Angebliche Fahrerflucht?!

22. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
archgoat1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Angebliche Fahrerflucht?!

Hallo,

Ich wurde letzte Woche wegen Fahrerflucht angezeigt, der Witz ist: ich habe keine Ahnung wieso?!

Ich bin zur Arbeit gefahren und Abends nachhause, da hatte ich einen Zettel der Polizei an der Tür das sie mich gesucht haben und ich mich bitte melden soll. Natürlich bin ich dann zur Polizei, diese erzählten mir das ich in einer 30 Zone ein parkenedes/langsam fahrendes Fahrzeug überholt haben soll. 2 Autos kamen von vorne und mussten wegen mir stark bremsen. Auffahrunfall. Ich wäre einfach weitergefahren.


Ich fahre jeden Tag über 120km, auch täglich durch 30 Zonen aber so eine Fall, hat es aus meiner Sicht einfach nicht gegeben. Dann hat der Ankläger (Natürlich der Fahrer des Autos welches aufgefahren ist) bei der Polizei noch nichtmal das Auto/Farbe von mir Richtig angegeben, lediglich das Kennzeichen.


Ich bin auf meinen Führerschein Jobbedingt angewiesen, wäre dort ein Unfall gewesen, wäre ich auch 1000%ig angehalten da ich diesen niemals riskieren würde , für einen Blechschaden.

Morgen um 9:00 soll ich eine Aussage machen, aber ich kann doch garnichts Aussagen zu einem Fall von dem ich nichts weiß? ich brauche Rat :/

Danke im vorraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Hat man den ein Alibi?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
archgoat1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin natürlich an diesem Tag um diese Uhrzeit in meinem Auto gefahren, auch durch diese Straße, aber es gab einfach keine knappe Situation die auf mich zurückzuführen ist oder zu der ich was sagen könnte

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Auffahrunfall. Ich wäre einfach weitergefahren.
Aber ohne Beteiligung von Ihrem Auto, was? Dann müssen Sie sich ja nun auch nicht unbedingt daran erinnern. Der gegenstehende Wagen hat wegen Ihnen gebremmst und der Wagen dahinter ist ihm reingefahren. Dann waren dort insgesamt 3 fremde Autos mit mindestens 3 Insassen vorhanden. Wenn deren Zeugenaussagen sich alle Decken, dann wird die Luft für Sie schon ein wenig eng. Tatsächlich wäre es entscheidend, ob Sie das bemerkt haben. Die Frage ist aber, ob man Ihnen das Nichtbemerken auch glauben wird.

Zitat:
Dann hat der Ankläger (Natürlich der Fahrer des Autos welches aufgefahren ist) bei der Polizei noch nichtmal das Auto/Farbe von mir Richtig angegeben, lediglich das Kennzeichen.
Das macht ja nun nichts. Laut eigener Aussage fahren Sie jeden Tag quer durchs Land und waren ziemlich genau zu diesem Zeitpunkt vor Ort. Man darf also davon ausgehen, dass der man nicht einfach das Kennzeichen geraten hat, sondern Ihr Auto tatsächlich gesehen hat. Was damit dann passiert ist, muss noch nicht gesagt sein.

Der vordere Wagen wird wohl ebenfalls die Geschichte mit dem Abbremsen und dem Auffahrunfall erzählen. Der muss ja irgendwie seine plötzliche Reaktion erklären. Damit haben Sie schonmal zwei Zeugen, die Sie belasten werden.

Zitat:
Ich bin natürlich an diesem Tag um diese Uhrzeit in meinem Auto gefahren, auch durch diese Straße
Sie waren also vor Ort kommen sehr gut als Täter in Frage. Das hätte ich erstmal verschwiegen und die Vorwürfe (inklusive Zeugenaussagen) schriftlich in Erfahrung bringen wollen. Dafür sollte es zu spät sein.

Zitat:
Ich bin auf meinen Führerschein Jobbedingt angewiesen, wäre dort ein Unfall gewesen, wäre ich auch 1000%ig angehalten da ich diesen niemals riskieren würde , für einen Blechschaden.
Das sagen ja nun alle. Dabei haben gerade die, die auf das Auto angewiesen sind, ein besonderes Motiv für eine Fahrerflucht. Dieses Argument wird Sie also nicht retten. Was Sie retten könnte, wäre ein Strafverteidiger. Den sollten Sie meines Erachtens aufsuchen und bis dahin keine weiteren Aussagen machen, wozu Sie auch nicht verpflichtet sind.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat:
Morgen um 9:00 soll ich eine Aussage machen, aber ich kann doch garnichts Aussagen zu einem Fall von dem ich nichts weiß? ich brauche Rat

- Gehen Sie nicht zur Polizei.
- Schweigen Sie - absolut.
- Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt.

Wenn Sie schon Angaben gemacht haben, haben Sie vermutlich Zweifel an der Richtigkeit des Kennzeichens ausgeräumt. Die Polizei wird also davon ausgehen, mit Ihnen den richtigen Täter zu haben. Sollte es da noch Zweifel geben, sollten Sie diese nicht mit unüberlegten Äußerungen zerstören.

