Anhörung als Betroffener - Akteneinsicht beantragt - Antwort der Polizei

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung als Betroffener - Akteneinsicht beantragt - Antwort der Polizei

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein Schreiben der Polizei ( Anhörungsbogen als Betroffener wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit) erhalten. Ich soll jemanden beim Überholvorgang gefährdet haben und wurde, so wie ich das verstehe, angezeigt.

Bei der Informationssuche in diesem Forum bin ich darauf gestoßen, dass man hier für einen Pauschalpreis Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen kann. Das habe ich auch getan, da ich ersteinmal nicht zuviel Geld ausgeben wollte. Es steht ein Bußgeld in Höhe von € 100,- im Raum.

Der Anwalt hat mir jetzt ein Antwortschreiben der Polizei mit nachstehendem Wortlaut übermittelt , wo ich jetzt nicht sicher bin, was das bedeutet.

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

die Akten können Ihnen nicht zur Einsicht übersandt werden, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Sollte sich Ihr Mandant nach Abschluss der Ermittlungen als Fahrzeugführer(-in) / Verantwortliche(r) herausstellen, übersenden wir Ihnen die Akten unaufgefordert, andernfalls nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Mit freundlichen Grüßen


Ich gehe davon aus, dass ich für den relativ geringen Pauschalpreis für die Akteneinsicht kaum Nachfragen an den Rechtsanwalt stellen kann und möchte mich daher hier im Forum gerne informieren.

Kann mir jemand sagen, was genau das nun für mich bedeutet ? Was für Ermittlungen erfolgen nach einer Anzeige üblicherweise die jetzt noch nicht abgeschlossen sind ?

Ich bin die eingetragene Halterin des PKW, der Wagen wird aber sowohl von mir, als auch von meinem Mann benutzt. Kann das bedeuten, dass im Moment nicht klar ist, dass ich gefahren bin und wenn ja, wie wird in so einem Fall dann weiter ermittelt ?

Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

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18 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Kann das bedeuten, dass im Moment nicht klar ist, dass ich gefahren bin


Richtig, das steht wohl noch nicht fest.

Zitat:
wenn ja, wie wird in so einem Fall dann weiter ermittelt ?


Wenn es kein Blitzerfoto gibt und der Anzeigeerstatter auch nicht genau gesehen hat, wer gefahren ist und dann niemand zugibt gefahren zu sein, dann dürften die Ermittlungen erfolglos verlaufen.

Im Moment bestehen die Ermittlungsmaßnahmen darin, dass man Dir einen Anhörungsbogen geschickt hat und auf Deine Antwort wartet ;)

-- Editiert von hh am 28.05.2018 12:01

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#2
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn es kein Blitzerfoto gibt und der Anzeigeerstatter auch nicht genau gesehen hat, wer gefahren ist und dann niemand zugibt gefahren zu sein, dann dürften die Ermittlungen erfolglos verlaufen.

Im Moment bestehen die Ermittlungsmaßnahmen darin, dass man Dir einen Anhörungsbogen geschickt hat und auf Deine Antwort wartet


Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Blitzerfoto gibt. Mir wird im Anhörungsbogen Überholen mit Gefährdung vorgeworfen. Als Zeuge ist komischerweise aber ein Polizist aufgeführt. Ich war der Annahme, das ist der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat. Wobei der als Zeuge auch irgendwie komisch wäre, denn er war ja nicht dabei. Aber ich kenne mich damit leider oder Gott sei Dank nicht aus.

Der Anwalt, der die Akteneinsicht beantragt hat, hat dies ja mit einem Schreiben getan und hierin mitgeteilt, dass ich auf anwaltlichen Rat derzeit keine Angaben machen werde und ich mich erst nach erfolgter Akteneinsicht entscheide, ob ich mich zur Sache äußere.

Somit müsste der Polizei ja klar sein, dass über den Anhörungsbogen keine Ermittlungserfolge zu erwarten sind. In dem Fall müssten die Ermittlungen dann abgeschlossen sein und man könnte mir bzw. meinem Anwalt die Ermittlungsakte übersenden. Da das ja im Moment abgelehnt wird, müssen dann doch noch irgendwelche anderen Ermittlungen laufen.
Und da frage ich mich jetzt, in welcher Form solche Ermittlungen normalerweise laufen.

