Ampel Rotlichtverstoß

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Ampel Rotlichtverstoß

Folgende Situation.

Eine Kreuzung mit 3 Spuren mit Ampel. Eine zum links abbiegen eine zum rechts abbiegen eine zum gerade Ausfahren.
Die zum gerade Ausfahren ist gesperrt, es darf also nur rechts und links abgebogen werden.
Ich Ordne mich auf der rechten Spur ein, die Ampel ist grün und fahr aber gerade aus.
Es ist kein Ampelblitzer installiert.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Muss mich die Polizei darauf gleich anhalten oder könnte ich noch später Post bekommen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12224 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Muss mich die Polizei darauf gleich anhalten oder könnte ich noch später Post bekommen


Wenn Sie nicht angehalten wurden, dürfte es schwierig sein einen Fahrer festzustellen.

Zitat (von Stuggi23):
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?


Wären sie angehalten worden, mindestens 200€, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

-- Editiert von User am 30. November 2022 14:11

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4109 Beiträge, 1149x hilfreich)

Das ist ein Rotlichtverstoß.

Einfacher Rotlichtverstoß: 90€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt, A-Verstoß (fallsProbezeit).

Qualifizierter Rotlichtverstoß (mit Gefährdung oder Rotlicht schon länger als 1 Sekunde): 200€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, A-Verstoß (fallsProbezeit).

Zitat (von Stuggi23):
Muss mich die Polizei darauf gleich anhalten oder könnte ich noch später Post bekommen
Idealerweise hält die Polizei das Fahrzeug an um festzustellen, wer denn überhaupt gefahren ist. Theoretisch kann natürlich auch noch Post kommen. Die kommt dann aber zum Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein muss. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, dann kann auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden. Dann droht dem Fahrzeughalter aber eine Fahrtenbuchauflage. Die kostet dann auch Zeit, Geld und Nerven.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wären sie angehalten worden, mindestens 200€, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Zitat (von Demonio):
Das ist ein Rotlichtverstoß.

Warum? Die Spur geradeaus ist gesperrt. Der Fragesteller hat nichts von einer roten Ampel geradeaus geschrieben! Im ersten Moment lese ich also lediglich, dass er verbotenerweise in eine Straße eingefahren ist und ein Fahrtrichtungssymbol missachtet hat.

-- Editiert von User am 30. November 2022 14:18

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12224 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum?


Threadtitel?

Zitat (von Stuggi23):
Eine Kreuzung mit 3 Spuren mit Ampel. Eine zum links abbiegen eine zum rechts abbiegen eine zum gerade Ausfahren


Und hier war ich davon ausgegangen, dass es für jede Spur eine eigene Ampel gab.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Threadtitel?
Stimmt, den Threadtitel habe ich glatt übersehen, sorry.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Warum tust du das, wenn du mit einer Strafe rechnest?

Anders gefragt, warum überhaupt rechnest du mit einer Strafe? Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Wurdest du nicht erwischt, brauchst du auch mit nichts zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Idealerweise hält die Polizei das Fahrzeug an um festzustellen, wer denn überhaupt gefahren ist. Theoretisch kann natürlich auch noch Post kommen. Die kommt dann aber zum Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein muss. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, dann kann auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden. Dann droht dem Fahrzeughalter aber eine Fahrtenbuchauflage. Die kostet dann auch Zeit, Geld und Nerven.

Eben also kann man mich nicht eindeutig identifizieren wenn kein Foto gemacht wurde oder ich nicht angehalten wurde.

Oder liege ich falsch. Gibt's denn noch andere Möglichkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Oder liege ich falsch.

So ziemlich.



Zitat (von Stuggi23):
Gibt's denn noch andere Möglichkeiten?

Selbstverständlich.
Zeugen, Kameraauswertungen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4109 Beiträge, 1149x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zeugen, Kameraauswertungen, ...
Grundsätzlich natürlich möglich. Im beschriebenen Fall aber doch eher unwahrscheinlich.

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