Anhörung im Bußgeldverfahren

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Muc1986
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung im Bußgeldverfahren

Hallo Community,

ich war am 26.01. mit dem Wagen von meinem Vater in Mannheim unterwegs und wurde anscheinend geblitzt. Das Bußgeldverfahren ist auf den Namen meines Vaters. Folgendes wird mir zur Last gelegt:

"Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h den erforderlichen Abstand von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
§ 4 Abs. 1 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 12.6.2 Bkat."

In dem Schreiben steht, man müsse sich nicht dazu äußern, jedoch muss ich das ja, weil ich gefahren bin und nicht mein Vater. Wie sollte ich da am besten vorgehen?

Mit was für einer Strafe werde ich rechnen müssen?

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen würde.

Gruß aus München

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bußgeld 100€ zuzüglich ca. 30€ Gebühren, 1 Punkt

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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