Anhörung als Beschuldigter, Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle.

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Anhörung als Beschuldigter, Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle.

Ich habe heute von der Polizei einen Fragebogen "Anhörung als Beschuldigter" bekommen, mit dem Vorwurf, dass ich ein Auto beschädigt habe und dass ich mich anschließend von der Unfallstelle unerlaubt entfernt habe. Das alles soll vor fast vier Monaten(!) stattgefunden haben. Ich wurde schon vor zwei Monaten von meiner Versicherung wegen desselben Vorwurfs kontaktiert. Da mir aber von keinem Unfall oder Schaden etwas bekannt war, habe ich das auch so geschildert. Nun hat auch die Polizei eine Adresse genannt, wo es angeblich passiert ist und wo ich mich damals auch befinden könnte. Genau weiß ich aber jetzt nicht mehr. Als Tatzeit wurde ein Abschnitt vom Abend des Vortages (19:30) bis zum Vormittag des nächsten Tages (10:00 Uhr) genannt. Mein Wagen konnte - wenn überhapt - dort nur kurz und auch nur am Tag parken.

Wie soll ich mich jetzt und später verhalten? Ich kann nicht ausschließen, dass ich ein Auto beim Ein- bzw. Ausparken berührt habe. Etwas deartiges habe ich aber definitiv nicht bemerkt! Und falls ein Zeuge etwas derartiges beobachtet haben sollte, warum wird keine konkrete Uhrzeit genannt?

Wie teuer wäre die Unterstützung durch einen Anwalt? Hat es überhaupt schon jetzt Sinn ihn einzuschalten?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Wie soll ich mich jetzt und später verhalten?



Schweigen und Informationen sammeln, denn der Führerschein ist bei solchen Sachen oftmals schneller
in Gefahr als einem lieb ist.

Ohne Akteneinsicht kann man im Prinzip gar nichts sagen.



Zitat (von Naumi546):
Ich wurde schon vor zwei Monaten von meiner Versicherung wegen desselben Vorwurfs kontaktiert. Da mir aber von keinem Unfall oder Schaden etwas bekannt war, habe ich das auch so geschildert.



Und wie ist der Stand jetzt bei deiner Versicherung?

Wie hoch ist der Schaden der bei deiner Haftpflichtversicherung gemeldet wurde?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zunächst vielen Dank für deine Rückmeldung.

Zitat (von charlyt4):


Schweigen und Informationen sammeln, denn der Führerschein ist bei solchen Sachen oftmals schneller
in Gefahr als einem lieb ist.

Ohne Akteneinsicht kann man im Prinzip gar nichts sagen.



Aber ich muss mich innerhalb von zwei Wochen bei einer Polizeidienstelle vernehmen lassen oder zumindest das ausgefüllte Fragebogen zurück senden, wo ich zumindest ankreuzen muss, ob ich die Straftat zugebe oder nicht. Oder?

Zitat (von charlyt4):
Und wie ist der Stand jetzt bei deiner Versicherung?

Wie hoch ist der Schaden der bei deiner Haftpflichtversicherung gemeldet wurde?



Die Versicherung wusste vor zwei Monaten auch nicht viel. Nur
- den Namen des Beschädigten,
- das Datum,
- dass das beim Ausparken passiert sein sollte
- dass der Beschädigte die Polizei verständigt hat
- und dass ich der Unfallflucht beschuldigt werde.

Sonst nichts, weder das Ort noch genaue Uhrzeit oder die Höhe des Schadens. Von der Versicherung habe ich seitdem nichts mehr gehört. Sie hat wahrscheinlich meine Stellungnahme, dass mir von keinem Unfall oder Schaden etwas bekannt ist, an die gegnerische Versicherung weiter geleitet.

Ist das nicht seltsam, dass die Polizei sich bei mir erst jetzt meldet? Die hätten sich bei mir eigentlich gleich melden müssen.

Wie kann es jetzt weiter gehen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Die hätten sich bei mir eigentlich gleich melden müssen. Nein, hätten sie nicht. Es kommt lediglich darauf an, dass die Sache nicht verjährt ist, und das ist sie noch lange nicht. Tipp: Keine Aussage machen und einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Das kostet natürlich Geld, aber im Gegensatz zur Vertretung durch einen Anwalt ist das nicht sonderlich teuer.
Aber ich muss mich innerhalb von zwei Wochen bei einer Polizeidienstelle vernehmen lassen oder zumindest das ausgefüllte Fragebogen zurück senden, wo ich zumindest ankreuzen muss, ob ich die Straftat zugebe oder nicht. Oder? Nö - Sie sind Beschuldigter und als solcher müssen Sie überhaupt nichts sagen und auch zu keiner Vernehmung gehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Aber ich muss mich innerhalb von zwei Wochen bei einer Polizeidienstelle vernehmen lassen oder zumindest das ausgefüllte Fragebogen zurück senden, wo ich zumindest ankreuzen muss, ob ich die Straftat zugebe oder nicht. Oder?


Nein, wie muemmel schon sagte hast du als Beschuldigter das Recht zu schweigen und solltest dies auch tun.


Zitat (von Naumi546):
Die Versicherung wusste vor zwei Monaten auch nicht viel.



Frag bei deiner Versicherung nach wie der " aktuelle " Stand ist.


Zitat (von Naumi546):
Sie hat wahrscheinlich meine Stellungnahme, dass mir von keinem Unfall oder Schaden etwas bekannt ist, an die gegnerische Versicherung weiter geleitet.



Die Versicherung des Geschädigten hat erstmal nichts damit zu tun.


