Angebliche Fahrerflucht

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Angebliche Fahrerflucht

Angenommen eine Person hatte einen Unfall(A) und hat den am selbigen Abend der Versicherung Gemeldet und wird jetzt vom schadensgegner(B) wegen Fahrerflucht angezeigt((B)Hat angeblichen Zeugen, seine Frau).

PS: der jenige, der angezeigt wird(A) konnte den namen, Adresse etc. des unfallgegners der versicherung nennen.A ist noch nicht 18 Jahre)


Was kann da passieren wegen Strafe oä. weil derjenige(B) einen Zeugenhat?

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** der jenige, der angezeigt wird(A) konnte den namen, Adresse etc. des unfallgegners der versicherung nennen.A ist noch nicht 18 Jahre) ***

Wieso hat sich A dann nicht einfach an den Unfallgegner oder die Polizei, sondern an die eigene Versicherung gewendet?

A wird auf jeden Fall in nächster Zeit keinen Führerschein bekommen, inwieweit A strafmündig ist, oder seine Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, hängt sowohl vom Alter von A, als auch von den Umständen ab. A muss ja das Fahrzeug irgendwo her bekommen haben ;)

die_wurzel

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#2
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Acho so er hatte es der versicherung am gleichen Abend gemeldet.......es ist ein rollerfahrer......er wird erst 2 monate später nagezeigt, weil jetzt die versicherung sagt sie bezahlt nicht, weil es zwei verschiedene aussagen sind......sorry hatte vergessen zu sagen.....

-- Editiert von agamen1 am 03.01.2009 23:45

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Du solltest die Sache mal etwas genauer beschreiben. Der Sachverhalt erschließt sich mir nämlich nicht. Wenn A die Feststellung seiner Personalien ordnungsgemäß ermöglicht haben sollte liegt keine Unfallflucht vor. Wenn die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert muss B sie notfalls verklagen. Das ist dann aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und hat mit Strafrecht nichts zu tun.

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#4
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Warscheinlich wollte (B) nur (A) damit "Angst" machen.


Wenn die Versicherung Klagt hat (A) damit denn irgendwas zutun?
Weil(B) einen Zeugen hat(B seine Frau).
Könnte (A) denn irgendwie "Ärger" bekommen, wenn er an seiner Aussage festhält.

Aber eigentlich ist die Frau von jemandem ein Glaubhafter Zeuge?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Sollen wir hier Rätselraten? Erzähl was passiert ist und Du bekommst vernünftige Antworten.

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#6
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

ok....dann erzähl Ich mal die Geschichte von Jemanden........

Auto überholt Rollerfahrer und fährt ihn dann in die seite, Fahrzeuge stehen nebeneinander und einer sagt ddann, dass diejenigen besser auf den Parkplatz fahren......Personalien ausgetauscht.....keine Polizei.......zuhause Versicherung angerufen Vorgang Gescjildert...... 3 wochen später Post von der Versicherung Bekommen....schriftlich alles nochmal genauso geschildert........2 monate nach dem unfalll ruft (B) an und sagt man solle der Aussage von (B) zustimmen und droht mit Anzeige wegen Fahrerflucht wenn man den nicht zustimme......(A) bekommt Post von Versicherung mit der Aussage von (B und das (B) seine Frau es bestätigen könnte.......



So das ist jetzt die Geschichte von jemanden.........

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Willst Du uns veralbern? Wie soll man denn bei dem Geschreibsel durchblicken.

Eine Unfallflucht liegt hier jedenfalls nicht vor. Die Unfallbeteiligten haben ja ihre Personalien am Unfallort bzw. einem nahe gelegenen Parkplatz ausgetauscht. Soweit ist die Kuh vom Eis.

Der Unfallhergang ist mir allerdings noch nicht klar. Wer ist denn jetzt wem in Seite gefahren und wie kam es dazu?

Wer hat Ansprüche bei der wessen Versicherung geltend gemacht, und wie hat er die Ansprüche begründet?

Wie hoch ist die Schadenersatzforderung?

Welche Angaben hat B gemacht, und inwiefern weichen sie von den Angaben des A ab?

Welche Angaben hat die Frau des B gemacht, und war sie beim Unfall zugegen?

Wie hat sich bislang die Versicherung geäussert?

Die telefonische Aufforderung des B könnte man als Erpressung ansehen. Dürfte aber schwierig werden zu beweisen.

