Angeblicher Unfall, Auto aber gar nicht gefahren

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
harnue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Unfall, Auto aber gar nicht gefahren

Hallo zusammen,

leider konnte ich im Forum nichts ähnliches zu meinem Fall finden.
Ich bekam heute von meiner Versicherung eine Mail mit der Aufforderung mich zu einem Schaden zu äußern.
Habe bei der Versicherung angerufen, da ich an keinem Unfall beteiligt war.
Der Mann am Telefon teilte mir mit, dass ich letzte Woche ein parkendes Auto beschädigt haben soll. Ort und Zeit hat er mir genannt, jedoch war ich in meinem Leben noch nicht in der Straße, noch habe ich an dem Tag mein Auto bewegt. Mein Auto stand in der Garage und ich war zuhause.
Schäden sind an meinem Auto auch keine, allerdings ist der Wagen 29 Jahre alt und wird mit Sicherheit den ein oder anderen Kratzer haben.

Meine Versicherung sagte mir nun, ich soll den Bogen ausfüllen und sagen, dass ich nicht mit dem Auto unterwegs war, dann würden sie die Akte anfordern und den Fall überprüfen.
Aber wie komme ich überhaupt zu dem Glück?
Mich beunruhigt das natürlich schon ein wenig. Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank und viele Grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von harnue):
und sagen, dass ich nicht mit dem Auto unterwegs war,

Man sollte nicht nur schreiben, dass man nicht mit dem Auto unterwegs war, sondern auch das das Auto am betreffenden Tag nicht unterwegs war.

Zusätzlich würde ich noch Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstatten und die Kopie / Bestätigung dem Anwortbogen beilegen.



Zitat (von harnue):
Aber wie komme ich überhaupt zu dem Glück?

Zahlendreher im Kennzeichen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von harnue):
Aber wie komme ich überhaupt zu dem Glück?


Jemand will einem eins auswichen.

Zitat (von harnue):
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?


Strafrechtlich:
Ermittlung wegen Fahrerflucht. Dafür müsste man Ihnen die Fahrereigenschaft nachweisen. Ihren Schilderungen nach schwer bis unmöglich. Wobei natürlich nichts unmöglich ist. Wenn wirklich jemand eins auswischen will, wären "erfundene" Zeugenaussagen durchaus denkbar. Es schadet also mit Sicherheit nicht, wenn sie den vermeintlichen Tattag/Tatzeitpunkt für sich "minutiös" rekapitulieren und sich ggf. Zeugen bzw. Beweise suchen, dass sie eben nicht vor Ort waren. Das können auch banale Dinge sein, wie eine EC-Kartenzahlung um 14:03 in Düsseldorf, während der Unfall um 14:10 in Köln war, ...

Zivilrechtlich:
Ihre Versicherung wird unbegründete Schadenanprüche für Sie abweisen. Dann bekommt der "Geschädigte" nichts. Es kann aber durchaus sein, dass die Versicherung bei Bagatellen einfach zahlt. Dazu gibt es für die zwei Gründe: Erstens kann es billiger kommen den Schaden einfach zu zahlen, als "Anstrengungen" in einen Rechtsstreit zu stecken, zweitens könnten sie sich das Geld im Falle einer tatsächlichen Fahrerflucht bis zu einer Grenze ohnehin vom Versicherungsnehmer wiederholen. Reine betriebswirtschaftliche Frage.
Dann können Sie entweder: Die Hochstufung, sollte es eine geben, akzeptieren, oder sie müssten gegen die Versicherung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
harnue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:
War bei der Polizei, Anzeige mit einer Gegenanzeige beantworten machen sie nicht.
Generell war er aber sehr nett und hat mir Fotos vom Schaden gezeigt und sagte, dass müsste man an meinem Auto definitiv sehen, wenn ich es gewesen wäre.
Montag morgen schaut er sich dann mein Auto an und ich hoffe die Sache hat sich dann damit erledigt.

Die Anschuldigung beruht nur auf einer Zeugenaussage, bei der die Zeugin mein Kennzeichen erkannt haben will. Weitere Angaben zu meinem Auto hat sie nicht gemacht.

