema: Ich gehe von einem Anhörungsbogen aus, und diesen würde ich nun mit korrektem Namen ausfüllen und auch unterschreiben. Wenn man Glück hat kommt einfach ein Bußgeldbescheid, fertig.
Stefan
#8
Antwort vom 5. August 2022 | 13:12
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Mit der Person, ja. Mit dem Führerschein aber nicht.ZitatZumindest müssen sie doch damit verknüpft werden. :
Um Missverständnisse zu vermeiden. Der Mutter von suar wird aufgrund der hier angefragten Situation die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Du hast es auch sicherlich nicht so gemeint, aber man könnte das so auffassen.ZitatSchließlich wird die Fahrerlaubnis ja ggf entzogen. :
Dessen ungeachtet wird es aber wohl auf ein Fahrverbot von einem Monat hinauslaufen. Dazu ist der Führerschein dann in amtliche Verwahrung zu geben. Das geht dann aber auch, wenn der alte Name im Führerschein eingetragen ist.
Man zahlt ja nach Namensänderung auch nicht doppelt Steuern.ZitatAußerdem darf das Punktekonto ja nach Namensänderung nicht wieder bei Null anfangen. :
Die Internas der Behörde(n) sind mir leider nicht bekannt. Möglicherweise wird dem KBA eine Namensänderung mitgeteilt.ZitatAlso, was ist die Basis der Punktedatei? :
Vermutlich.ZitatDie Daten beim EWA? :
Die ändert sich ja auch mitunter. Bei den meisten Menschen sogar öfter, als der Name. Aber in Verbindung mit anderen Kriterien, kann die Nummer natürlich auch zur eindeutigen Identifizierung beitragen.ZitatPersonalausweisnummer? :
Auch die haben für gewöhnlich nicht nur einen Namen, sondern auch einen Geburtsort und ein Geburtsdatum.ZitatWas ist mit Personen die es in D offiziell gar nicht gibt? (z.B. Ausländer) :
Der Führerschein ist nicht falsch. Wo also soll das Problem sein? Möglicherweise muss man die Situation erklären. Das ist dann aber auch kein Problem.ZitatUnd was passiert beispielsweise, wenn man seinen Führerschein abgeben soll, dann aber mit einem falschen kommt? :
Ich glaube, dass die wenigsten Leute den Empfang eines Bußgeldbescheids als Glück empfinden. Aber die Geschmäcker sind unterschiedlich.ZitatWenn man Glück hat kommt einfach ein Bußgeldbescheid, fertig. :
Bei diesem Tatvorwurf wird sicherlich ein Bußgeldbescheid kommen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Bleibt halt noch die Frage, ob der Zulassungsstelle die Namensänderung des Fahrzeughalters mitgeteilt wurde. Wenn nicht könnte es auch da Ärger geben. Wäre aber weniger schlimm, als der qualifizierte Rotlichtverstoß. Das wird man verschmerzen können.
#9
Antwort vom 5. August 2022 | 15:46
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Richtig, war nicht so gemeint.Zitat:Um Missverständnisse zu vermeiden. Der Mutter von suar wird aufgrund der hier angefragten Situation die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Du hast es auch sicherlich nicht so gemeint, aber man könnte das so auffassen.
Aber möglich wäre es doch, wir wissen ja nicht was auf dem Punktekonto steht.
Du weißt doch wie das "falsch" gemeint war. Und es könnte ähnliche Fragen aufwerfen wie wenn man den Führerschein seines Bruders abgibt (alles schon mal dagewesen).Zitat:Der Führerschein ist nicht falsch.
Hat man dann keine Nachweise dabei muss man vielleicht nochmal hin.
Natürlich. Ich glaube aber, dass es dem TS bzw. der Mutter nicht darum geht, um das Bußgeld herumzukommen (das war zwar mein erster Gedanken bei dem Threadtitel - funktioniert natürlich nicht).Zitat:Ich glaube, dass die wenigsten Leute den Empfang eines Bußgeldbescheids als Glück empfinden.
Vielmehr sollte wohl das Ziel sein, keine Probleme durch die ordnungswidrig unterlassene Namensänderung zu bekommen (ich dachte wirklich, dass man auch den Führerschein ändern muss).
Und da wäre nur ein Bußgeldbescheid gut, da das ein mehr oder weniger automatisch ablaufender Vorgang ist, und ein nicht geänderter Name wohl meist nicht auffällt.
Legt man hingegen Einspruch ein o.ä., ja dann könnte sich das nochmal jemand genauer anschauen. Also: Nicht die Pferde scheu machen, würde ich sagen.
Stefan
#10
Antwort vom 5. August 2022 | 16:21
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Es ist auch möglich, dass morgen ein Asteroid auf das KBA in Flensburg fällt und alle Punktkonten neutralisiert. Wir sollten aber schon vom angefragten und geschilderten Sachverhalt ausgehen, weil wir sonst nur noch wild und unsachlich spekulieren.ZitatAber möglich wäre es doch, wir wissen ja nicht was auf dem Punktekonto steht. :
Müsste dann aber ein Zwillingsbruder sein und hat mit der Frage hier aber nichts zu tun.Zitatman den Führerschein seines Bruders abgibt (alles schon mal dagewesen). :
Das ist ja nun geklärt.Zitatich dachte wirklich, dass man auch den Führerschein ändern muss :
Man sollte deutsche Behörden nicht unterschätzen.Zitatein nicht geänderter Name wohl meist nicht auffällt. :
Ja und?ZitatLegt man hingegen Einspruch ein o.ä., ja dann könnte sich das nochmal jemand genauer anschauen. :
Diese Meinung teile ich nicht.ZitatNicht die Pferde scheu machen, würde ich sagen. :
#11
Antwort vom 5. August 2022 | 18:48
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Erstens muss es kein Zwilligsbruder sein, es reicht wenn der so ähnlich aussieht (bzw. aussah als das Bild gemacht wurde).Zitat:Müsste dann aber ein Zwillingsbruder sein und hat mit der Frage hier aber nichts zu tun.