Gnerell kann die Frau des B als Zeugin auftreten wenn sie etwas beobachtet hat. Ob sie glaubwürdig ist kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte sie vor Gericht falsche Aussagen machen würde sie sich damit strafbar machen.

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#8
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Auto überholt Rollerfahrer und fährt ihn dann in die seite, Fahrzeuge stehen nebeneinander und einer sagt ddann, dass diejenigen besser auf den Parkplatz fahren......Personalien ausgetauscht.....keine Polizei.......zuhause Versicherung angerufen Vorgang Gescjildert. ***

Mir fällt es auch ziemlich schwer hier überhaupt durchzublicken...öhmm..

Also:

1. Autofahrer hat nach der Schilderung hier den Unfall verursacht (fuhr Rollerfahrer in die Seite).

2. Beide haben sich geeinigt die Sache ohne die Polizei zu klären, was ok ist solange es keinen Personenschaden gab. Deshalb gibt es hier auch keine Fahrerflucht.

3. Welche Versicherung wurde denn benachrichtigt? Die von A (Roller) oder die von B (PKW)? Normalerweise meldet man den eigenen Schaden ja an die gegnerische Versicherung und nicht an die eigene Versicherung, wenn klar ist, dass der Unfallgegner Schuld hatte. Wurde denn die Schuldfrage eigentlich zwischen den Unfallgegnern geklärt?

Mehr kann ich dem ganzen Geschreibsel hier leider nicht entnehmen...es wäre auch einfacher, wenn TE nicht in der abstrakten "A,B jemand, irgendwer" Form schreiben würde, sondern mal sein scheinbar eigenes Problem hier schildert. ;)

die_wurzel

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#9
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

das mit dem unfallhergang isst eig. egal.

Wenn jetzt Bernd (B) bei der polizei behauptet Anna(A) sei abgehauen und er konnte sie auf dem Parkplatz stellen und Bernd seine Frau könnte das Bezeugen.
Daraufhin wurden die Personalien ausgetauscht, wäre das denn versuchte Fahrerflucht?
Oder gibts das überhaupt?

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wäre vom Einzelfall abhängig. Wie weit war denn der Parkplatz vom Unfallort entfernt?

Wenn es ein konstruierter Tatvorwurf wäre der widerlegt werden könnte würden sich sowohl Bernd als auch seine Frau wegen der Vortäuschung einer Straftat strafbar machen.

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#11
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

**** Daraufhin wurden die Personalien ausgetauscht, wäre das denn versuchte Fahrerflucht? ****

Wenn die Personalien ausgetauscht wurden kann es ja schlecht Fahrerflucht sein. "Versuchte" Fahrerflucht gibt es meiner Meinung nach nicht. Entweder es ist Fahrerflucht, oder eben halt nicht.

**** Wenn jetzt Bernd (B) bei der polizei behauptet Anna(A) sei abgehauen und er konnte sie auf dem Parkplatz stellen und Bernd seine Frau könnte das Bezeugen. ****

Dann hätte Bernd wohl ein Problem. Verfolgungsjagden mit anschliessendem "Verhör" zum Feststellen der Personalien des Verfolgten ist nur den Behörden erlaubt. ;)

die_wurzel


-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 18:25

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Verfolgungsjagden mit anschliessendem "Verhör" zum Feststellen der Personalien des Verfolgten ist nur den Behörden erlaubt.
Das würde ich so nicht unterschreiben. ;)

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#13
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Parkplatz war direkt nebenan.
Es ist ja auf/an der Abbiegespur zum Parkplatz passiert.


Wie ist es denn wenn er Anna anzeigt?
Also wie ist der weitere Ablauf?
Bekommt Anna Post?
Wird angerufen?
Wie läuft das alles ab?



PS: THX

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#14
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Das würde ich so nicht unterschreiben. ***

Gibt es da eine Rechtsgrundlage?

Meiner Meinung nach könnte das glatt Nötigung sein.

