Hallo Leute
Ich habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten, da ich Mitte Februar angeblich "meinen" nicht angemeldeten PKW am Straßenrand abgestellt habe. Man beruft sich auf § 32 Abs. 1
, § 49 StVO
; § 24 StVG
; 123 BKat
Kurz zur Einführung:
Habe mein Auto verkauft, top in Ordnung, Käufer besichtete das Fahrzeug zweimal und machte eine 3/4 stündige Probefahrt. Daraufhin wurde das Auto verkauft, Kaufvertrag wurde schriftlich abgeschlossen. Einen Tag später stand die Dame mit Ihrem "Freund" vor der Tür und wollte vom Kauf zurücktreten, redete vom Widerrufsrecht usw. (das es bei einem Privatkauf sowieso nicht gibt). Nun ja, die Dame hat einfach keine "Lust" auf mein Auto, da es wohl nur als "Trostpreis" dienen sollte, denn Sie wollte ursprünglich einen Mercedes mit 190 PS...
Die Dame hat den PKW einfach eine Seitenstraße von mir entfernt geparkt und meinte ich solle den PKW zurücknehmen, darauf habe ich keine Lust, auch wollte mir der "Freund" zeigen, dass der PKW immer aus geht und nicht korrekt fährt. Natürlich passierte bei der Fahrt nichts, außer das mit 1200 Umdrehungen im 5. Gang gefahren wird... nun ja so viel dazu!
Ich erhielte vor gut 3 Wochen eine Bescheid: "Anhörung im Bußgeldverfahren" Vorwurf: "Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte"
Der PKW war nicht auf mich zugelassen, sondern auf ein Familienmitglied. Die Käuferin hat den PKW umgehend auf sich umgemeldet. Logischerweise hätte dann das oben erwähnte Schreiben doch an die Käuferin, bzw. an mein Familienmitglied gehen müssen, allerdings erhielt mein Fam-Mitglied nichts... ich vermute die Käuferin wurde angeschrieben, streitet alles ab und verwies auf mich.
Ich rief damals das zuständige Bürgeramt an, man meinte zu mir ich solle den Bogen ausfüllen mit den Daten der Käuferin. Umgehend habe ich dies erledigt und eine Kopie des Kaufvertrags beigelegt.
Erwähnenswert: Der PKW wurde abgeschleppt, da er nach Aufbringung eines "roten Stickers" nicht entfernt wurde (Öffentlicher Parkplatz, abseits der Straße).
Nun sind ja 3 Wochen vergangen und ich habe nun einen Bußgeldbescheid erhalten in Höhe von 63,50€ und einen Punkt in Flensburg.
Scheinbar ging man nun wieder durch meine Einreichung der Daten an die Käuferin und diese scheint die Ordnungswidrigkeit wohl ab zu streiten. Von Abschleppkosten, Tagesstandgebühren usw. wird nichts geschrieben, vermutlich konnte sie sich da nicht raus reden.
Ich werde natürlich einen schriftlichen Einspruch einreichen, allerdings mache ich mir nun doch ein wenig Sorgen da ich noch in der Probezeit bin und eine Nachschulung (Aufbauseminar, im Jahre 07) hinter mir habe inkl. Probezeit Verlängerung von 2 Jahren (insgesamt 4 Jahre). Zuvor hatte ich eine Fahrsperre von 1,5 Jahren, Führerschein wurde Ende 08 wieder ausgegeben.
Auch würde mich interessieren ob ich irgendwie gegen die Dame vorgehen kann. Ständig kann ich mich mit solchen belanglosen Sachen beschäftigen, obwohl es nicht mein PKW ist, die Dame das Fahrzeug auf sich umgemeldet hatte und nun solche Sachen von sich gibt, ansonsten würde man ja nicht auf meine Person kommen.
Man kann doch nicht ungestraft überall Falschangaben machen und ich habe damit den Nachteil, den Aufwand und die Arbeit, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe
EDIT:
Hier das heutige Schreiben, zum vergrößern anklicken.
Gerade aufgefallen, hat nicht direkt mit dem Fall was zu tun. Ständig wird das Fahrzeug mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers genannt (z.B. B - TZ11, obwohl ich KA - BA 933 habe). Allerdings war der PKW abgemeldet, wurde von mir beim Händler gekauft, mit anderen Schildern (mit meiner Ortsbezeichnung) angemeldet und ein 17$ gefahren. Sind die dt. Behörden mal wieder so daneben?
-- Editiert am 29.04.2011 10:19
-- Editiert am 29.04.2011 10:21
-- Editiert am 29.04.2011 10:23
-- Editiert am 29.04.2011 10:23
-- Editiert am 29.04.2011 10:27
Anhörung + Bußgeldbescheid, obwohl nicht Halter!
29. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 29. April 2011 | 10:07
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 4x hilfreich)
Anhörung + Bußgeldbescheid, obwohl nicht Halter!
#1
Antwort vom 29. April 2011 | 11:51
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17582x hilfreich)
quote:
Erwähnenswert: Der PKW wurde abgeschleppt, da er nach Aufbringung eines "roten Stickers" nicht entfernt wurde (Öffentlicher Parkplatz, abseits der Straße).
Dann ist das Bußgeld nur der billige Teil der Sache. Die Rechnung für das Abschleppen kommt dann noch.
quote:
Von Abschleppkosten, Tagesstandgebühren usw. wird nichts geschrieben, vermutlich konnte sie sich da nicht raus reden.
Das wird später separat gefordert.
quote:
Auch würde mich interessieren ob ich irgendwie gegen die Dame vorgehen kann. Ständig kann ich mich mit solchen belanglosen Sachen beschäftigen, obwohl es nicht mein PKW ist, die Dame das Fahrzeug auf sich umgemeldet hatte und nun solche Sachen von sich gibt, ansonsten würde man ja nicht auf meine Person kommen.
Das wird kaum möglich sein, es sei denn, Du weist nach, dass die Käuferin vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Die Käuferin wird (aus ihrer Sicht folgerichtig) behauptet haben, dass sie vom Kauf zurückgetreten ist und Dir das Auto zurückgegeben hat.
quote:
Man kann doch nicht ungestraft überall Falschangaben machen und ich habe damit den Nachteil, den Aufwand und die Arbeit, oder?
Dieser Fall fällt unter das allgemeine Lebensrisiko, da die Käuferin aus ihrer subjektiven Sicht wahrscheinlich nicht die Unwahrheit gesagt hat, jedenfalls wird sich das Gegenteil kaum nachweisen lassen.
Im übrigen sehe ich es auch so, dass Du Einspruch einlegen solltest und darin auch erwähnen solltest, dass Du die Rücknahme abgelehnt hast, weil Du aufgrund des privaten Kaufvertrages dazu nicht verpflichtet warst.
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#2
Antwort vom 30. April 2011 | 08:02
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Weshalb die Behörde Ihnen ein Bußgeldbescheid in Kenntnis der Umstände (Kaufvertrag nebst Übergabe) auferlegt hat können Sie nur dort erfahren. Rufen sie doch einfach bei der Bußgeldstelle an und erkundigen sich.
Nachvollziehen kann ich dies laut Sachverhalt nicht. Der Einspruch war daher die richtige Wahl.
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