Hallo,
ich bin im Dezember mit meinem Kfz gegen 11:30 Uhr durch eine Innenstadt-Straße gefahren, die ab 10:00 nur noch von Bussen und Taxis befahren werden darf. In dieser Straße gilt Schrittgeschwindigkeit bzw. max. 7 km/h.
Kurz vor Ende der Straße kam eine weibliche Person von der Straßenseite und stellte sich vor mein Fahrzeug, dabei deutete sie mir mit der Hand an, ich solle anhalten. Das tat ich dann auch. Nun kam diese Person an die Fahrerseite und forderte mich mit Ihrer Gestik auf, die Scheibe herunterzulassen, dem kam ich auch nach.
Ohne sich vorzustellen, wer sie ist bzw. welcher Behörde sie angehört durfte ich mir anhören:
"Hier ist nur Durchfahrt bis 10:00 uhr erlaubt, das gilt auch für Sie, und schon gar nicht so schnell mit Halligalli wie Sie!!"
Ich fragte dann, wie schnell ich den gewesen sei, sie antwortete dann:
"Zumindest schneller als Schrittgeschwindigkeit, und das sind 7 km/h. Und das durchfahren hier kostet 15,00 Euro"
Inzwischen hatte ich einen Aufnäher auf Ihrer Jacke gesehen mit dem Stadtwappen und dem Schriftzug "Ordnungsverwaltung"
Ich habe dann freundlich genickt und bin weitergefahren. Jetzt habe ich ein OWI-Knöllchen bekommen, eben wegen der Durchfahrt, Höhe 15,00 €. Als Zeuge ist im Verwarngeldschreiben jedoch nicht die Frau, sondern ein weiterer Mitarbeiter der Ordnungsbehörde aufgeführt, der während des Vorfalls an der Straßenseite stand und andere "Parksünder" aufgeschrieben bzw. fotografiert hat.
Jetzt meine Frage:
War diese Frau überhaupt berechtigt, mich anzuhalten bzw. darf das nicht nur die Polizei? Die Ordnungsbehörde ist doch eigentlich nur für den ruhenden Verkehr zuständig, oder sehe ich das falsch? Mir ist klar, dass der Verstoß eindeutig ist, aber mich würde doch interessieren, ob das Verhalten der Frau keine Nötigung darstellt.
Wie seht Ihr die Rechtslage?
Freue mich über jede Antwort!
Gruß Dave
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-- Editiert am 03.01.2010 13:00
Anhalten durch Mitarbeiter Ordnungsbehörde
3. Januar 2010
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Frage vom 3. Januar 2010 | 12:57
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Anhalten durch Mitarbeiter Ordnungsbehörde
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2010 | 13:07
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 107x hilfreich)
quote:
War diese Frau überhaupt berechtigt, mich anzuhalten bzw. darf das nicht nur die Polizei?
In der Tat müssen Sie sich nur von der Polizei anhalten lassen. Sie hätten das "Anhaltesignal" der Politesse also getrost ignorieren können.
Das bedeutet aber nicht, dass das Verhalten der Politesse zugleich eine strafbare Nötigung darstellt. Denn eine Nötigung setzt stets die Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation voraus.
Und man wird hier kaum sagen können, dass es als verwerflich anzusehen ist, wenn die Politesse Sie anhält, um Sie auf einen Verkehrsverstoß hinzuweisen..
quote:
Die Ordnungsbehörde ist doch eigentlich nur für den ruhenden Verkehr zuständig, oder sehe ich das falsch
Nein, das ist nicht richtig.
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