Ich habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften(Autobahn) um 42km/hm überschritten. Zulässige Geschwindigkeit 100km/h festgestellte Geschwindigkeit 142m/h.
Der Wagen ist auf meiner Mutter geschrieben -Sie hatte auch das erste Schreiben erhalten, mit der Bitte den Fahrzeugführer zu nennen. Man kann mich auf dem Foto nicht so wirklich erkennen!
Wir hatten auf den Schreiben nicht reagiert, sodass die Polizei zu uns gekommen ist. Das Gespräch mit der Polizei hatte ich bei uns zuhause geführt. Sie haben meine Daten genommen mit der Vermutung dass ich gefahren bin. I
ch habe aber mich dazu nicht geäußert, dass ich gefahren bin. Es hieß Sie werden es weiterleiten mit der Vermutung dass ich eventuel gefahren wäre.
Nun hatte ich auf meinem Namen ein Anhörungsschreiben im Bußgeldverfahren erhalten:
Ihnen wird vorgeworfen am xxxxx folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG
begangen zu haben...
Zudem ein Fragebogen mit Pflichtangaben (Angaben zur meiner Person )und freiwillige Angaben (Angaben zur Sache)
Die freiwilligen Angaben: Waren sie der verantwortliche Fahrzeugführer? Ja /nein
Wird der Verstoß zugegeben? ja/nein (bitte begründen)
Jetzt meine Frage dazu:
Mache ich mich Strafbar wenn ich beide Fragen mit Nein ankreuze und mit der Begründung:
Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil ich nicht der verantwortliche Fahrzeugführer war und kann mich zudem auf dem Beweisfoto als Fahrer nicht identifizieren.
oder wäre es besser wenn ich bei freiwilliger Angabe nix angebe?
Bitte um Antwort und Rat
mit den beseten grüßen!
Anhörung im Bußgeldverfahren - freiwillige Angaben?
4. März 2011
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Frage vom 4. März 2011 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung im Bußgeldverfahren - freiwillige Angaben?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. März 2011 | 10:29
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Die Polizeibeamten habwen dich eben identifiziert.
Der Zug ist angefahren, bezahle das Bußgeld und gut ist.
Es gibt außerdem 1 Monat Fahrverbot, aber wenn du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest, hast du 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten.
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