Zitat (von Naumi546):
Wie kann es jetzt weiter gehen?



Du teilst der Polizei mit, dass du dich erst nach Akteneinsicht zu der Sache äussern möchtest. Dies wird dann der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und du hast erst mal Zeit.

Dann solltest du erstmal Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Dafür kannst du dir auch einen Anwalt im Netz suchen, die das zum Festpreis machen.

Z.B.:

https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/spezialisierung-strafrecht/akteneinsicht-online-beantragen/


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 28.08.2019 15:25

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

@charly
@muemmel

Danke für eure Tipps. Ich werde jetzt einen Anwalt wegen der Aktenansicht kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Gerne! Kannst dich ja wieder melden wenn du Akteneinsicht hast.

Ist für uns auch immer ganz interessant.


PS: Bei der letzten Geschichte dieser Art die ich mitbekommen habe, wurde das Verfahren eingestellt, da der Fahrer nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnte.

Es gab zwar zwei glaubhafte Zeugen die das Unfallgeschehen aus der Ferne gesehen haben, aber sie konnten den Fahrer nicht sehen und nicht beschreiben.

Hast du an deinem Fahrzeug eigentlich einen Schaden? Kommt auch vor, dass nur jemand gesucht wird der für den alten Kratzer am Stoßfänger aufkommt. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.

Gerne! Kannst dich ja wieder melden wenn du Akteneinsicht hast.

Ist für uns auch immer ganz interessant.


Das werde ich auf alle Fälle machen. Eure Kommentare haben mir schon jetzt sehr geholfen.
Und ich habe mich auch um einiges beruhigt ;)


Zitat (von charlyt4):
.
PS: Bei der letzten Geschichte dieser Art die ich mitbekommen habe, wurde das Verfahren eingestellt, da der Fahrer nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnte.

Es gab zwar zwei glaubhafte Zeugen die das Unfallgeschehen aus der Ferne gesehen haben, aber sie konnten den Fahrer nicht sehen und nicht beschreiben.


Aber wie soll das überhaupt gehen? In diesem Jahr bin nur ich mit dem Auto gefahren und niemand sonst. Soll/kann ich sagen, dass ich nicht weiß, wer den Wagen damals gefahren hat? Oder dass ich nicht weiß, dass ich an diesem Tag dort war? Es sind immerhin vier Monate. Ich war damals irgendwann in dieser Gegend aber ich kann mich nicht erinnern wo genau und wie lange ich geparkt habe. Soll ich das verschweigen und sagen, dass ich mich an nichts erinnern kann?


Zitat (von charlyt4):
.Hast du an deinem Fahrzeug eigentlich einen Schaden? Kommt auch vor, dass nur jemand gesucht wird der für den alten Kratzer am Stoßfänger aufkommt. ;)


Ich habe nur einige Kratzer am Kotflügel und an der Stoßstange. Keine Beulen. Ich habe das Auto gebraucht, schon mit Spuren gekauft und das Auto selbst ist schon auch 10 Jahre alt. Darüber hinaus habe ich sehr enge Garageneinfahhrt, mit Mülltonnen in der Kurve. Um dort rauszukommen muss ich an den Mülltonnen so eng vorbei kommen, dass meine Parkhilfe immer(!) dauernd piept und ich auf dem Display nur rot sehe. Anders geht es gar nicht. Die meisten oder alle Spuren kommen von diesen Mülltonnen. Wer weiß, vielleicht hat er die Spuren an meinem Auto gesehen und sich gedacht, dass es gut passen würde von der Versicherung bisschen Geld zu kassieren?

Komisch ist, dass die Tatzeit so großzügig angebeben wurde; von 19:30 des Vortages bis 10:00 Uhr des nächsten Tages. Wie soll das denn gehen? Nachts war ich dort garantiert nicht. Wenn jemand es gesehen hätte, müsste er eigentlich auch genaue Uhrzeit oder zumindest einen Abschnitt von höchstens halber Stunde nennen können.

Ich habe schon überlegt den Kotflügel zwischendurch einfach lackieren lassen. Spricht was dagegen? Oder mache ich mich erst dann richtig verdächtig?



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Das werde ich auf alle Fälle machen. Eure Kommentare haben mir schon jetzt sehr geholfen.
Und ich habe mich auch um einiges beruhigt ;)


Das würde mich, (uns) sehr freuen. ;)


Zitat (von Naumi546):
Aber wie soll das überhaupt gehen? In diesem Jahr bin nur ich mit dem Auto gefahren und niemand sonst. Soll/kann ich sagen, dass ich nicht weiß, wer den Wagen damals gefahren hat? Oder dass ich nicht weiß, dass ich an diesem Tag dort war? Es sind immerhin vier Monate. Ich war damals irgendwann in dieser Gegend aber ich kann mich nicht erinnern wo genau und wie lange ich geparkt habe. Soll ich das verschweigen und sagen, dass ich mich an nichts erinnern kann?



Du solltest dich erstmal beruhigen und wie schon gesagt die Klappe halten. ;)
Erst wenn man weiss, was einem vorgeworfen wird, macht man sich Gedanken wie man reagiert.

Das macht die Staatsanwaltschaft aus diesem Grund genauso, und dieses Recht steht dir auch zu und aus diesem Grunde können Ermittlungsverfahren zum Teil sehr lange dauern.


Zitat (von Naumi546):
Soll ich das verschweigen und sagen, dass ich mich an nichts erinnern kann?



Nochmal - ohne Kenntniss der Ermittlungsakte _ keine Einlassung !!!


