Hallo Forum,
ich würde heute von der Polizei angehalten, weil ich angeblich das Handy am Steuer benutzt habe.
Ich bin aus der Firma gekommen und ins Fahrzeug gestiegen. Hier setze ich mir eigentlich grundsätzlich unsere schwarzen Ohrschützer auf, da ich einen Tinnitus beidseitig mit beidseitiger Hyperakusis habe. Bedeutet, dass ich bestimmte Frequenzen wesentlich lauter höre als andere Menschen. Da es im Dienstwagen oftmals sehr laut ist, setze ich mir diesen Gehörschutz auf. Es ist allerdings kein sehr hochwertiger Gehörschutz und ich höre alle Geräusche oder andere Dinge beim Fahren, sogar besser als ohne. Es geht hier ausschließlich um Geräuschspitzen in hohen Tonlagen (klapperndes Metall etc.). Kurz nachdem ich los gefahren bin, erhielt ich einen Anruf meiner Partnerin, welchen ich über die Freisprecheinrichtung annahm. Ich stützte mich beim Fahren auf der Seite ab und telefonierte. Dabei kam mir ein Streifenwagen entgegen. Meine Flasche Wasser flog vom Beifahrersitz und ich hob sie auf. Ich fuhr weiter, weil ich mir nichts dabei gedacht hatte. Das Gespräch mit meiner Partnerin brach ab und ich bemerkte erst durch Lichthupe nach einiger Zeit einen Streifenwagen, später versetzt hinter mit fahrend.
Ich bog noch auf die Umgehungsstraße ab und fuhr dann in einer Busgasse und nahm die Ohrschützer ab. Der Polizist war nicht sonderlich freundlich und fragte mich, warum ich während der Fahrt telefoniert hätte. Ich habe ihm gesagt, dass ich mit der Freisprecheinrichtung telefoniert habe und mein Telefon gar nicht hier (also griffbereit - es lag im Rucksack im Beifahrerfußraum) da hätte. Er könne ja das Fahrzeug auch durchsuchen sagte er mir daraufhin. Er sagte mir daraufhin, dass ich gesehen wurde, wie ich ein schwarzes Telefon am Ohr gehalten habe. Ich habe ihm darauf erklärt, dass dies mein Gehörschutz, welches ich wegen der Ohrprobleme habe, war und ich mich abgestützt habe. Ich wäre aber Schlangenlinien gefahren, was ich aber verneinte, da ich nicht von der Fahrbahn abgekommen bin, und es höchstens kurz wegen der Flasche zu leichten Schlenkern gekommen sein könnte. Er sagte mir daraufhin auch, dass ich ja gar nicht mitbekommen habe, wie der Wagen hinter mir gefahren ist. Dies begründete ich damit, dass wir den Wagen erst seit Mittwoch letzter Woche haben und dieser Dienstwagen im Gegensatz zu dem Letzten (Hundefänger ohne Scheiben hinten) keinen Innenrückspiegel besitzt und ich erst das versetzte Fahren und die Lichthupe bemerkt habe, und dann auch schnellstmöglich rechts ran gefahren bin. Durch die Seitenspiegel konnte ich jedenfalls nichts erkennen.
Wie kann ich mich hier nun verhalten? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Es sind zwar "nur" 100 Euro, aber ich will es eigentlich auch nicht so stehen lassen, da ich mich hier wirklich falsch behandelt fühle. Einen Prozess und Anwalt kann ich mir, weil wir gerade am Hausbau beschäftigt sind, nicht leisten.
Lohnt sich ein Wiederspruch?
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.
Angeblich Fahren mit Handy am Steuer
1. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2018 | 20:07
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 2x hilfreich)
Angeblich Fahren mit Handy am Steuer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 00:29
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Eher nein.
Sie werden gegen zwei Beamte aussagen müssen, bei denen man sich berechtigterweise fragen muss, warum die Sie "hinhängen" sollten. Und die Geschichte mit der Wasserflasche...*abwinken
Ich würde es so hinnehmen und unter "dumm gelaufen" abhaken.
Ansonsten finden Sie einige Informationen über den EINSPRUCH (Widerspruch wird im Sozial- und Verwaltungsrecht eingelegt), für den Sie 2 Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheids haben, hier: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/einspruch/
Und jetzt?
Schon
268.226
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten