Hallo.
Ich habe heute mit meinem Motorrad auf einem Bürgersteig in meinem Dorf angehalten um kurz mit einem Kumpel zu quatschen. Ich habe den Motor ausgemacht und nach ca. 30 Sekunden kommt eine Frau von hinten vom Ordnungsamt und sagt zu mir, dass ich 15€ zahlen muss, da ich auf dem Bürgersteig geparkt habe und sie schon ein Foto gemacht hätte. Jetzt meine Frage dazu! Ich stand dort seit 30 Sekunden und saß noch auf dem Motorrad. Bin also nicht abgestiegen und habe lediglich den Motor ausgeschaltet. Dies kann man doch nicht als Parken ansehen oder? (Behindert habe ich keinen, da sonst weit und breit keiner war...)
Danke schon mal im voraus.
Angehalten auf dem Bürgersteig. (Parken vorgeworfen)
31. August 2015
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Frage vom 31. August 2015 | 20:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angehalten auf dem Bürgersteig. (Parken vorgeworfen)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 31. August 2015 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Dies kann man doch nicht als Parken ansehen oder?
Stimmt, fahren oder halten darfst Du mit einem Motorrad auf dem Gehweg aber auch nicht.
Das Befahren des Gehweges ohne Behinderung kostet 10€. Wenn man Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ einlegt, dann kann es sein, dass man anschließend einen Bußgeldbescheid über 10€ zzgl. 28,50€ Gebühren erhält.
Parken auf dem Gehweg würde übrigens 20€ kosten, so dass der Vorwurf wahrscheinlich auf Befahren des Gehwegs mit Behinderung lautet.
-- Editiert von hh am 31.08.2015 21:12
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