Ampel angefahren - Fahrerflucht

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
la-cruz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ampel angefahren - Fahrerflucht

Hallo!
mal angenommenn nachts fährt einer gegen eine Ampel, starker schaden am Auto, Ampel defekt, ein "boller" (großer stein) wird auch noch mitgenommen. Der Fahrer flüchtet, stellt das auto zuhause ab. Die Polizei wird jedoch von Zeugen gerufen, die jedoch keine Angaben zu Auto und Fahrer machen können. Die Polizei ermittelt, taucht am sehr frühen morgen bei dem Halter des Autos auf, der angebliche Fahrer ist jedoch nicht anzutreffen.
Der Fahrer klärt am nächsten morgen mit dem Landkreis die Angefahrene Ampel (da landstraße) und den boller mit der Gemeide ab. Beide verzichten auf Anzeige wegen Fahrerflucht.
Ist es dann überhaupt noch eine Fahrerflucht?!?
Was würde den Fahrer blühen(Angenommen hatte schon Aufbauseminar, befindet sich noch in der Probezeit, hat evtl schon 2 Punkte in Flensburg)?
Wen kann die Polizei zur Rechenschaft ziehen (Es können 4 Personen, alle in einer Familie mit dem Auto gefahren sein)
Wie würde es mit der Versicherung Ausschauen? Teilkasko...

mfg

-- Editiert am 30.03.2009 15:37

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ist es dann überhaupt noch eine Fahrerflucht?!?
Ja. Es handelt sich um ein Offizialdelkt, das von Amtswegen verfolgt wird.

quote:
Was würde den Fahrer blühen
Schwer zu sagen, da es auch auf die Höhe des angerichteten Schadens ankommt. Von der Einstellung des Verfahrens über Geldstrafe in Höhe von 20-3ß Tagessätzen (Bei Anwendung des Jugendstrafrechts Sozialstunden statt Geldstrafe), Fahrverbot oder evtl. sogar Entzug der Fahrerlaubnis ist alles möglich. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen gibt es auch noch 7 Punkte (Nicht bei Einstellung des Verfahrens). Außerdem käme noch eine Verwarnung mit dem Hinweis durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen zu können (Nicht bei Einstellung des Verfahrens).

quote:
Wie würde es mit der Versicherung Ausschauen? Teilkasko...
Die Teilkasko zahlt bei einem Unfall allenfalls den Glasbruch am eigenen Auto. Wird sie aber aufgrund der Unfallflucht nicht machen. Die Haftpflichtversicherung muss den Fremdschaden regulieren, kann aber bis zu 2500€ Regress fordern.


quote:
Wen kann die Polizei zur Rechenschaft ziehen
Nur den tatsächlichen Fahrer sofern er ermittelt werden kann.

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#2
 Von 
la-cruz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
quote:Wen kann die Polizei zur Rechenschaft ziehen

Nur den tatsächlichen Fahrer sofern er ermittelt werden kann.


Und was ist wenn alle in der Familie behaupten sie waren es nicht?

quote:
Schwer zu sagen, da es auch auf die Höhe des angerichteten Schadens ankommt. Von der Einstellung des Verfahrens über Geldstrafe in Höhe von 20-3ß Tagessätzen (Bei Anwendung des Jugendstrafrechts Sozialstunden statt Geldstrafe), Fahrverbot oder evtl. sogar Entzug der Fahrerlaubnis ist alles möglich. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen gibt es auch noch 7 Punkte (Nicht bei Einstellung des Verfahrens). Außerdem käme noch eine Verwarnung mit dem Hinweis durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen zu können (Nicht bei Einstellung des Verfahrens).


Angenommen der Fahre hätte "Vitamin B" was die Rechnungshöhe angeht... was für Kosten wären anzustreben?

quote:
Die Teilkasko zahlt bei einem Unfall allenfalls den Glasbruch am eigenen Auto. Wird sie aber aufgrund der Unfallflucht nicht machen. Die Haftpflichtversicherung muss den Fremdschaden regulieren, kann aber bis zu 2500€ Regress fordern.


ich habe auf vielen Seiten etwas von 5000 euro gelesen? ist dies eine neue regelung die 2500 €?

schonmal danke

cya

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Und was ist wenn alle in der Familie behaupten sie waren es nicht?
Dann wird die Polizei versuchen den Fahrer zu ermitteln. Ob ihr das gelingen wird vermag ich aus Mangel an Kaffeesatz und Kristallkugel nicht zu sagen.

quote:
Angenommen der Fahre hätte "Vitamin B" was die Rechnungshöhe angeht... was für Kosten wären anzustreben?
Je niedriger der Schaden desto milder das Urteil.

quote:
ich habe auf vielen Seiten etwas von 5000 euro gelesen? ist dies eine neue regelung die 2500 €?
Die Versicherung ist bei Obliegenheitsverletzungen zum Regress berechtigt. Dabei gilt folgende Regel: Wurde die Obliegenheitsverletzung vor dem Schadensereignis begangen kann sie bis zu 5000€ Regress fordern. Dies wäre beispielsweise beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder einer Trunkenheitsfahrt der Fall.

Wurde die Obliegenheitsverletzung nach dem Schadensereignis begangen ist, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, nur ein Regress bis zu 2500€ möglich. Dies ist bei einer Unfallflucht der Fall.

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#4
 Von 
la-cruz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie hätte sich der Fahrer eigentlich richtig verhalten müssen? Ein besitzer der Ampel wird in naheliegenderzeit ja nicht auftauchen. und der dieses "böllers" auch nicht. gehört ja landkreis und gemeinde, bei denen um 22:30 keiner mehr arbeiten wird den man erreichen könnte. Die Ampel war übrigens außer betrieb, funktionierte am nächsten tag auch noch (ist nur zu bestimmten zeiten an)

mfg

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Er hätte die Polizei anrufen können und müssen.

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#6
 Von 
la-cruz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn der fahrer kein handy dabei hatte und heimgefahren ist um die polizei zu hohlen? die hat ja schon 0,5 minuten nach dem der fahrer losgefahren ist angerufen...
gibts da irgend ne zeitspanne?

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na dann entfernt es sich soweit vom Unfallort wie es nötig ist die Polozei zu rufen und macht das.

Also nächste Anwohner, Telefonzelle, Polizeistation, Gaststätte.....

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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