Sie sind nur mittelbar an einem Unfall beteiligt. Ihr Fahrzeug wurde nicht berührt. Selbstverständlich können Sie auch in dieser Konstellation eine Fahrerflucht begehen. Dann müsste man Ihnen ein Fehlverhalten vorwerfen (hier beim Überholen). Problematisch für Sie ist, dass da zwei fremde Fahrzeuge beschädigt wurden. Da sind dann schnell 1.300 € erreicht. Ab da beginnt ein bedeutender Sachschaden. Der führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Denkbar ist auch, dass einer der Insassen über ein Schleudertrauma klagt. Dann hätten Sie auch noch eine fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge. Diese führt ebenfalls zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Da Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Sicher haben Sie eine Rechtsschutzversicherung. Ein Rechtsanwalt sollte hier eine Einstellung erreichen.

Wenn Sie sich verkehrsrichtig verhalten haben, können Sie keine Fahrerflucht begangen haben. Selbst wenn man Ihnen einen Fehler beim Überholen vorwerfen kann, sollte es doch gut möglich sein, dass man den Unfall nicht bemerkt. Dazu sollten Sie nicht selbst vortragen. Lassen Sie das einen Rechtsanwalt machen.

Wenn Sie schweigen, müsste ein Gericht Ihnen nachweisen, dass Sie den Unfall bemerkt haben. Das könnte hier echt schwer werden. Wenn Sie eine eigene Aussage machen, machen Sie sich selbst zum Beweismittel. Das Gericht hätte die Chance Ihre Angabe, den Unfall nicht bemerkt zu haben, als Schutzbehauptung zu werten. Es würde darauf hinauslaufen, den Angaben glauben wir nicht - also hat er es gemerkt. Das wäre für das Gericht erheblich leichter. Also: Sie brauchen einen Rechtsanwalt.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
archgoat1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe bei der Polizei bisher keine Angaben gemacht, habe mich verguckt, der Termin ist Mittwoch 9:00.

Meine Überlegung war es folgendermaßen zu schildern, das ich mich an keine derartige Situation errinern kann und auch keinerlei Angaben machen kann.

Sollte ich das besser lassen und einfach die Aussage verweigern? Meine Rechtschutzversicherung ist bereits informiert.

Trotzallem handelt es sich hier doch um ein Fehlverhalten der beiden Fahrzeuge denn es gab zu keiner Zeit eine knappe Situation (sowas bemerkt man doch?!) und der auffahrende Wagen muss doch zu schnell gewesen sein und auch die Bremsung des vorne fahrenden Autos war doch demnach total unnötig?! es handelt sich hier immerhin um eine 30 Zone ..Sicherheitsabstand..?

Vielen dank für eure bisherigen Antworten! wie gesagt, bis dato habe ich noch keine Angaben gemacht, keine Aussage nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich das besser lassen und einfach die Aussage verweigern?

Zitat:
Ich bin auf meinen Führerschein Jobbedingt angewiesen,

Auch wenn ich immer sage, das man den Inhalt der US-Krimis nicht auf Deutschland übertragen kann:
Sie haben das Recht zu schweigen.
Alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden
Sie haben das Recht auf einen Anwalt.


Ich kann da RA Meinecke nur zustimmen, hier dürfte ein spezialisierter Anwalt angebracht sein. Ein Anwalt kann bereit imVorfeld helfen Fehler zu vermeiden und versuchen die Sache in die richtige Bahn zu lenken.
Er dürfte auch weniger kosten als X Monate ohne Führerschein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
archgoat1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke, ich werde ihren und den Rat von RA Meinecke annehmen und Mittwoch meine Aussage verweigern. Ich werde nichts zu dem Fall sagen und meine Rechtsanwalt aus meiner Rechtschutzversicherung damit beauftragen sich diesem Fall anzunehmen.

Ich kann nur das beste hoffe, finde es aber wirklich erschreckend in welche Schwierigkeiten man im normalen Verkehrsalltag geraten kann, wenn man alleine fährt..

Vielen dank und noch einen schönen Abend

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat:
... und Mittwoch meine Aussage verweigern.

Falsch! Sie werden am Mittwoch erst gar nicht bei der Polizei erscheinen. Das Aussage-Verweigern passiert dann quasi automatisch.

Ich hatte schon Mandanten, die mich vorher angerufen haben. Ich erklärte, wie wichtig es ist, keinerlei Angaben zu machen. Später teilten manche Mandanten mir dann mit, dass Sie bei der Polizei waren, dort zwar gesagt haben, dass sie zur fraglichen Zeit den Wagen gefahren haben aber auf Anraten des Rechtsanwaltes keine Angaben machen werden.

Ich bin mir sicher, dass diese Mandanten die beste Absicht hatten, meinem Rat zu folgen. Die Situation bei der Polizei ist für die meisten jedoch ungewohnt. Viele sind aufgeregt und die Polizisten sind vielleicht geschult in der Befragung von Verdächtigen. Da passieren Fehler. Gehen Sie nicht zur Polizei!

5x Hilfreiche Antwort

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