Wenn ich als Fahrer tatsächlich nicht identifiziert wurde, steht dann evtl. irgendwann mal die Polizei vor der Tür und befragt mich oder meinen Mann zu dieser Sache ?

Und würde eigentlich unter Bemerkungen bei der Fallschilderung stehen Fahrer männlich oder weiblich ? Ich bin ja mit meinen Halterdaten angeschrieben worden und da steht dann: Sie überholten ...

Wissen die somit also schon, dass die Fahrer/in weiblich war ? Oder wird der Vorwurf Sie haben blabla immer automatisch an den Halter (in diesem Fall weiblich) formuliert.

Und noch eine Frage. Muss ich eigentlich die Angaben zur Person im Anhörungsbogen trotzdem zurücksenden, obwohl die Daten in der Anschrift korrekt sind ? Oder müsste ich diese nur korrigieren, wenn hier etwas falsch wäre. Ich werde da leider nicht so ganz schlau draus.

Sorry für die vielen Fragen, aber mich beschäftigt das gerade sehr.


-- Editiert von Katja-Muc am 28.05.2018 13:07

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Katja-Muc):
Wissen die somit also schon, dass die Fahrer/in weiblich war ? Oder wird der Vorwurf Sie haben blabla immer automatisch an den Halter (in diesem Fall weiblich) formuliert.


Das ist ja nun bei weitem keine weibliche Anrede. Oder erwarten Sie bei einem Mann als Anrede dann: "Er haben...".
Finden sich dennoch im Text weibliche Angaben, so können diese durchaus daher rühren, dass man ihren Namen so interpretiert hat. Heißen sie Anneliese Schmitz, wird wohl kein normal denkender Sachbearbeiter ein "Sehr geehrter Herr Anneliese..." daraus formulieren. In der Regel sind das aber vorgefertigte neutrale Textbausteine, wo gewisse Daten einfach eingefügt werden.

Der Vorwurf geht zunächst (wenn kein definitiver anderer Fahrer feststeht) an den Halter. Dort ist dann, logischerweise, auch das Geschlecht erkennbar.

Zum Thema weitere Ermittlungen: das kann alles sein. Von Zeugenbefragung über Videoauswertungen ist da theoretisch alles Denkbar. Warum ein Polizist als Zeuge aufgeführt wird, müsste man in der Tat aus der Akte lesen.
Auch da ist vieles denkbar: der Pol. war "Geschädigter", der Polizist hat das Fahrmanöver möglicherweise beobachtet, ...

-- Editiert von Guruhu am 28.05.2018 14:52

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#4
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Das ist ja nun bei weitem keine weibliche Anrede. Oder erwarten Sie bei einem Mann als Anrede dann: "Er haben...".
Finden sich dennoch im Text weibliche Angaben, so können diese durchaus daher rühren, dass man ihren Namen so interpretiert hat. Heißen sie Anneliese Schmitz, wird wohl kein normal denkender Sachbearbeiter ein "Sehr geehrter Herr Anneliese..." daraus formulieren. In der Regel sind das aber vorgefertigte neutrale Textbausteine, wo gewisse Daten einfach eingefügt werden.

Der Vorwurf geht zunächst (wenn kein definitiver anderer Fahrer feststeht) an den Halter. Dort ist dann, logischerweise, auch das Geschlecht erkennbar.


Mir geht es mit der Beschreibung nicht um irgendeine Gender-Thematik, das war vielleicht eine einfache Sachlage kompliziert ausgedrückt.

Also anders gefragt. Wenn jemand mich angezeigt hätte und hätte gesagt, Fahrer männlich, Polizei sieht aber Fahrzeughalter weiblich (Anhand des Vornamens relativ deutlich) hätte ich dann auch einen Anhörungsbogen als Betroffener oder dann eher als Zeuge bekommen. Den Unterschied habe ich zumindest im Netz gefunden.

