Angeblich Fahrerflucht, wie verhalten?

14. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
the_force
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich Fahrerflucht, wie verhalten?

Hallo


Mal etwas aus der Rubrik "So'ne Sachen passieren echt nur mir...":

Ich habe einen Supermarkt verlassen und bin mit dem Einkaufswagen zu meinem Auto. Neben meinem Wagen stand eine ziemlich erboste Frau und beschimpfte mich, ich hätte zu dicht neben Ihrem Auto geparkt; so dass sie Ihr Baby nicht einladen konnte (sie stand mitten auf zwei Parkplätzen, ich einen Parkplatz daneben; also ca. 1 Meter Abstand). In Ihrem hinteren Seitenfenster befindet sich ein Aufkleber, der mich *verpflichtet*, Abstand beim Parken zu wahren. Aha! Den Aufkleber habe ich übrigens wirklich nicht gesehen, war auch nur 5*2cm gross. Dafür aber in Rot (=Signalfarbe)... :-)

Ich habe sie (nicht zuletzt aufgrund des enormen Abstandes zwischen den Fahrzeugen) nicht ernst genommen, meine Einkäufe schweigend(!) eingeladen und sie wortlos stehen gelassen und den Einkaufswagen zurückgebracht. Der Grund, warum ich mich nicht bei Ihr entschuldigt habe, war nicht zuletzt Ihr ziemlich unangemessener Umgangston.

Als ich wieder zu meinem Fahrzeug gekommen bin, begrüßte Sie mich mit einer Taschenlampe wedelnd und den Worten: "Gut, *dann* zeige ich Sie halt an, weil Sie einen Kratzer in mein Fahrzeug gemacht haben. Hier, ich hab's gerade gesehen". Dies stimmt jedoch nicht (d.h. ich bin mir nicht nur sicher, dass ich keinen Kratzer in Ihren Wagen gemacht habe - ich habe keinen Kratzer gemacht).

Das Wort "Dann" hat mich doch etwas stutzig gemacht. Für mich klang das in etwa wie: "Gut, Du willst nicht mit mir diskutieren, also bestrafe ich Dich, indem ich Dir die Polizei auf den Hals hetze...". Ich habe Ihr mitgeteilt, dass ich einer eventuellen Untersuchung (der Fahrzeuge) gelassen entgegensehe; bin wortlos eingestiegen (habe mich auch noch mal vergewissert, dass ich Ihr Fahrzeug aufgrund des grossen Abstandes nicht mit meiner Tür erreichen kann) und bin losgefahren. Sie brüllte mir noch etwas wie "Das wird ja immer schöner, jetzt auch noch Fahrerflucht!" hinterher, schrie mir mein Kennzeichen nach und tippte irgendwas auf Ihrem Handy rum.



Damit war das Thema *für* *mich* "gegessen". Eigentlich.,,


Heute habe ich beobachtet, wie ein Streifenwagen vor meinem Haus langfährt. Kann Zufall sein, kann aber auch sein, dass sich ein paar Beamte mal mein Auto angucken möchten (kein Problem, die brauchen nur Bescheid sagen). Angehalten oder geklingelt hat bis jetzt noch Keiner ---> Schade?!? (frischen Kaffee für pflichtbewusste Beamte habe ich immer im Haus).



Nun meine Fragen. Mal angenommen, ich bekomme demnächst Post:

Wovor ich eigentlich Angst habe, ist, dass ich mich - falls ich befragt werde - mit irgend etwas "um Kopf und Kragen" rede. Andererseits möchte ich erst einmal *keinen* Anwalt beauftragen (kostet mich ja Geld...). Wie verhalte ich mich da? Da ja kein "Unfall" stattgefunden hat, gehe ich mal davon aus, dass ich auch nicht Fahrerflucht begangen haben kann?!?

Zweitens: Wenn die Dame tatsächlich Anzeige erstattet hat, würde ich den Spiess gerne umdrehen. Meiner persönlichen Meinung nach hat Sie den "Fall" dann wissentlich konstruiert; um mich für meine Gelassenheit zu "bestrafen". Was sollte ich der Frau dann vorwerfen? Vortäuschung einer Straftat? Falsche Verdächtigung? Handelt es sich dann z.B. auch um einen versuchten Versicherungsbetrug (immerhin habe ich ja eine KFZ-Haftpflicht, die den Schaden übernehmen müsste...)?


Das alles fragt sich, immer noch kopfschüttelnd:
Jörg




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Wo gibt es denn diese Aufkleber ?

Naja,
wenn tatsächlich eine Anzeige erstattet wurde, dann ist das Thema Fahrerflucht zu Ernst um auf einen Anwalt zu verzichten. Im Gegenzug steht es Dir natürlich frei, Anzeige gegn die Dam zu erstatten wg. Verleumdung, bzw wie Du schon bemerkt hats daß Du den Verdacht hast, es geht um Versicherungsbetrug.

Ansonsten einfach mal abwarten.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Die Frau würde sich auf jeden Fall der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB ) schuldig machen.

Versuchter Versicherungbetrug (§ 263 StGB )liegt erst dann vor, wenn sie auch tatsächlich Forderungen an Deine Versicherung stellt.

Verleumdung (§ 187 StGB ) kann ich hier nicht erkennen.

Der § 145d (Vortäuschung einer Straftat) wird nicht angewandt, wenn eine falsche Verdächtigung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

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