*** Der Parkplatz war direkt nebenan.
Es ist ja auf/an der Abbiegespur zum Parkplatz passiert.***

Dann war es ja nu weder Fahrerflucht noch sonstiges, sondern die Unfallpartner haben einfach die Unfallstelle geräumt und die Sache nen paar Meter weiter geklärt. Irgendwie kommt mir die ganze Sache hier langsam a bissel trolllig vor. ;)

die_wurzel

P.S.: @freudenfeuer: Wie machen sie das eigentlich mit dem Zitieren (quote in so nem eingerücktem Kästchen?)..das sieht echt schick aus ;)

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 19:54

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 19:56

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#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es da eine Rechtsgrundlage? <hr size=1 noshade>
Ja. §127 (1) StPO :
quote:<hr size=1 noshade>1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. <hr size=1 noshade>
Die Verfolgung stellt dabei sicherlich keine Nötigung dar. Problematisch wird es, wenn bei einer solchen Verfolgungsjagd gegen Verkehrsregeln verstoßen und womöglich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden sollten. Dann könnte man sich auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Ob man damit durchkommt ist eine Einzelfallentscheidung.


quote:<hr size=1 noshade>Wie ist es denn wenn er Anna anzeigt? <hr size=1 noshade>
Dann wird die Polizei Ermittlungen anstellen. Anna würde dann wohl eine Vorladung erhalten, der sie aber nicht Folge leisten müsste. Anschließend würde die Akte zur Staatsanwaltschaft gehen. Je nach Aktenlage würde die Staatsanwaltschaft entweder das Verfahren einstellen oder Anklage erheben.


quote:<hr size=1 noshade>Wie machen sie das eigentlich mit dem Zitieren (quote in so nem eingerücktem Kästchen?) <hr size=1 noshade>
Vielleicht könnten wir uns auf das etwas vertraulichere "Du" einigen? Das Zitieren ist ganz einfach. Es beginnt mit "quote" und endet mit "/quote" jeweils in eckigen Klammern. Sieht also folgendermaßen aus: {quote}Zitat{/quote} an Stelle der geschweiften Klammern { und } sind dabei aber die eckigen Klammern [ und ] zu verwenden.

-- Editiert von Freudenfeuer am 04.01.2009 20:29

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#16
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Sorry für off-topic...

quote:
Vielleicht könnten wir uns auf das etwas vertraulichere "Du" einigen?
.

Klar können wir das bzw machen wir das zukünftig so, besten Dank für den Tipp..musste es gleich mal ausprobieren :)

Grüße,

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 20:34

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#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Klar können wir das bzw machen wir das zukünftig so
Schön :)

quote:
besten Dank für den Tipp
Gerne geschehen. :cheers:

Ach ja, wegen der Nötigung: Es fehlt am notwendigen Übel mit dem der Verfolgte bedroht wäre. Der Tatbestand der Nötigung würde bei einer Verfolgungsjagd also definitiv nicht zutreffen.

-- Editiert von Freudenfeuer am 04.01.2009 20:49

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#18
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

was wäre das schlimmste was bei einer verurteilung passieren könnte?
PS: Anna=minderjährig

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das ist von der Schadenshöhe abhängig. Da Anna noch minderjährig ist gäbe es keine Geldstrafe sondern Sozialstunden. Ausserdem könnte die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden.

Nach der spärlichen Sachverhaltsschilderung zu schließen ist eine Verurteilung aber eher unwahrscheinlich.

Ganz vergessen: Im Falle einer Verurteilung gäbe es auch noch 7 Punkte. Allerdings nur wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden sollte. Ausserdem könnte die KFZ-Haftpflichtversicherung bis zu 2500€ Regress fordern.

-- Editiert von Freudenfeuer am 04.01.2009 21:18

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#20
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

der schaden beträgt ca. 600€.

In jugendgefängnis könnte Anna nicht kommen?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
In jugendgefängnis könnte Anna nicht kommen?


Das ist relativ unwahrscheinlich, wenn es keinen Personenschaden gab.

Es gab scheinbar einen Schaden von 600,- (bei wem auch immer, ich blicke immer noch nicht durch, wer der Schadensverursacher, der Flüchtende, der Anzeigende usw ist).

Wegen 600,- wird keiner eingesperrt..da sind ja die Staatskosten für den Häftling nach einer Woche schon höher. ;)

die_wurzel

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#22
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Gut....denn wird Anna wohl Post kriegen, Oder stehen die Polizisten irgendwann vor der Tür?

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#23
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Gut....denn wird Anna wohl Post kriegen, Oder stehen die Polizisten irgendwann vor der Tür?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
denn wird Anna wohl Post kriegen, Oder stehen die Polizisten irgendwann vor der Tür?


Wenn Anna auf die Post nicht reagiert, könnte das passieren irgendwann ;)

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 05.01.2009 22:38

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#25
 Von 
agamen1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

THX

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