Ich versuche jetzt einfach Anhaltspunkte zu finden, ob ich als Fahrerin identifiziert wurde, da ich ja leider noch keine Akteneinsicht habe. Denn wenn ich nicht identifiziert wurde, muss ich ja wohl im weiteren Verlauf keine Angaben machen, mein Mann muss wohl auch keine Angaben machen, falls er gefragt wird, ob er gefahren ist. Das Auto wird wie schon erwähnt von uns beiden benutzt.

Und nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, gäbe es wohl gute Chancen, dass die Sache eingestellt wird, weil der Fahrer dann nicht zu ermitteln ist.


Zitat (von Guruhu):
Warum ein Polizist als Zeuge aufgeführt wird, müsste man in der Tat aus der Akte lesen.
Auch da ist vieles denkbar: der Pol. war "Geschädigter", der Polizist hat das Fahrmanöver möglicherweise beobachtet, ...


Nochmal zu dem angegebenen Zeugen. Der ist mit Namen, Dienstgradkürzel und Dienststelle vermerkt. Daher habe ich angenommen, der hat die Anzeige aufgenommen. Oder warum wird bei einem Zeugen sonst quasi Beruf und Arbeitsstelle vermerkt. Das wundert mich jetzt schon etwas. Ich denke, wenn er der Geschädigte wäre oder das beobachtet hat, dann ist er in dem Moment ja Privatperson und es wird doch dann sicher nicht sein Dienstgrad und die Dienststelle mit angegeben.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Wenn jemand mich angezeigt hätte und hätte gesagt, Fahrer männlich, Polizei sieht aber Fahrzeughalter weiblich (Anhand des Vornamens relativ deutlich) hätte ich dann auch einen Anhörungsbogen als Betroffener oder dann eher als Zeuge bekommen.


Dann hättest Du einen Zeugenbogen bekommen müssen. Andersherum kann man aber einen Anhörungsbogen auch dann bekommen, wenn das Geschlecht nicht feststeht.

Zitat:
Denn wenn ich nicht identifiziert wurde, muss ich ja wohl im weiteren Verlauf keine Angaben machen, mein Mann muss wohl auch keine Angaben machen, falls er gefragt wird, ob er gefahren ist.


Da zwischen Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, müssen sowieso keine Angaben gemacht werden.

Zitat:
Und nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, gäbe es wohl gute Chancen, dass die Sache eingestellt wird, weil der Fahrer dann nicht zu ermitteln ist.


Das dürfte richtig sein.

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#6
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals für alle Antworten.

Kann mir noch jemand sagen, ob ich die Angaben zur Person zurücksenden muß ? In dem Bogen steht, diese Angaben muß ich auf jeden Fall machen. Aber es macht doch wenig sinn die Angaben, die im Briefkopf stehen, nochmal zu bestätigen. Oder hat sich das erledigt, weil der Anwalt ja geschrieben hat, dass ich im Moment keine Angaben mache bzw. er im Schreiben an die Polizei ja meine Daten verwendet und somit quasi bestätigt hat.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Katja-Muc):
Wenn jemand mich angezeigt hätte und hätte gesagt, Fahrer männlich, Polizei sieht aber Fahrzeughalter weiblich (Anhand des Vornamens relativ deutlich)

Du könntest ja auch eine ausgewanderte und eingedeutschte Russische Sportlerin sein ... da gibt es solche Irrtümer häufiger.



Zitat (von hh):
Da zwischen Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, müssen sowieso keine Angaben gemacht werden.

Was den Kreis der Verdächtigen dann aber recht übersichtlich macht ...



Zitat (von Katja-Muc):
Oder hat sich das erledigt, weil der Anwalt ja geschrieben hat, dass ich im Moment keine Angaben mache bzw. er im Schreiben an die Polizei ja meine Daten verwendet und somit quasi bestätigt hat.

Genau das.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hh):
Da zwischen Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, müssen sowieso keine Angaben gemacht werden.

Was den Kreis der Verdächtigen dann aber recht übersichtlich macht ...