Zitat (von Naumi546):
ch habe das Auto gebraucht, schon mit Spuren gekauft und das Auto selbst ist schon auch 10 Jahre alt. Darüber hinaus habe ich sehr enge Garageneinfahhrt, mit Mülltonnen in der Kurve. Um dort rauszukommen muss ich an den Mülltonnen so eng vorbei kommen, dass meine Parkhilfe immer(!) dauernd piept und ich auf dem Display nur rot sehe........blablablablablabla


Alles unwichtig. Konzentriere dich auf das Wichtige.


Zitat (von Naumi546):
Komisch ist, dass die Tatzeit so großzügig angebeben wurde; von 19:30 des Vortages bis 10:00 Uhr des nächsten Tages. Wie soll das denn gehen? Nachts war ich dort garantiert nicht. Wenn jemand es gesehen hätte, müsste er eigentlich auch genaue Uhrzeit oder zumindest einen Abschnitt von höchstens halber Stunde nennen können.



Komm runter und beruhig dich. Du solltest, wie schon gesagt, ohne Einsicht in die Ermittlungsakte keinen Ton sagen. Solltest du wirklich einen Anwalt benötigen, wird der dich verfluchen ;) wenn du schon vorher zu den Anschuldigungen Stellung nimmst.


Zitat (von Naumi546):
Ich habe schon überlegt den Kotflügel zwischendurch einfach lackieren lassen. Spricht was dagegen? Oder mache ich mich erst dann richtig verdächtig?



Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, würde ich das lassen. Es könnte eventuell sein, dass du für dich wichtige Beweismittel vernichtest.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi, ich melde mich wieder mit dem Zwischenstand. Nach dem angeblichen Schaden und der Fahrerflucht Anfang Mai, hat sich bei mir der Anwalt gemeldet. Er hat jetzt die "amtliche Ermittlungsakte". Ich werde mich mit ihm nächste Woche treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Neuer Zwischenstand. Nun weiß ich deutlich mehr.

Nun bin ich nach der Akteneinsicht.
a) Der Beschädigte soll den Wagen am Vortag Nachmittag gegen 18 Uhr abgestellt haben.
b) Am nächsten Tag um 9:50 hat er den Schaden (Kratzer) an der Stoßstange seines mindestens 11 Jahre alten Audi festgestellt.
c) Da mein hinter ihm parkendes Auto ebenfalls Kratzer auf der Stoßstange vorn rechts hatte, hat er die Polizei gerufen, die schon um 9:58 da war mit der Behauptung, ich hätte sein Auto beim Einparken beschädigt. Es gibt dazu Fotos der Polizei. Die Stellen wurden mit irgendeiner durchsichtigen Folie zugeklebt und vorher gepudert(?), o.ä. damit die Kratzer an den Autos (beide dunkel) besser sichtbar werden, vermute ich.

Die Behebung des "Schadens" (Kratzer auf dem Lack an einem mind. 11 Jahre alten Audi) soll fast 1.000 euro kosten. Nun werde ich auch der Fahrerflucht beschuldigt, obwohl ich den Wagen nach dem Einparken dort stehen gelassen habe.

Der Anwalt sagt, um den Führerschein müsste ich eigentlich ruhig sein. Was auf mich aber zukommt sind:
- der Ausgleich des Schadens, den die Versicherung von mir verlangen wird, falls die Fahrerflucht festgestellt wird
- die Anwaltskosten
- ein Bußgeld.

Eigentlich nicht zu fassen wegen solcher Lapalie, an so einer altem Stadt-Gurke, die ich wahscheinlich nicht mal berührt habe, dafür aber schön ins Bild passende Kratzer habe - zwsichen ca. 40 bis 60 cm vom Boden gemessen. Ich denke dass fast jedes zweite 10 oder mehr Jahre Stadt-Auto Kratzer an den Stoßstangen hat, die in dieses Bild perfekt passen.

Ich kann nun beweisen dass ich:
- dort nicht vor 9 Uhr sein konnte. Es bedeutet, dass nach dem Abstellen seines Wagens hinter seinem Wagen zwischen 18 Uhr des Vortages bis mindestens 9:00 Uhr (15 Stunden) etliche Wagen parken und den Schaden verursachen konnten.
- die Kratzer auf der Stelle hatte ich schon früher, weil ich 2017 einen gut dokumentierten Wildunfall hatte, den ich nur teilweise reparieren lies. Die Stoßstange wurde auf dieser Stelle nicht lackiert und eine Nahaufnahme aus der Wekstatt zeigt die Kratzer auf dieser Stelle sehr deutlich.

Außerdem frage ich mich, wie ich mit meiner leicht gewölbten Oberfläche der Stoßstange seine ebenfalls leicht gewölbte Oberfläche der Stoßstange beim Einparken auf einer Höhe von ca. 15-20 cm zerkratzen konnte ohne sie zu deformieren?

Was meint ihr? Der Anawalt hielt sich zunächst gedeckt. Er will von mir auf alle Fälle die Bilder aus dem Kostenvoranschlag zu dem Wildunfall sehen. Er sagte, wir könnten im Grunde genommen erstmal nichts machen, weil der Gegner beweisen muss, dass ich das war.


Wenn die ominöse Folie Spuren meines Lacks auf seinem Auto beinhalten sollte, sähe es für mich wahrscheinlich gar nicht zu gut aber vielleicht denke ich zu viel CSI.

Habt ihr irgendwelche Ratschläge für mich?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Was meint ihr?
Jetzt kennen wir ja das Hobby Deines Anwalts. Was macht er eigentlich beruflich?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Ich kann nun beweisen dass ich:
- dort nicht vor 9 Uhr sein konnte.