Der Unfall soll um 13.20 Uhr passiert sein, da war ich arbeiten und es gibt etliche Zeugen dafür. Bin die einzige die Zugriff auf den Wagen hat und einen Schlüssel zu der Garage. Jemand anders kann es also auch nicht gewesen sein.

Eine Sache irritiert mich allerdings etwas. Auf den Fotos war ein silberner Opel zu sehen, in der Unfallmitteilung steht nun etwas von einem weißen Kia. Die Geschädigte ist laut meiner Versicherung auch eine andere, als in der Unfallmitteilung.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von harnue):
Anzeige mit einer Gegenanzeige beantworten machen sie nicht.
ja, weil es Kindergarten ist und die Polizei wichtigeres zu tun hat.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ja, weil es Kindergarten ist und die Polizei wichtigeres zu tun hat.
Und weil nicht einmal der Ansatz einer Straftat gegeben ist.

Irgendwann kommt man dann auch zu einer falschen Verdächtigung - und die ist strafbar. Ergo ist es schon gut, dass die Polizei solche Anzeigen besser gar nicht annimmt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von harnue):
Die Geschädigte ist laut meiner Versicherung auch eine andere, als in der Unfallmitteilung.


Klar, der Geschädigte ist der Eigentümer. In der Unfallmitteilung tritt i.d.R. der Fahrer, bzw. ein anderer Besitzer auf. Die drei Beteiligten können, müssen aber nicht in Personalunion sein.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Die Polizei kann doch anhand des Kennzeichen nicht nur den Halter sondern auch die Automarke feststellen. Ungünstig wenn es dieselbe Marke wie beim Unfall ist..

Bekam mal einen Bußgeldbescheid, wo ich ca. 900 km vom Wohnort entfernt mich nicht vorschriftsmäßig verhalten hätte. Allerdings war eine Automarke genannt, die nicht stimmte.

Schickte ein Foto meines Autos, wo auch das Kennzeichen gut erkenntlich war, sowie im Anschreiben den Hinweis, sollte dieses Beweisfoto nicht genügen, kann mein Arbeitgeber meine Anwesenheit in der Firma bestätigen.

-- Editiert von Loni12 am 29.01.2019 07:56

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4202x hilfreich)

Weitere Möglichkeit.
Es dürfte zwar eigentlich nicht, aber es passiert immer mal wieder, dass Kennzeichen doppelt vergeben werden.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Weitere Möglichkeit.
Es dürfte zwar eigentlich nicht, aber es passiert immer mal wieder, dass Kennzeichen doppelt vergeben werden.


Modernes Märchen!

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#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von spatenklopper):
Weitere Möglichkeit.
Es dürfte zwar eigentlich nicht, aber es passiert immer mal wieder, dass Kennzeichen doppelt vergeben werden.


Modernes Märchen!


Leider nein.

Einen ähnlichen Fall hatte ich mal innerhalb der Familie. Da ging es jedoch nicht um ein Knöllchen, sondern um einen bewaffneten Raubüberfall. Entsprechend wurde bei dem unbeteiligten eines frühen morgens entsprechend laut angeklopft. Irrtümlicherweise hatten Zeugen das Kennzeichen mit BM.... abgelesen. Auf späteren Videoaufzeichnungen ergab sich dann aber ein BN. Nun, sowas passiert halt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Aus dem verlinkten Artikel: "Der Besitzer des VW Golf hatte aus Versehen falsche Kennzeichen prägen lassen."

Also KEINE doppelte Vergabe eines Kennzeichens!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Sie arbeiten Home Office?

Falls nicht, bei den Aussagen vorher überlegen was man sagt.
Zuerst waren sie den ganzen Tag daheim und in einem anderen Post schreiben sie, das sie zum Tatzeitpunkt arbeiten waren und es etliche Zeugen gibt, was bei Home Office nicht so zutrifft.

Es wird aber wohl darauf hinauslaufen, das der Zeuge sich das falsche Kennzeichen gemerkt hat, passiert öfters als man denkt.
Ist mir auch schon passiert.

PS: Leben weitere Personen im Haushalt?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Aus dem verlinkten Artikel: "Der Besitzer des VW Golf hatte aus Versehen falsche Kennzeichen prägen lassen."

Also KEINE doppelte Vergabe eines Kennzeichens!


