Ampel bei Rot überfahren

31. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Timo2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ampel bei Rot überfahren

Hallo zusammen, bin an einer roten Ampel stehen geblieben und habe ordnungsgemäß angehalten. Dann habe ich auf mein Handy geschaut und aus dem Augenwinkel gesehen das was grün leuchtet Grün war die Fußgängerampel.. So blöd ich bin, bin ich los gefahren und über die haltelinie gefahren und schon hat es mich geblitzt. Bin dann sofort wieder rückwärts gefahren wo es mich nochmals geblitzt hat.

Was kommt nun auf mich zu?

DANKE!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Timo2012 am 31.10.2014 08:43

Was kommt nun auf mich zu?

Meist ein Postbote mit einem Brief. Aber keine Sorge. Der kommt nicht zu dir, sondern zu deinem Briefkasten.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Interessanterweise kann man auf den Fotos vielleicht auch die unrechtmäßige Nutzung des Handys sehen...
:devil:

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ich würde mir Gedanken machen, wenn ich über einen gefährdeten Bereich fahre, obwohl ich nur ein grünes Licht im Augenwinkel sehe. Wenn da auf der Kreuzung noch jemand steht oder sonstwas ...

Wenn du Glück hast, kommt bei den ganzen ein Haltelinienverstoß (evtl mit Handynutzung) raus.

-- Editiert teador am 01.11.2014 12:58

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Abwarten.

Irgendwann kommt ein Schreiben in dem steht was einem vorgeworfen wird.
Dann kann man ja noch mal nachfragen.



Dumm ist halt nur, das ein vorsätzlich verkehrsgefährdendes Verhalten hier wohl bildtechnisch dokumentiert wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Interessant was ihr alles lest: "unrechtmäßige Nutzung des Handys"..."das ein vorsätzlich verkehrsgefährdendes Verhalten".

Bisher stand hier das:

quote:
Dann habe ich auf mein Handy geschaut ...


Es ist weder verboten auf das Display des Handys zu schauen, solange man es dafür nicht in die Hand nimmt, noch sehe ich hier irgendeinen Vorsatz für irgendwas.

quote:
Was kommt nun auf mich zu?


Entweder ein Haltelinienverstoß, oder NICHTS.
Denn ein Rotlichtblitzer besteht "normalerweise" aus zwei kurz hintereinander liegenden Schleifen, wobei Sie wohl durch das Zurücksetzen nur die erste Schleife zweimal ausgelöst haben.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Der TE ist eigener Schilderung losgefahren während er auf sein Handy geschaut und nur aus dem Augenwinkel gesehen hat, das was grün leuchtet.

Eine durch Lichtzeichenanlagen gesicherte Kreuzung gilt als besonders geschützer Bereich.
Er hat sich weder davon überzugt, das die für ihn maßgebliche Lichtzeichenanlage die Freigabe erteilt hat noch hat er sich vergewissert, das sich auf seiner Fahrrichtung keine Hinderisse mehr befinden.
Denn "GRÜN" bedeutet nicht, das man alles niedermachen darf was im Weg steht.

Er ist im "Blindflug" durchgestartet, das war auch kein versehen.



Wenn also auf den Fotos zu sehen ist, das er bei "ROT" drübergedieselt ist und dabei aufs irgendwas geschaut hat, dann könnte er ein Problem bekommen. Obwohl er das Handy nicht in der Hand hielt ... denn es ist egal ob es das Handy war oder ob es das Dekolleté der Beifahrerin war.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Richtig es war dämlich und gefährlich,
aber eben noch lange nicht vorsätzlich sondern (grob) fahrlässig.

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