Die Beweisführung, dass man 10h, 200 Tage oder 30 Jahre vorher nicht am Tatort war, hilft nicht sehr viel, wenn man eben innerhalb des Tatzeitraumes eben doch dort war.


Zitat (von Naumi546):
Außerdem frage ich mich, wie ich mit meiner leicht gewölbten Oberfläche der Stoßstange seine ebenfalls leicht gewölbte Oberfläche der Stoßstange beim Einparken auf einer Höhe von ca. 15-20 cm zerkratzen konnte ohne sie zu deformieren?


Sie wird deformiert.... und geht dann wieder in die Ursprunsform zurück. Mir auch schon passiert wg. defektem Parksensor.


Zitat (von Naumi546):
Nun werde ich auch der Fahrerflucht beschuldigt, obwohl ich den Wagen nach dem Einparken dort stehen gelassen habe.


Fällt was auf? Auch wenn es nur ein umgangssprachlicher Ausdruck ist...


Zitat (von Naumi546):
Die Stoßstange wurde auf dieser Stelle nicht lackiert und eine Nahaufnahme aus der Wekstatt zeigt die Kratzer auf dieser Stelle sehr deutlich.


Das ist ein schlagkräftiger Beweis, den man schon längst hätte den anderen um die Ohren hauen können. Die Versicherung müsste die Bilder aus dem damaligen Wilunfall doch auch schon haben... Warum ist das innerhalb 3 Monaten nicht passiert und noch nicht mal der Anwalt hat die Fotos??

Zitat (von Naumi546):
Wenn die ominöse Folie Spuren meines Lacks auf seinem Auto beinhalten sollte, sähe es für mich wahrscheinlich gar nicht zu gut...


Richtig. Dann liegt über dem vorhandenen Schaden eben ein neuer, zusätzlicher.

Rettung vor dem Fahrverbot wäre dann noch im Wesentlichen, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, oder ein Unbekannter gefahren ist. Oder wurde bei der Polizei ngünstigerweise schon eine Aussage dazu gemacht?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Die Beweisführung, dass man......


Der TS muß doch erstmal gar nichts beweisen!

Zitat (von Snuggles):
Rettung vor dem Fahrverbot wäre dann noch im Wesentlichen,


Ein Fahrverbot steht hier doch überhaupt nicht zur Diskussion.


Zitat (von Naumi546):
Ich kann nun beweisen dass ich:



Du muß erstmal gar nichts beweisen; weder in der strafrechliche, noch in der zivilrechtlichen Angelegenheit.

Zitat (von Naumi546):
Er sagte, wir könnten im Grunde genommen erstmal nichts machen, weil der Gegner beweisen muss, dass ich das war.


Und diese Aussage ist erstmal vollkommen korrekt. Wenn die Ermittlungen abgeschloßen sind, wird er vermutlich nochmal Einsicht in die Akte nehmen, um zu sehen welche Beweise denn nun endgültig vorliegen.

Was ich nicht ganz verstehe, ist die Aussage .....


Zitat (von Naumi546):
Der Anwalt sagt, um den Führerschein müsste ich eigentlich ruhig sein. Was auf mich aber zukommt sind:
- der Ausgleich des Schadens, den die Versicherung von mir verlangen wird, falls die Fahrerflucht festgestellt wird (Dazu müsste aber der Fahrer bekannt sein)
- die Anwaltskosten
- ein Bußgeld. (Auch dazu müsste der Fahrer bekannt sein)


Sind die Ermittlungen denn schon abgeschloßen?
Gibt es in der Ermittlungsakte einen Hinweis auf die Fahrereigenschaft?


gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 19.11.2019 10:16

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Sie wird deformiert.... und geht dann wieder in die Ursprunsform zurück. Mir auch schon passiert wg. defektem Parksensor.


Ich weiß, dass das zur Sache nicht viel beitragen kann aber ich denke, dass es in solchem Fall so spürbar (Lärm, mechanischer Widerstand, Stoß) wäre, dass ich bescheuert sein müsste dort danach geparkt zu haben und ohne etwas zu unternehmen.


Zitat (von Snuggles):
Das ist ein schlagkräftiger Beweis, den man schon längst hätte den anderen um die Ohren hauen können. Die Versicherung müsste die Bilder aus dem damaligen Wilunfall doch auch schon haben... Warum ist das innerhalb 3 Monaten nicht passiert und noch nicht mal der Anwalt hat die Fotos??


Ich wusste bisher nur den ungefähren Ort, den ich bis jetzt immer noch nicht genau zuordnen kann, das Datum, ungefähre Zeit aber überhaupt nichts von dem Schaden, sprich was, wie und an welcher Stelle beschädigt wurde.


Zitat (von Snuggles):
Rettung vor dem Fahrverbot wäre dann noch im Wesentlichen, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, oder ein Unbekannter gefahren ist. Oder wurde bei der Polizei ngünstigerweise schon eine Aussage dazu gemacht?


Gegenüber Polizei habe ich noch überhaupt keine Aussage gemacht. Ich wollte zunächst - wie mir hier geraten wurde - die Akteneinsicht bekommen, auch damit ich weiß, worum es überhaupt geht. Ich bin an diesem Tag das Auto definitiv gefahren, weil nur ich das Auto fahre und von dem Tag weiß ich das auch. Und ich denke, so habe ich das auch in dem Versicherungsvertrag beim Abschluß geregelt (angekreuzt?). Vor einer Urlaubsfahrt meines Familienangehörigen mit meinem Auto musste ich jedenfalls eine "Urlaubsregelung" beantragen. Keine Ahnung, wie die Versicherung dazu stehen würde, wenn ich sagen würde, dass ich nicht weiß, wer mit dem Auto an dem Tag gefahren ist.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Du muß erstmal gar nichts beweisen; weder in der strafrechliche, noch in der zivilrechtlichen Angelegenheit.