Vielleicht sollten wir hier noch etwas differenzieren, wie genau man den Terminus "vergeben" definieren möchte. Es mag sein, dass im PC-System der Zulassungsstelle alles "seine Ordnung" hat. Am Ende des Tages fuhren jedoch zwei unterschiedliche KFZ mit (in deisem Fall) vier identischen und gesiegelten Kennzeichen durch die Gegend. Über die Fahrzeugpapieren steht ja leider nichts detaillierteres.
Da man entsprechenden Golf-Fahrer ja anscheinend aufgefunden hat, kann man jetzt auf die Idee kommen, dass auch das fehlerhaft doppelte Kennzeichen irgendwie im PC-System hinterlegt gewesen sein müsste. Aber das sind natürlich nur Mutmaßugngen.
Ob man jetzt "vergeben" als Wort verwenden möchte, darüber ließe sich dann vielleicht streiten.
Ich definiere vergeben jedenfalls für mich so, dass zwei PKW unabhängig voneinander und ohne schuldhaftes zutun eines Halters mit originalen Papieren und Klebesiegel die Zulassungsstelle verlassen und die Misere erst Wochen/Monate/Jahre später durch Zufall auffliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4202x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Vielleicht sollten wir hier noch etwas differenzieren


Brauchen wir gar nicht.
Ich meine wortwörtlich doppelt vergeben.

Nur ein Beispiel von vielen ->

https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/150-autokennzeichen-doppelt_aid-8481069

Aber wer differenzieren möchte kann dieses Beispiel dann um etliche "Buchstabensetzfehler" der Schildermacher mit anschließender mangelhafter Kontrolle des Siegelklebers erweitern.

-- Editiert von spatenklopper am 29.01.2019 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
harnue
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von essey):
Sie arbeiten Home Office?

Falls nicht, bei den Aussagen vorher überlegen was man sagt.
Zuerst waren sie den ganzen Tag daheim und in einem anderen Post schreiben sie, das sie zum Tatzeitpunkt arbeiten waren und es etliche Zeugen gibt, was bei Home Office nicht so zutrifft.


Nein, ich arbeite ganz normal in einem Büro.
Der Herr von der Versicherung sprach erst davon, dass der Unfall abends stattgefunden hat, da war ich zuhause.
Er hat sich aber scheinbar vertan, der Unfall war um 13.20 Uhr und zu der Zeit war ich arbeiten.

Habe meine Aussage bei der Polizei gemacht und mein Auto wurde begutachtet. Der Polizist konnte keinen passenden Schaden an meinem Auto feststellen und sagte, er würde jetzt noch die Antwort der Zeugin abwarten und das ganze im Anschluss an die Staatsanwaltschaft geben. Dann sollte ich Post erhalten, dass die Sache fallen gelassen wurde.
Beruhigt mich schon etwas, aber generell eine nervig Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7198 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Anzeige mit einer Gegenanzeige beantworten machen sie nicht.


Es ist im übrigen nicht die Aufgabe der Polizei, derartiges zu bewerten. Polizisten sind Erfüllungsgehilfen der Justiz. Es steht Ihnen aber nicht zu, eine Anzeige zu verwehren.

Hinweisen auf eine Einstellung und den eventuellen Unsinn einer Anzeige geht ok. Aber sich weigern nicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Es ist im übrigen nicht die Aufgabe der Polizei, derartiges zu bewerten. Polizisten sind Erfüllungsgehilfen der Justiz. Es steht Ihnen aber nicht zu, eine Anzeige zu verwehren.


Es ist dennoch ziemlich sinnlos eine Strafanzeige zu stellen, die dann postwendend von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Wie HvS in Antwort#1 darauf kommt, dass Betrug vorliegen könnte, erschließt sich mir nämlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von hh):
dass Betrug vorliegen könnte, erschließt sich mir nämlich nicht.

Man suche sich ein altes, ramponiertes Auto, notiert sich Kennzeichen, Marke und Farbe und schiebe dem einen Schaden am eigenen Auto unter in dem man den angeblichen Rempler der Versicherung meldet.

Die Versicherungen zahlen bei "Kleinschäden" gerne mal ohne große Prüfung durch Gutachter...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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