bin beim Überfahren einer roten Ampel von einer automatischen Anlage fotografiert worden
auf dem Auswertungsfoto war u.a. angegeben, dass die Gelbphase 0,3 sec betrug
hab mal ausgerechnet, dass man bei 50 km/h in dieser Zeit ca. 4,2 m fährt
so gesehen wird man bei einem Abstand von ca. 10m zur Ampel quasi 'genötigt', bei rot durchzufahren
gibt es hier nicht Mindestzeiten für die Gelbphase ?
Ampel - Mindestzeiten für die Gelbphase?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
die Zeiten sind in der RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen) geregelt. Eine GElbphase soll demnach, je nach erlaubter Höchstgeschwindigkeit, im Normalfall 3-5 sekunden betragen. Eine Gelbphase von 0,3 sec ist kompletter Unsinn, ich tippe mal auf einen Druckfehler oder eine Fehlinterpretation, denn wozu sollte die dauer der Gelbphase dort aufgedruckt sein?
Arne
Wenn dem wirklich so ist, dann ist das ein guter Grund, den fälligen Bescheid anzugehen.
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merkwürdigerweise wird im nunmehr vorliegenden Bußgeldbescheid lediglich eine Geldbuße von 50,- EUR festgesetzt -
das passt nicht zu der auf dem Foto vermerkten Rotlicht-Zeit
lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder könnte es sein, dass die 'mildere' Strafe schon eine 'Referenz' an das 'begünstigende' Gelblicht-Problem ist, die nicht mehr angreifbar ist ?
Kann es sein, dass die Rotphase bereits 0,3 Sekunden dauerte, als Sie die Ampel überfahren haben? Dafür sprechen jedenfalls die 50 €. Diesen Betrag zzgl. 3 Punkte in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog dafür vor.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
habe die Bussgeldstelle angerufen und bestätigt bekommen, dass die Rotphase 1,21 sec betrug - so wie ich dies auch auf dem Foto lesen konnte
zur Gelbphase wurde behauptet, dass sie nicht 0,32 sec - wie ich dies gelesen hatte - sondern 3,2 sec betragen hätte
habe daraufhin kein Widerspruch eingelegt (hätte ja auch zu der eigentlich einschlägigen höheren Strafe führen können), sondern schriftlich Kopie der Fotos angefordert
nunmehr (natürlich nach Ablauf der Widerspruchsfrist) liegt die Auskunft vor, dass ich darauf keinen Anspruch hätte
ist dies korrekt ?
hätte ich alternativ Anspruch auf Einsicht in die Beweismittel (VA hat Bestandskraft) ?
könnte ggf. eine andere Person zur Einsicht bevollmächtigen ?
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