Das macht den Kreis der Verdächtigen natürlich sehr übersichtlich. Aber angenommen, es wurde nicht erkannt ob der Fahrer männlich oder weiblich war. Ich äußere mich nicht zur Sache und mein Mann muß als Angehöriger wohl auch keine Angaben machen bzw. weder mich noch sich selbst belasten. Dann könnte doch der Fahrer nicht ermittelt werden, auch wenn nur 2 Personen als Fahrer in Frage kommen. Und somit müsste das Verfahren doch eingestellt werden. Oder sehe ich das falsch ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Es gibt auch Indizienprozesse.

Die Schuld muss "zur Überzeugung des Gerichtes" feststehen.
Wenn der Zeuge aussagt es ist ein Mann gefahren, es gibt dann nur einen weiblichen und einen männlichen Verdächtigen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man bedenke bei der ganzen Geschichte noch, dass eine Fahrtenbuchauflage kommen könnte, möchte man "Mäuschen duck-dich" spielen. Betonung liegt auf könnte, da ist der Spielraum recht groß.

Wer sagt denn, dass der Fahrerkreis auf 2 Personen beschränkt ist? Also in meinem Umfeld werden eher regelmäßig als selten auch mal Autos von Familienmitgliedern/Freunden bewegt. Sowohl männlich als auch weiblich. Oder wurde der Polizei explizit mitgeteilt, dass definitiv nur die beiden Personen Zugang zum KFZ haben?

-- Editiert von Guruhu am 29.05.2018 10:59

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#11
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt auch Indizienprozesse.

Die Schuld muss "zur Überzeugung des Gerichtes" feststehen.
Wenn der Zeuge aussagt es ist ein Mann gefahren, es gibt dann nur einen weiblichen und einen männlichen Verdächtigen ...


Das ist mir schon klar. Aber wenn der Zeuge nicht sagen kann, ob ein Mann oder eine Frau gefahren ist, wie geht es dann weiter.

Irgendwann kommt dann wohl ein Bußgeldbescheid, gegen den ich Einspruch einlegen kann.

Wenn ich dann sage, ich bin nicht gefahren, kommt mein Mann ins Spiel, den ich aber nicht belasten muß. Wenn er auch sagt, er ist nicht gefahren und er mich nicht belasten muß, was dann ? Schon klar, einer von beiden sagt nicht die Wahrheit, aber es ist nicht klar wer. Gegen wen wird dann die Strafe ausgesprochen ? Oder wird dann das Verfahren eingestellt.

Immer unter der Voraussetzung der Zeuge kann nicht sagen, wer gefahren ist sondern hat nur das KFZ Kennzeichen.

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#12
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wer sagt denn, dass der Fahrerkreis auf 2 Personen beschränkt ist? Also in meinem Umfeld werden eher regelmäßig als selten auch mal Autos von Familienmitgliedern/Freunden bewegt. Sowohl männlich als auch weiblich. Oder wurde der Polizei explizit mitgeteilt, dass definitiv nur die beiden Personen Zugang zum KFZ haben?


Der Polizei gegenüber wurden bisher keine Angaben gemacht, das wird auch erst mal so bleiben.

Die Option mit anderen Familienmitgliedern / Freunden ist eher nicht da. Wir sind ein 4 Personenhaushalt, aber mit 2 minderjährigen Kindern, die sicher nicht gefahren sind. Und Freunde da mit reinziehen und die evtl. zu einer Aussage zu verleiten, die nicht stimmt, das will ich nicht.
Bei meinem Mann und mir mit Zeugnisverweigerungsrecht, ok. Aber unbeteiligte sollten da außen vor bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Katja-Muc):
Und Freunde da mit reinziehen und die evtl. zu einer Aussage zu verleiten, die nicht stimmt, das will ich nicht.
Bei meinem Mann und mir mit Zeugnisverweigerungsrecht, ok. Aber unbeteiligte sollten da außen vor bleiben.


