Anliegerstrasse?

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
AndreasP.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anliegerstrasse?

Es geht um den Winterdienst in einer Strasse, die von Bauern und Touristen als Durchgangsstrasse für PKWs, LKWs und Traktorfahrzeuge, für Wanderer, Walker und Radfahrer ganzjährig genutzt wird. Die Gemeinde macht keinen Winterdienst und behauptet, lt. Gemeinderatsbeschluss handle es sich um eine "reine Anliegerstrasse", also seien die Anlieger verpflichtet, Eis und Schnee zu beseitigen. Meine Argumente, eine Anliegerstrasse sei gekennzeichnet durch 1) Nutzung nur durch Anlieger und deren Besucher, 2) Verbot der Durchfahrt und 3) entsprechende (hier fehlende) Beschilderung, wurden nicht mehr beantwortet.

Ein Freund sagte mir, hier greife das Wegerecht, die Gemeinde könne so beschliessen. Mir leuchtet das nicht ein. Jedenfalls stehen hohe Summen auf dem Spiel, falls mal ein Öltransporter bei Glatteis in den Graben rutscht - zahlt dann der jeweilige Hausbesitzer oder die Gemeinde?

Dank für einen kompetenten Hinweis, vor allem, wo ich dazu etwas nachlesen kann,
und freundliche Grüsse

AndreasP.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Andreas,

"falls mal ein Öltransporter bei Glatteis in den Graben rutscht - zahlt dann der jeweilige Hausbesitzer oder die Gemeinde?"

Weder noch. Die KFZ-Haftplicht und/oder Kasko des Öltransporters zahlt.

Ich habe noch nie gehört, dass Anwohner verpflichtet sind, die FAHRBAHN von Eis und Schnee zu räumen.
Für die Fußgänger muss geräumt werden, aber doch nicht für die Fahrzeuge !
Bei uns schippen die Anwohner sogar regelmäßig den Schnee vom Gehweg auf die Fahrbahn :(
Die Gemeinden sichern sich meist ab, indem am Ortseingang ein Hinweisschild a la "Kein Winterdienst auf Nebenstraßen" zu finden ist.
Der Autofahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen.

Mach Dir da mal keinen Kopf.

Gruß

bezzi

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Und eine Straße ist dann eine Anliegerstraße, wenn sie von der Gemeinde als solche deklariert worden ist.

Interessant ist so eine Einstufung nicht so sehr für das Schneeräumen, sondern vielmehr für Anliegerbeiträge für den Fall, dass die Straße z.B. einmal einen neuen Belag benötigt.

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#3
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin hh,

Anliegerbeiträge sind unabhängig davon, wie die Gemeinde eine Straße einstuft - auch an Hauptverkehrsstraßen gibt es Anlieger!. Sie sind zur Erschliessung eines Geländes zu zahlen (i.d.R. 90% von den Anliegern und 10% vom Straßenbaulastträger) und werden daher nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau erhoben sowie ggf. bei einer "Verbesserung" der Straße, z.B. größerer Ausbau etc - aber NICHT bei einer normalen Instandhaltung

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

@arne_r
Die Prozentzahlen hängen sehr wohl davon ab, wie die Straße eingestuft ist.

Und die Gemeinde ist ja nicht blöd. Wenn eine Sanierung der Straße fällig ist, dann wird sie in dem zusammenhang auch verbessert, so dass die Kosten in Form von Anliegergebühren auf die Anlieger abgewälzt werden können.

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