Hallo!
Ich habe ein kleines Problem: und zwar habe ich ein Schild übersehen und bin innerorts 22km/h (nach Toleranzabzug) zu schnell gefahren und wurde unglücklicherweise geblitzt. Als Folge müsste ich zur Nachschulung.
Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet und er bekam einen Anhörungsbogen auf seinen Namen mit meinem Bild. Als er diesen mit seinem Namen zurückgesendet hat (wollte die Strafe auf seine Kappe nehmen), kam innerhalb einer Woche ein neuer Anhörungsbogen auf meinen Namen und ein Brief wo das Verfahren gegen meinen Vater eingestellt wurde.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich da raus zu kommen um nicht zur Nachschulung gehen zu müssen? Da es ja doch echt teuer ist und es uns finanziell nicht allzu gut geht. Haben uns überlegt meinen großen Bruder als Fahrer einzutragen, aber wissen nicht ob das eine gute Idee ist...
Vielen Dank!
Anhörungsbogen Probezeit - 22km/h zu schnell
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Oha, gleich drei Leute, die ihren Führerschein nicht behalten sollten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Haben uns überlegt meinen großen Bruder als Fahrer einzutragen, aber wissen nicht ob das eine gute Idee ist...
Dann helfe ich dir mal weiter: diese Falschangabe ist eine Straftat. Schon die Aktion deines Vaters könnte strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Offenbar hat man ja recht schnell erkannt dass ihr die Leute für blöd verkaufen wollt.
Zitat:Schon die Aktion deines Vaters könnte strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Das eher nicht.
Die Angabe des Bruders als Fahrer erfüllt aber den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB ). Da die Bußgeldbehörde ja offenbar schon herausgefunden hat, dass Du gefahren bist, könnte zum Bußgeld mit Nachschulung auch noch ein Strafverfahren hinzukommen.
Es ist das Auto des Vaters.
Meist fährt nur er.
Als der Anhörungsbogen kam hat er daher ohne das Foto zu betrachten ausgefüllt zurück gesandt.
Sollte keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.
Sohn muss gar nicht auf den Anhörungsbogen reagieren.
Allerdings je nach Foto wird dann vor Gericht festgestellt ob man den Foto ausreichend Ähnlichekeiten mit Sohn hat.
ZitatAls der Anhörungsbogen kam hat er daher ohne das Foto zu betrachten ausgefüllt zurück gesandt. :
[ironie on]Sehr lebensnahe Argumentation [ironie off]
ZitatHaben uns überlegt meinen großen Bruder als Fahrer einzutragen, aber wissen nicht ob das eine gute Idee ist... :
Vielen Dank!
Man bettelt damit ja förmlich um zusätzliche Sanktionen wie Fahrtenbuch, Strafverfahren und Führerscheinentzug ...
Wie genau möchte denn die Bußgeldstelle herausgefunden haben, dass der Sohn auf denn Foto zu sehen ist.
Sicherlich mag sie erkannt haben, dass es sich offensichtlich nicht um den Vater handelt. Aber deshalb wird nicht automatisch zufälligerweise ein Sohn angeschrieben.
ZitatWie genau möchte denn die Bußgeldstelle herausgefunden haben, dass der Sohn auf denn Foto zu sehen ist. :
Weil die (sofern es sich um die gleiche Stadt / Gemeinde) handelt gerne gespeicherte Bilder mit dem Einwohnermeldeamt abgleichen.
Das bisher einfach nur ein neuer Bogen verschickt wurde, spricht für außergewöhnliche Gutmütigkeit des Sachbearbeiters, diese sollte man nun tunlichst nicht damit überstrapazieren, in dem man nun nochmal einen falschen Fahrer angibt.
Hallo,
Sehr schlechtes Argument. Da muss man halt einen Nebenjob betreiben, oder mal auf andere Dinge verzichten, ganz einfach.Zitat:Da es ja doch echt teuer ist und es uns finanziell nicht allzu gut geht.
Oder man muss aufmerksamer fahren, auf jeden Fall sollte man hier sich das Ganze sehr gut überlegen, zur Sache stehen und dann hoffen, dass für den Vater nicht noch was strafrechtliches bei rauskommt, denn das könnte dann noch so richtig teuer werden...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
26 Antworten