Ja, ich habe es falsch ausgedrückt. Ich meinte erstmal zur Klärung der Sache, mit dem Anwalt beizutragen. Der Anwalt wurde ziemlich hellhörig als er von diesem sehr gut dokumentierten Schaden genau an dieser Stelle gehört hat.


Zitat (von charlyt4):
Und diese Aussage ist erstmal vollkommen korrekt. Wenn die Ermittlungen abgeschloßen sind, wird er vermutlich nochmal Einsicht in die Akte nehmen, um zu sehen welche Beweise denn nun endgültig vorliegen.


Du meinst, eine Option wäre jetzt, die Beweise oder Argumente (wie meine Belege, dass ich dort vor 9 Uhr gar nicht sein konnte, die schon damals vorhandene und so aussehende Kratzer auf der Stoßstange) zu sammeln und weiter abwarten und nicht zu reagieren?

Zitat (von charlyt4):
Was ich nicht ganz verstehe, ist die Aussage .....


Der Anwalt sagt, um den Führerschein müsste ich eigentlich ruhig sein. Was auf mich aber zukommt sind:
- der Ausgleich des Schadens, den die Versicherung von mir verlangen wird, falls die Fahrerflucht festgestellt wird (Dazu müsste aber der Fahrer bekannt sein)
- die Anwaltskosten
- ein Bußgeld. (Auch dazu müsste der Fahrer bekannt sein)


Die Polizei hat von mir bis heute absolut nichts erfahren. Und auch an der "Unfallstelle" hat offensichtlich niemand den Fahrer sehen können. Das geht jedenfalls aus der Akte hervor. Der Beschädigte hat den Schaden gesehen, die Polizei gerufen. Die Polizei hat es aufgenommen und dann sind alle weggefahren oder nach Hause gegangen. Und auch ich bin kurze Zeit später weggefahren, ohne von dem Ganzen überhaut etwas mitbekommen zu haben, sogar in den nächsten Monaten.


Zitat (von charlyt4):
Sind die Ermittlungen denn schon abgeschloßen?
Gibt es in der Ermittlungsakte einen Hinweis auf die Fahrereigenschaft?


Keine Ahnung. In dem, was mir der Anwalt aus der Akte gelesen hat, gab es absolut nichts zum Thema Fahrer. Nur von meinem dort abgestellten Auto und von den Kratzern, die angeblich so gut zu seinen Kratzern passen. Wie wahrscheinlich bei bei paar Tausend anderen älteren Autos in der Umgebung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Hat das gegnerische Fahrzeug eigentlich schon dort geparkt, als Du angekommen bist?
Nicht dass er Dir draufgefahren ist.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Du meinst, eine Option wäre jetzt, die Beweise oder Argumente (wie meine Belege, dass ich dort vor 9 Uhr gar nicht sein konnte, die schon damals vorhandene und so aussehende Kratzer auf der Stoßstange) zu sammeln und weiter abwarten und nicht zu reagieren?


Das muß dein Anwalt wissen. Es gibt auch Anwälte, die auf dem kurzen Dienstweg mal zum Telefonhörer greifen und mit der StA telefonieren. Dort könnte man darauf hinweisen, dass es Beweise gibt die deinen Altschaden am Fahrzeug belegen und hier offensichtlich die StA benutzt wird um einen Dummen zu finden der einen alten Schaden bezahlt.

Zitat (von Naumi546):
Der Anwalt wurde ziemlich hellhörig als er von diesem sehr gut dokumentierten Schaden genau an dieser Stelle gehört hat.


Jeh mehr Munition du deinem Anwalt zur Verfügung stellst, umso besser kann er Arbeiten.


Zitat (von Naumi546):
dass ich dort vor 9 Uhr gar nicht sein konnte,


Sowas darf gar nicht erwähnt werden. ;) Das Ganze ist über sechs Monate her - du hast an diesen Tag keine Erinnerung mehr.


Zitat (von Naumi546):
Und auch an der "Unfallstelle" hat offensichtlich niemand den Fahrer sehen können. Das geht jedenfalls aus der Akte hervor.


Dann muß in meinen Augen sowieso eingestellt werden.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hat das gegnerische Fahrzeug eigentlich schon dort geparkt, als Du angekommen bist?


Ja! Angeblich.

siehe:


Zitat (von Naumi546):
a) Der Beschädigte soll den Wagen am Vortag Nachmittag gegen 18 Uhr abgestellt haben.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Du meinst, eine Option wäre jetzt, die Beweise oder Argumente (wie meine Belege, dass ich dort vor 9 Uhr gar nicht sein konnte, die schon damals vorhandene und so aussehende Kratzer auf der Stoßstange) zu sammeln und weiter abwarten und nicht zu reagieren?


Die Nahaufnahme der Werkstatt erschüttert die Behauptung des Geschädigten ganz deutlich. Die würde ich der Polizei auf jeden Fall übergeben. Es ist zwar richtig, dass man Dir Deine Schuld beweisen muss und Du nicht Deine Unschuld. Dennoch kann es nicht schaden, scheinbar gute Beweise des Geschädigten zu erschüttern.

Ob es dagegen geschickt ist mit der Angabe, man wäre frühestens um 9 Uhr an dem Ort gewesen die eigene Fahrereigenschaft zuzugeben, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
In dem, was mir der Anwalt aus der Akte gelesen hat, gab es absolut nichts zum Thema Fahrer.


Strafrechtlich müsste aber nachgewiesen werden, dass Du der Fahrer warst. Daher kann es erst einmal geschickt sein, dazu nichts zu sagen.

Zitat:
Wenn die ominöse Folie Spuren meines Lacks auf seinem Auto beinhalten sollte, sähe es für mich wahrscheinlich gar nicht zu gut aber vielleicht denke ich zu viel CSI.


Das ist zwar richtig. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft bei so einem Bagatellschaden eine aufwändige Lackuntersuchung durchführen lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft bei so einem Bagatellschaden eine aufwändige Lackuntersuchung durchführen lässt.
So lange noch nicht einmal der Fahrer feststeht, wird die Staatsanwaltschaft das sicherlich nicht machen. Schließlich könnte so ein Gutachten nur ermitteln, ob es einen Kontakt zwischen den Fahrzeugen gegeben hat, aber nicht wer diesen Kontakt zu verantworten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Der TS muß doch erstmal gar nichts beweisen!

Stimmt.
Nur sollte man alles entlastende sammlen - sicher ist sicher.
Und manchmal ist es auch eine gute Idee, das gesammelte an die Ermittler weiter zu leiten um das Verfahren schneller zu beeenden.


Aber das wird der Anwalt sicher wissen, in welchen Dosen er was wohin leitet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zunächst vielen Dank an euch alle. Ihr habt mich schon vor einigen Fehlern bewahrt, die ich sonst garantiert gemacht hätte.

Zitat (von spatenklopper):

Hat das gegnerische Fahrzeug eigentlich schon dort geparkt, als Du angekommen bist?
Nicht dass er Dir draufgefahren ist.....


Er behauptet das. Ob das so war, weiß ich natürlich nicht. Wer kann sich schon Autos merken, die irgendwo beim Einparken vorn oder hinten geparkt haben. Insbesondere nach paar Monaten. Ich kann bis heute nicht mal den Ort richtig zuordnen.
Mit der linken Seite seiner hinteren Stoßstange hätte er meine rechte Seite der vorderen Stoßstange beim Einparken nie berühren können.

Zitat (von chyrlyt4):
Sowas darf gar nicht erwähnt werden. Das Ganze ist über sechs Monate her - du hast an diesen Tag keine Erinnerung mehr.

Wäre es aber nicht vorteilhaft für mich eindeutig beweisen zu können, dass mein Auto(!) die meiste in Frage kommende, mögliche "Tatzeit" dort gar nicht sein konnte? Sprich, in der Zeit konnte es dort zig andere Autos gegeben haben?
Ich würde nur beweisen, dass der Wagen(!) sich im größten Teil der möglichen Tatzeit dort gar nicht befinden konnte. Ich kann eine Rechnung mit genauer Zahlungszeit aus einer Werkstatt vorweisen, wo der Wagen morgens war.

Zitat (von chyrlyt4):
Dann muß in meinen Augen sowieso eingestellt werden.

Was soll ich aber sagen, wenn ich direkt gefragt werde, ob ich das Auto dort an dem besagten Tag gefahren habe? Dem Anwalt gegenüber habe ich es zugegeben.

Zitat (von hh):

Die Nahaufnahme der Werkstatt erschüttert die Behauptung des Geschädigten ganz deutlich. Die würde ich der Polizei auf jeden Fall übergeben. Es ist zwar richtig, dass man Dir Deine Schuld beweisen muss und Du nicht Deine Unschuld. Dennoch kann es nicht schaden, scheinbar gute Beweise des Geschädigten zu erschüttern.


Ich werde das Protokoll mit dem Bild dem Anwalt übergeben. Ich gehe davon aus, dass er damit das Richtige tun wird.

Zitat (von hh):

Strafrechtlich müsste aber nachgewiesen werden, dass Du der Fahrer warst. Daher kann es erst einmal geschickt sein, dazu nichts zu sagen.

Irgendwann werde ich aber möglicherweise mich dazu äußern müssen. Mein Anwalt hat das Thema bis jetzt mit mir gar nicht besprochen.

Zitat (von hh):

Das ist zwar richtig. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft bei so einem Bagatellschaden eine aufwändige Lackuntersuchung durchführen lässt.

Es ist sowieso Wahnsinn. Ich kann einfach nicht glauben, dass er die 1000 euro dafür ausgeben würde, ein paar kaum sichtbare Kratzer an der Stoßstange seines mindestens 11 Jahre alten Autos zu reparieren.
Was richtig schlimm ist, ist das, dass ich mit den paar alten Kratzer an der Stoßstange vorn eine Art "Freiwild" für alle bin, die irgendwelche Kratzer an der hinteren Stoßstange haben und ordentlich Geld abkassieren möchten.

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#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Irgendwann werde ich aber möglicherweise mich dazu äußern müssen. Mein Anwalt hat das Thema bis jetzt mit mir gar nicht besprochen.


Nochmal, du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren - du mußt gar nichts sagen! Du darfst sogar lügen bis sich die Balken biegen. Ein Angeklagter muß sich nicht selbst belasten.


Zitat (von Naumi546):
Ich werde das Protokoll mit dem Bild dem Anwalt übergeben. Ich gehe davon aus, dass er damit das Richtige tun wird.


Das solltest du machen und eventuell noch aktuelle Bilder von dem besagtem Schaden aus der selben Perspektive wie die vom Sachverständigen erstellten Bilder.


