Anhänger ziehen ohne BE/B96

24. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nachwuchslandwirt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhänger ziehen ohne BE/B96

Hallo zusammen
Ich wurde gestern in einer Polizeikontrolle kontrolliert, in der ich einen Anhänger gezogen habe, welcher 2 Tonnen zulässige Gesamtmasse hatte. Beladen war er nur mir Aluminiumstäben, Gesamtgewicht ca. 300kg, incl. Anhänger 700kg.
Leider habe ich nur die Klassen B, T, A1, A2, also nicht den BE oder B96.
Trotz viel Erfahrung mit großen Geräten (bin selbstständig in der Landwirtschaft, deswegen auch der T) darf ich, wie ich feststellen musste anscheinend kein Anhängerchen mit dem Auto ziehen.
Negativ waren auch ein abgefahrener Reifen und die Ladungssicherung.
Ich bin 19 Jahre alt, aber wegen dem A1 schon aus der Probezeit raus.

Was wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
darf ich, wie ich feststellen musste anscheinend kein Anhängerchen mit dem Auto ziehen.


Das hast Du nicht in der Fahrschule gelernt? Die ist ja noch nicht so lange her.

Du darfst schon einen Anhänger ziehen, sogar einen mit 2t zGM. Allerdings darf die zGM des gesamten Zuges nicht 3,5t überschreiten.

Wahrscheinlich war letzteres der Fall. Jedenfalls sind die PKW, die ich kenne, die einen Anhänger mit 2t zGM ziehen dürfen schwerer als 1,5t.

Damit handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

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#2
 Von 
Nachwuchslandwirt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:


Du darfst schon einen Anhänger ziehen, sogar einen mit 2t zGM. Allerdings darf die zGM des gesamten Zuges nicht 3,5t überschreiten.

Wahrscheinlich war letzteres der Fall. Jedenfalls sind die PKW, die ich kenne, die einen Anhänger mit 2t zGM ziehen dürfen schwerer als 1,5t.

Damit handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.


Soweit ist das mittlerweile auch klar, der Anhänger hatte ja nur ca. 700kg tatsächliche Gewicht, also hätte das auch ein kleineres Auto ziehen können, aber die ZGM des Zugfahrzeugs war bei 2,3t.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Für die Frage, welcher Führerschein erforderlich ist, kommt eben nicht auf das tatsächliche Gewicht an, sondern auf die zGM.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Nachwuchslandwirt):
Was wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
- 3 Punkte in Flensburg
- aufgrund von angenommener Fahrlässigkeit bis zu 6 Monate Haft (in diesem Fall aber höchst unwahrscheinlich)
- aufgrund von angenommener Fahrlässigkeit bis zu 180 Tagessätze. Wahrscheinlich bleibt es unter 90, weil Du eine Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr (wenn auch anderen Klassen) hast.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nachwuchslandwirt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Nachwuchslandwirt):
Was wird mich hier voraussichtlich als Strafe erwarten bzw. hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
aufgrund von angenommener Fahrlässigkeit


Was lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Was lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen?


Man könnte argumentieren, dass man gedacht habe, es würde das tatsächliche Gewicht des Anhängers zählen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Nachwuchslandwirt):
Was lässt hier auf Fahrlässigkeit schließen?
Wenn es keine Fahrlässigkeit war, dann wäre es Vorsatz. Und dann könnte das Strafmaß wesentlich höher liegen.

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