Hallo zusammen
Ich wurde gestern in einer Polizeikontrolle kontrolliert, in der ich einen Anhänger gezogen habe, welcher 2 Tonnen zulässige Gesamtmasse hatte. Beladen war er nur mir Aluminiumstäben, Gesamtgewicht ca. 300kg, incl. Anhänger 700kg.
Leider habe ich nur die Klassen B, T, A1, A2, also nicht den BE oder B96.
Trotz viel Erfahrung mit großen Geräten (bin selbstständig in der Landwirtschaft, deswegen auch der T) darf ich, wie ich feststellen musste anscheinend kein Anhängerchen mit dem Auto ziehen.
Negativ waren auch ein abgefahrener Reifen und die Ladungssicherung.
Ich bin 19 Jahre alt, aber wegen dem A1 schon aus der Probezeit raus.
Was wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Anhänger ziehen ohne BE/B96
24. Oktober 2020
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Frage vom 24. Oktober 2020 | 21:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhänger ziehen ohne BE/B96
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2020 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Zitat:darf ich, wie ich feststellen musste anscheinend kein Anhängerchen mit dem Auto ziehen.
Das hast Du nicht in der Fahrschule gelernt? Die ist ja noch nicht so lange her.
Du darfst schon einen Anhänger ziehen, sogar einen mit 2t zGM. Allerdings darf die zGM des gesamten Zuges nicht 3,5t überschreiten.
Wahrscheinlich war letzteres der Fall. Jedenfalls sind die PKW, die ich kenne, die einen Anhänger mit 2t zGM ziehen dürfen schwerer als 1,5t.
Damit handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2020 | 22:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Du darfst schon einen Anhänger ziehen, sogar einen mit 2t zGM. Allerdings darf die zGM des gesamten Zuges nicht 3,5t überschreiten.
Wahrscheinlich war letzteres der Fall. Jedenfalls sind die PKW, die ich kenne, die einen Anhänger mit 2t zGM ziehen dürfen schwerer als 1,5t.
Damit handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Soweit ist das mittlerweile auch klar, der Anhänger hatte ja nur ca. 700kg tatsächliche Gewicht, also hätte das auch ein kleineres Auto ziehen können, aber die ZGM des Zugfahrzeugs war bei 2,3t.
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2020 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Für die Frage, welcher Führerschein erforderlich ist, kommt eben nicht auf das tatsächliche Gewicht an, sondern auf die zGM.
#4
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 08:15
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
- 3 Punkte in FlensburgZitatWas wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? :
- aufgrund von angenommener Fahrlässigkeit bis zu 6 Monate Haft (in diesem Fall aber höchst unwahrscheinlich)
- aufgrund von angenommener Fahrlässigkeit bis zu 180 Tagessätze. Wahrscheinlich bleibt es unter 90, weil Du eine Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr (wenn auch anderen Klassen) hast.
#5
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 09:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:aufgrund von angenommener FahrlässigkeitZitatWas wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? :
Was lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen?
#6
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Zitat:Was lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen?
Man könnte argumentieren, dass man gedacht habe, es würde das tatsächliche Gewicht des Anhängers zählen.
#7
Antwort vom 26. Oktober 2020 | 09:33
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Wenn es keine Fahrlässigkeit war, dann wäre es Vorsatz. Und dann könnte das Strafmaß wesentlich höher liegen.ZitatWas lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen? :
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