Zitat (von Naumi546):
Wäre es aber nicht vorteilhaft für mich eindeutig beweisen zu können, dass mein Auto(!) die meiste in Frage kommende, mögliche "Tatzeit" dort gar nicht sein konnte? Sprich, in der Zeit konnte es dort zig andere Autos gegeben haben?
Ich würde nur beweisen, dass der Wagen(!) sich im größten Teil der möglichen Tatzeit dort gar nicht befinden konnte.


Nein, was soll das bringen? Den Schaden zu verursachen dauert ne Sekunde. Da ist es egal ob er 12 Stunden nicht dort stand. Und das er dort stand ist ja erwiesen.

Den Sta interessiert einzig ob " Du " den Schaden verursacht hast.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#24
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nochmal, du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren - du mußt gar nichts sagen! Du darfst sogar lügen bis sich die Balken biegen. Ein Angeklagter muß sich nicht selbst belasten.


Okay... Ich könnte also z.B. sagen, dass ich mich an nichts erinnern kann.
Die Sache ist nur, dass:
- nur ich das Auto fahre,
- mein Auto am besagten Tag dort definitiv war (Fotos der Polizei)
- ich keinen Diebstahl oder "Entführung" an diesem Tag gemeldet habe.
Außerdem habe ich bereits dem Anwalt gesagt, dass ich an dem Tag in der Gegend war.

Zitat (von charlyt4):
Nein, was soll das bringen? Den Schaden zu verursachen dauert ne Sekunde. Da ist es egal ob er 12 Stunden nicht dort stand. Und das er dort stand ist ja erwiesen.


Das stimmt. Du hast Recht. Ich werde dem Anwalt nur die Unfallmeldung nach dem Wildunfall
und die Werkstattkalkulation mit dem Bild senden.

Der "Schaden" an den Stoßstangen der Autos (leider ohne genaue Angaben zu einzelnen Autos) soll sich laut Akte auf einer Höhe von 41 bis 62 cm vom Boden gemessen erstreckten. Das sind ja 21 cm. Beide Stoßstangen sind leicht oval, stehen zueinander nicht paralell, und die Gesamthöhe der Kratzer auf meiner Stoßstange ist nicht größer als 6-8 cm. Ich frage mich, wie ich beim einmaligen Einparken einen Schaden auf solcher Höhe bzw. mit solcher Höhendifferenz verursachen könnte. Soll ich den Anwalt darauf aufmerksam machen oder wäre es jetzt auch zu viel?



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#25
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Gegenüber der Polizei solltest Du überhaupt keine Angaben machen, ohne das vorher mit Deinem Anwalt besprochen zu haben.

Zitat (von Naumi546):
soll sich laut Akte auf einer Höhe von 41 bis 62 cm vom Boden gemessen erstreckten
Das ist kein Widerspruch. Ein Auto bewegt sich ja mitunter. Dafür wurde es schließlich erschaffen. Hinzu kommen aber auch noch weitere Bewegungen, wie z.B. Nickbewegungen beim Bremsen. Auch im Ruhezustand kann die Höhe eines Autos durch Beladung, Hanglage, etc. variieren.

Die Höhenangebe von bis kann aber auch bedeuten, dass sich die Beschädigung über einen vertikalen Bereich von z.B. 19 cm erstreckt.

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#26
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Okay... Ich könnte also z.B. sagen, dass ich......


Wie oft denn noch? ;) Du sollst gar nichts sagen !!

Du hast einen Vertreter; nämlich deinen Anwalt.

Und da die ermittelnde Behörde weiss, dass du anwaltlich Vertreten wirst, wird dir auch vorerst keiner mehr Fragen stellen.

Zitat (von Naumi546):
Außerdem habe ich bereits dem Anwalt gesagt, dass ich an dem Tag in der Gegend war.


Das ist egal, dein Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Man sollte seinem Anwalt gegenüber sowieso so offen sein wie möglich, denn nur so kann er die besste Strategie für seinen Mandaten erarbeiten.


Zitat (von Naumi546):
Das stimmt. Du hast Recht. Ich werde dem Anwalt nur die Unfallmeldung nach dem Wildunfall
und die Werkstattkalkulation mit dem Bild senden.



Wenn du willst, kannst du noch meinen Ratschlag aus Post 23 beherzigen. Dann hat dein Anwalt bildlich
die Situationen vor, währen und nach dem Schadensereignis vorliegen. Ein Anwalt kann nur mit dem Material arbeiten, das er zur Verfügung hat. Ebenso die Sta.

Sollte er sich dazu entschließen, kann er die Sache ja mit einer kleinen Stellungnahme an die Sta weiterleiten.

Staatsanwälte können sich auch aus entsprechendem Bild-/Beweismaterial ein `Bild`machen.



Zitat (von Naumi546):
Der "Schaden" an den Stoßstangen der Autos (leider ohne genaue Angaben zu einzelnen Autos) soll sich laut Akte auf einer Höhe von 41 bis 62 cm vom Boden gemessen erstreckten. Das sind ja 21 cm. Beide Stoßstangen sind leicht oval, stehen zueinander nicht paralell,....................................................


Das ist im Moment noch nicht wichtig. Selbst wenn der Schaden mit deinem Fahrzeug verursacht wurde, müsste die Sta nachweisen, das du auch der Verursacher des Schadens warst.


gruß charly




-- Editiert von charlyt4 am 21.11.2019 19:36

Signatur:

Gruß Charly

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#27
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, das Ganze ist für mich eine ganz "neue Qualität". Auf alle Fälle vielen Dank für eure Kommentare. Ich werde mich daran halten.

