Anhörung im Bußgeldverfahren ...

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
BuddyHolly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung im Bußgeldverfahren ...

Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen...

Im November 09 hatte ich aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ( mit 39km/h außerorts, schon abzüglich der Toleranz ) 3 Punkte bekommen und die Geldstrafe. Der Beamte war ganz nett und riet mir die nächsten sechs Monate keinen Punkt mehr zu kassieren, weil ansonsten der Führerschein doch für einen Monat weg wäre.Hab ich das richtig im Gedächtnis ?
Nun ich habe dies auch beachtet. Doch jetzt war ich zu einem Geschäftstermin am falschen Ort und mußte schnell zum Richtigen fahren.
Das Resultat : Brief mit Anhörung im Bußgeldverfahren ... 23Km/h außerorts zu schnell.
Ich habe nachgesehen und es werde 50 Euro und einen Punkt geben.

Meine Frage nun :Kann mir der Führerschein wegen dieses erneuten Punktes für einen Monat eingezogen werden oder habe ich weiter nichts zu befürchten ?
Ich hatte bis dato bestimmt seit 15 Jahren keine Punkte.

Fragende Grüße
Buddy Holly



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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Hab ich das richtig im Gedächtnis ?
Entweder nicht richtig im Gedächtnis, oder falsche Information bekommen. Es sind nicht 6, sondern 12 Monate ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids. Allerdings führt auch dann nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß zu einem Regelfahrverbot. Die beiden Geschwindigkeitsverstöße müssen eine Überschreitung von mindestens 26 km/h beinhalten.

Das heißt, dass in Deinem Fall kein Fahrverbot verhängt werden wird. Denkbar ist aber eine Erhöhung (i.d.R. eine Verdoppelung) des Bußgeldes wegen beharrlicher Pflichtverletzung.

Im Falle eines dritten Verstoßes im Punktebereich innerhalb von 12 Monaten ist aber auch unterhalb von 26 km/h zu viel mit einem Fahrverbot zu rechnen. Dies wäre dann eine Ermessensentscheidung der Bußgeldstelle.


quote:
Der user "Freudenfeuer" hat sich extra den Wecker gestellt, damit er diese Frage zum 2.000 Mal beantworten darf
LOL. So weit ist es noch nicht. Der Weckruf kam von extern aufgrund einer Fehlalarmierung der Feuerwehr. :zoff:

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 29.07.2010 03:35

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#3
 Von 
BuddyHolly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Freudenfeuer
Vielen Dank für Deine informativen Aussagen, auch gerade für mich als "Frischling" hier. Klar nerven angebliche Sachen die des öfteren gefragt werden, aber ich habe NICHTS passendes in der SF gefunden. Nochmals Dank :)

Noch eins würde mich interessieren ...

Bringt es was ein Abnahmeprotokoll für die Geschwindigkeitsmessung anzufordern ( hatte das mal im Fernsehen gesehen ) ? Dort wurden Fälle gezeigt wo danach nichts mehr kam, weil ev. nichts vorgelegt werden konnte...

Gruß
Buddy Holly

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Du kannst die Akten in den Räumen der Behörde einsehen. Anfordern kannst Du nichts. Das bleibt einem Anwalt vorbehalten. Für eine Akteneinsicht vor Ort solltest Du vorher einen Termin vereinbaren damit die Akte auch griffbereit ist.

Wenn Du vor Ort Akteneinsicht nimmst hat das für den Sachbearbeiter den Vorteil, dass er das Radarfoto gleich mit Dir vergleichen kann. :grins:

Nur aufgrund der Akteneinsicht durch Dich oder einen Anwalt wird das Verfahren aber bestimmt nicht eingestellt werden. Da bedarf es schon berechtigter Zweifel an der Richtigkeit der Messung.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
BuddyHolly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dann bekennen und bezahlen :) ?

Oder sollte ich noch auf was achten wenn ich den Bogen ausfülle ?

Greets

Buddy Holly

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Oder sollte ich noch auf was achten wenn ich den Bogen ausfülle ?
Auf jeden Fall. Du musst ihn gar nicht ausfüllen und auch nicht zurückschicken. Wenn Du das dennoch machen möchtest solltest Du so etwas
quote:
Doch jetzt war ich zu einem Geschäftstermin am falschen Ort und mußte schnell zum Richtigen fahren.
nicht erwähnen. Das schreit ja geradezu danach Dir Vorsatz zu unterstellen. Bei Vorsatz würde das Bußgeld (nochmals) verdoppelt.

quote:
Also dann bekennen und bezahlen?
Kommt drauf an wen Du fragst. Meiner Meinung nach ist das die richtige Strategie wenn Du keine berechtigten Zweifel an der Richtigkeit der Messung hast. Sprich, wenn der Tatvorwurf realistisch erscheint. Stellst Du Deine Frage auf der kostenpflichtigen Partnerseite unter www.frag-einen-anwalt.de wird Dir ein Anwalt empfehlen einen Anwalt (idealerweise ihn selbst) mit der Akteneinsicht zu beauftragen weil die Messung fehlerhaft und somit evtl. nicht verwertbar sein könnte. Klar, auch Anwälte wollen leben. Und das auch nicht unbedingt in ärmlichen Verhältnissen. Es ist Deine Entscheidung gegen den Vorwurf, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung und ohne Erfolgsgarantie anzugehen, oder den Vorwurf zu akzeptieren und zu zahlen.

Fakt ist, dass es tatsächlich fehlerhafte Messungen gibt, gegen die man erfolgreich angehen kann. Fakt ist aber auch, dass die meisten Messungen nicht fehlerbehaftet und somit verwertbar sind. Dann zahlt man, sofern man nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, zusätzlich zum Buß- und Lehrgeld auch noch die Anwaltskosten.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BuddyHolly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,
hab verstanden.
Da ich einen Firmenwagen habe, wurde der Brief natürlich an meinen Chef geschickt.
Deshalb muß ihn dann zurück schicken :)

Jedenfalls nochmals Dank für Deine logische Beweisführung. Willst Du nicht Anwalt werden ? :)

Greets
Buddy Holly

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Genau genommen ist es Sache Deines Chefs den Bogen auszufüllen, da er ja als Zeuge befragt wird.

Nun hat er ihn offensichtlich Dir gegeben. Füllst Du den Bogen nun nicht aus, oder geht er auf dem Postweg verloren, wird irgendwann die Polizei in der Firma auftauchen um anhand des Radarfotos den Fahrer zu identifizieren.

Sollte die Fahreridentifizierung nicht gelingen droht eine Fahrtenbuchauflage. Damit würdest Du Dich beim Chef und den Kollegen vermutlich nicht beliebt machen.

quote:
Willst Du nicht Anwalt werden ?
Nö. :)

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