Das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen. Ich bezog mich auf die Aussage "wenn nur zwei Personen zugriff haben, eine männlich eine weiblich, dann..."
Genau das müsste, wenn man es nicht so proklamiert, erstmal nachgewiesen werden. Jetzt könnten sie ja einfach sagen, dass sie ein netter Mensch sind und alle Freunde fahren lassen, ohne explizit eine Person zu nennen. Ob und wie plausibel der Richter diese Argumentation dann bewertet sei dahingestellt, aber es wäre ohnehin unüblich, dass so ein Verfahren nicht eingestellt würde, wenn weoter nichts passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ich äußere mich nicht zur Sache und mein Mann muß als Angehöriger wohl auch keine Angaben machen bzw. weder mich noch sich selbst belasten. Dann könnte doch der Fahrer nicht ermittelt werden, auch wenn nur 2 Personen als Fahrer in Frage kommen. Und somit müsste das Verfahren doch eingestellt werden. Oder sehe ich das falsch ?

Nein, das sehen Sie richtig.

Die Tatsache, dass Sie einen Anhörungsbogen als Betroffene erhalten haben, macht aber in der Tat nachdenklich.
Wenn die Polizei nichts in der Hand hätte außer dem Kennzeichen, dann bekommt der Halter i.d.R. einen Anhörungsbogen als Zeuge - und nicht als Betroffener.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein, das sehen Sie richtig.

Die Tatsache, dass Sie einen Anhörungsbogen als Betroffene erhalten haben, macht aber in der Tat nachdenklich.
Wenn die Polizei nichts in der Hand hätte außer dem Kennzeichen, dann bekommt der Halter i.d.R. einen Anhörungsbogen als Zeuge - und nicht als Betroffener.


Es geht jetzt etwas weitzer in der Sache. Heute früh hat die Polizei bei mir geklingelt, ich habe aber nicht aufgemacht. In unserer Einfahrt stand auch das "angezeigte" KFZ nicht, mit dem ist mein Mann unterwegs.

Aber dazu folgende Fragen. Die Polizei steht ja sicher nur vor der Tür, um hier weitere Informationen zu erfragen. Deutet das evtl. darauf hin, dass eher doch nicht klar ist, wer gefahren ist. Mich selbst können die ja eigentlich nicht befragen, da ja der Anwalt, den ich mit der Akteneinsicht beauftragt habe, geschrieben hat, dass ich vor erfolgter Akteneinsicht keine Angaben zur Sache machen werde. Oder wird soetwas von der Polizei ignoriert und die versuchen mich trotzdem zu befragen ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Katja-Muc):
Oder wird soetwas von der Polizei ignoriert und die versuchen mich trotzdem zu befragen ?


Richtig.


-- Editiert von spatenklopper am 04.06.2018 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Katja-Muc):
Heute früh hat die Polizei bei mir geklingelt, ich habe aber nicht aufgemacht. In unserer Einfahrt stand auch das "angezeigte" KFZ nicht, mit dem ist mein Mann unterwegs.


Vielleicht war es der Polizist, der Ihren Überholvorgang beobachtet hat. Die Polizei hat zwar Zugriff auf z.B. das Lichtbild Ihres Personalausweises - wenn hier aber keine wirkliche Übereinstimmung zu erkennen ist (z.B. Alter, veränderte Frisur, Brille ...), kann es auch mal dazu kommen, dass der Zeuge (in diesem Fall der Polizist) Ihnen von Angesicht zu Angesicht gegenüber steht.

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#18
 Von 
Katja-Muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Fände ich aber bedenklich wenn derjenige der mich möglicherweise angezeigt hat (genau weiss ich das im Moment ja nicht) in seiner Funktion als Zeuge dann selbst behördlich legitimiertze Ermittlungen durchführt.

Aber gut, ich warte jetzt einfach mal ab. Wenn die nochmal vor der Tür stehen und mich befragen wollen, werde ich wiederholen, dass ich keine Angaben mache. Mein Mann wird dasselbe tun.

Dann müssten ja irgendwann mal die Ermittlungen abgeschlossen sein und man mir Akteneinsicht gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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