Ich habe mir die Kratzer auf meiner Stoßstange heute genauer angeschaut und es gibt definitiv keine Kratzer oberhalb von 55 cm (vom Boden gemessen). Kann es auch nicht geben, weil es auf der Höhe von 56 cm einen starken Knick in der Oberfläche nach hinten gibt. Die Unterkante des Scheinwerfers, der ca. 2 cm nach innen versetzt ist(!) liegt auf der Höhe von 58 cm. Wie ich die andere Stoßstange bis 62 cm zerkratzt haben sollte, ist mir schleierhaft. Mein Auto müsste beim Einparken ca. 7 cm. höher gewesen sein.

Ich glaube, ich werde es noch mit einem Zollstock daneben fotografieren und dem Anwalt übergeben.

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#28
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Naumi546):
Wie ich die andere Stoßstange bis 62 cm zerkratzt haben sollte, ist mir schleierhaft. Mein Auto müsste beim Einparken ca. 7 cm. höher gewesen sein.
Das habe ich doch schon beschrieben.
Zitat (von Demonio):
Das ist kein Widerspruch. Ein Auto bewegt sich ja mitunter. Dafür wurde es schließlich erschaffen. Hinzu kommen aber auch noch weitere Bewegungen, wie z.B. Nickbewegungen beim Bremsen. Auch im Ruhezustand kann die Höhe eines Autos durch Beladung, Hanglage, etc. variieren.
Hinzu kommen auch noch so Faktoren wie Bodenunebenheiten.


Zitat (von Naumi546):
Ich glaube, ich werde es noch mit einem Zollstock daneben fotografieren und dem Anwalt übergeben.
Ich trau mich wetten, dass solche Foros bereits von der Polizei gemacht wurden.

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#29
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich melde mich schon wieder. Das Verfahren wurde eingestellt!

Überraschend fand ich, dass der Anwalt - ohne es mit mir früher zu konsultieren - in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft einfach alles offen zugegeben hat, was ich ihm gesagt habe, sprich, dass ich dort um diese Zeit da war und dass ich nicht gemerkt habe, irgendein Auto beschädigt zu haben. Er hat geschrieben, dass es ziemlich absurd wäre, dort das Auto stehen zu lassen und es zu verlassen, wenn ich etwas deratiges getan hätte.
Er hat von meinem Brief ganze Sätze übernommen, darunter die über die Unstimmigkeiten bei der Höhe der Kratzer an beiden Autos, die so gar nicht zusammen passen können. Und natürlich von dem Wildunfall. Die Bilder von der Werkstatt und meine Bilder mit dem Zollstock neben der Stoßstange hat er auch angehängt.
Der ganze Spaß hat mich über 600 € gekostet. Nun habe ich endlich auch die Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Manche lernen halt nur, wenn sie spüren, dass es weh tut :)

Ich war von seiner Strategie, alles zuzugeben, was der Mandat ihm anvertraut hat, zunächst überrascht aber offensichtlich war sie auch richtig. Was entscheidend war, also:
- die Schwierigkeit mir meine Schuld zu beweisen
- Höhe weiterer Untersuchungen z.B. der Lackreste vor allem angesichts des so bagatellen Schadens
- Meine Angaben zu den Unstimmigkeiten bei der Höhe der Kratzer an beiden Fahrzeugen
weiß ich nicht.

Ich bin jedenfalls froh, das Ganze hinter mir zu haben. Vielen Dank für eure Tipps. Es war absolut richtig, den Anwalt zu nehmen und zunächst die Akteneinsicht zu beantragen.

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#30
 Von 
Naumi546
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Bitterer Nachschlag.

Das Ganze ist leider noch nicht ganz vorbei. Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde zwar eingestellt aber die Frage der Schadenregulierung bleibt nach wie vor offen.

Meine Versicherung hat in der Rechnung für dieses Jaht schon den Schaden berücksichtigt. Ich wurde bei meinen Schadenfreiejen Jahren nicht runtergestuft. Deswegen habe ich dort auch angerufen. Die Versicherung wartet noch auf die vollständige Ermittlungsakte, um "die Frage ihrer Einstandspflicht beantworten zu können".

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht mehr belangt werden aber der "Beschädigte" kann trotzdem den Schadenerzatz von mir anfordern, wenn er sich sicher ist, dass ich seinen Wagen beschädigt habe, auch, wenn es meinerseits unbeabsichtigt und iunbemerkt passiert ist.

Habt ihr schon Erfahrung mit so etwas?

Jetzt sollen sich die Anwälte der Versicherung die Ermittlungsakte anschauen. Und sie haben - glaube ich - zwei Möglichkeiten:
a) die Zahlung abzulehnen
b) Zahlen oder die Zahlung anbieten

Bei der Variante a) müsste der Beschädigte nun - glaube ich? - den Anwalt damit beauftragen, sich mit der Versicherung zu streiten. Ob die Versicherung aber möchte?
Bei der Variante b) habe ich zwei Möglichkeiten
- die Versicherung bezahlen lassen und auf die Herabstufung um einen Schadenjahr verzichten
- sich zu weigern zu bezahlen. In diesem Fall könnte es passieren, dass der "Beschädigte" von mir das Geld verlangen wird. Im worst case, wenn ich ihn tatsächlich gestreift hätte und wenn man das irgendwie beweisen könnte, müsste ich sowohl den Schaden, als auch die Gerichstkosten und en Gutachter(?) bezahlen, was ein haufen Geld wäre.....

Kennst sich jemand mit solchen Sachen?

Es ist nicht zu fassen, dass man wegen ein paar Minikratzer, die man kaum sieht an einem mehr als 11 jahre altem Auto so einen Riesentheater veranstalten muss.

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