Zweitens hat es sehr wohl mit der Frage zu tun. Wenn sich nämlich die Mutter auf den Weg macht ihren Führerschein abzugeben (für 1 Monat), dann könnte sie vor dem Problem stehen, dass sie doch bitte ihren Führerschein abgeben soll, und nicht den von jemand anderem. Hat sie dann keine entsprechenden Dokumente dabei könnte es ein Problem geben.
Tur doch auch keiner. Ich weiß aber wie solche Standardfälle laufen, das schaut sich in der Regel niemand genauer an. Erst wenn es Unstimmigkeiten gibt (Kennzeichen gibt es gar nicht, Brief kommt unzustellbar zurück u.s.w.) wird nachgeforscht.Zitat:Man sollte deutsche Behörden nicht unterschätzen.
Bist du ein Troll?Zitat:Ja und?
Stefan
#12
Antwort vom 5. August 2022 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47603 Beiträge, 16828x hilfreich)
ZitatBrief kommt unzustellbar zurück :
Und das könnte dann beim Bußgeldbescheid passieren, weil der als Postzustellungsurkunde verschickt wird.
Wenn der Postbote so arbeitet, wie es von ihm erwartet wird, darf er den Bußgeldbescheid nicht zustellen.
Seinen Führerschein muss man bei einer Namensänderung nicht ändern lassen, sehr wohl aber die Zulassungsbescheinigung.
#13
Antwort vom 6. August 2022 | 17:00
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden. Es ist nicht vorgeschrieben sich aufgrund einer Namensänderung einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Macht man das nicht, dann behält man, ob Du es glaubst oder nicht, alle seine Bürgerrechte. Man kann also auch , ohne einen Nachteil aufgrund des nicht aktualisierten Führerscheins befürchten zu müssen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Wenn ich einen Einspruch gegen einen (meiner Meinung nach zu Unrecht ergangenen) Bußgeldbescheid einlege, dann erwarte ich von der Behörde, dass sie sich den Vorgang genauer anschaut, denn dazu ist sie verpflichtet. Du hast, was für mich nicht nachvollziehbar ist, gemeint man solle deshalb von einem Einspruch absehen. Darauf bezog sich (aufgrund des zitierten Texts auch unverkennbar) mein "ja und?". Wenn Du damit überfordert bist, dann tut mir das leid. Mich als Troll zu bezeichnen ist aber eine Unverschämtheit, die ich mir von Dir nicht gefallen lasse!ZitatBist du ein Troll? :
Und Deiner Meinung nach sind Behördenmitarbeiter zu dämlich, um zu erkennen, dass das Geburtsdatum abweicht? Wer trollt hier jetzt eigentlich rum?ZitatErstens muss es kein Zwilligsbruder sein, es reicht wenn der so ähnlich aussieht (bzw. aussah als das Bild gemacht wurde). :
Doch, Du machst das ganz offensichtlich. Siehe einen Absatz weiter oben.ZitatTur doch auch keiner. :
Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt. Der juristisch nicht so bewanderte "Normalbürger" kennt die Rechtslage dann aber auch nicht unbedingt. Sonst würden wir diese Diskussion hier ja gar nicht führen.ZitatWenn der Postbote so arbeitet, wie es von ihm erwartet wird, darf er den Bußgeldbescheid nicht zustellen. :
#14
Antwort vom 6. August 2022 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatBist du ein Troll? :
Das ist er ganz sicher nicht.
ZitatIch würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt. :
In der Tat, dieses Jahr schon 3x Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gehabt, weil der Zusteller die Vorausverfügung missachtet hat.
#15
Antwort vom 6. August 2022 | 18:54
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Da war nichts Beleidigendes - aber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt.Zitat:Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden.
Ende der Diskussion.
Stefan
#16
Antwort vom 6. August 2022 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Zitataber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt. :
Nur weil da etwas geschrieben wurde das Deine cerebrale Kapazität überfordert, macht das den Schreiber noch lange nicht zum Troll.
#17
Antwort vom 7. August 2022 | 00:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47603 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitataber mit der auf das Zitat folgenden Textwand hast du es bestätigt. :
Wie man aus einer juristisch völlig korrekten Darstellung der Rechtslage zu dem Schluss kommen kann, dass der Verfasser dieses Textes ein Troll ist, erschließt sich mir nicht.
Statt diese Auffassung zu bekräftigen, wäre gegenüber @Demonio wohl eher eine Entschuldigung fällig gewesen.
ZitatDa war nichts Beleidigendes :
Jemanden grundlos als Troll zu bezeichnen ist selbstverständlich eine Beleidigung.
ZitatIch würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Postbote das tatsächlich so korrekt abwickelt. :
Schon klar, daher auch meine ausdrückliche Einschränkung.
Aber manchmal spielt das Leben auch so, dass der Postbote ausgerechnet dann gründlich arbeitet, wenn man es nicht gebrauchen kann.
#18
Antwort vom 7. August 2022 | 07:11
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Vielen Dank @Harry und @hh.
Das ist sicherlich richtig. Es war auch nicht meine Absicht den Berufsstand der Briefzusteller zu diskreditieren. Die meisten von ihnen machen einen fantastischen Job. Wie in jedem Beruf gibt es aber leider auch in dieser Branche schwarze Schafe, was mitunter für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann.ZitatAber manchmal spielt das Leben auch so, dass der Postbote ausgerechnet dann gründlich arbeitet, wenn man es nicht gebrauchen kann. :
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