Anordnung zum Aufbauseminar wegen Rotlicht Verstoß

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503183-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anordnung zum Aufbauseminar wegen Rotlicht Verstoß

Hallo, ich habe ein schwerwiegenden Fall und hoffe hier hilfreiche Informationen sowie Hilfe zu finden.

Am 13.06.2018 wurde ich von zwei Polizisten angehalten, wegen Rotlicht Verstoß.
Ich war um 15 Uhr auf dem Weg zur Arbeit und bin ganz normal auf einer Hauptstraße gefahren (unter 50 km/h). Mir war schon vorher bewusst das die Polizei hinter mir fuhr und schnallte mich vorsichtshalber schnell beim fahren noch an (ja ich war nicht angeschnallt, hatte es Eilig wegen der Arbeit) die Polizei bemerkte das ich nicht angeschnellt war wie es sich danach herausstellte aber sie haben mich nicht angehalten. Vor der Kreuzung angekommen, bog ich links ab, dabei war die Ampel von Grün auf Gelb geschaltet, ich war ca. 1-2 Meter vor der Ampel, (wegen Bremsweg hält man nicht kurz vor der Ampel an) und bog ganz normal ab. Ich sollte hier noch die Bemerkung machen das die Polizei ca. 15-20 Meter hinter mir standen bevor ich abgebogen bin. Nach dem Abbiegen fuhr ich 100 Meter weiter und die Polizei stand plötzlich hinter mir mit angeschalteter Sirene. Der Grund : Ich bin über Rot gefahren. Was definitiv nicht stimmt. Was aber 100 Prozentig stimmt, ist das die Polizei über Rot gefahren ist. Ich habe mich in einer besonderen Form der Wahrnehmung befunden, weil ich eben die Polizei schon die längere Zeit her bemerkte, wer kennt das nicht, dass man extra nochmal vorsichtiger ist wenn man die Polizei vorher bemerkt. Beim Gespräch mit den Beamten half gar nix. Sie kamen mir sofort damit an das ich nicht angeschnallt war, wo ich ihnen auch total Recht gab, aber sie hielten an Ihrer Meinung fest das ich über Rot gefahren bin.

Was man noch bedenken sollte ist, wenn ich über Rot abbiege in einer Kreuzung, dann knall ich ins Gegenverkehr ein und versuche ein Unfall. Stimmts oder stimmts nicht ? Zu diesem Zeitpunkt gab es Gegenverkehr ! Also schon aus gesundem Menschenverstand kann es nicht stimmen das ich über Rot gefahren bin, da ich abgebogen bin und nicht gerade aus weiterfuhr ! Die Polizei hat weder Beweismittel noch mich abgeblitzt. Nur Ihre persönliche Meinung die leider viel Gewicht hat. Die Polizei teilte mir mit das ich ein Bußgeld erhalten werde und eventuell 1 Punkt . (Bin in der Probezeit (Führerschein am 28.06.2017 gemacht). Ansonsten würde nichts auf mich zukommen !
Zum eigentlichem Thema :

Ich bekam ein Bußgeldbescheid am 24.07.2018 wegen dem Rotlicht Verstoß und das nicht anschnallen beim Autofahren. Am 15.09 bekam ich die erste Mahnung. Ich habe bis heute nicht bezahlt und auch kein Einspruch eingelegt. Ich hatte auch nicht vor Einspruch einzulegen, da es meiner Meinung nach kaum Sinn macht, am Ende bleibt man auf den Gerichtskosten sitzen und man zahlt mehr als vorher. Ich habe bis heute nicht gezahlt, weil ich momentan ein wenig Geld Probleme habe die sich aber bald beheben lassen.

Heute am 09.11. bekam ich auf einmal die Anordnung zum Aufbauseminar wegen dem Rotlichtverstoß, was mich schockiert hat. Die Probezeit wird dadurch auch noch um weitere 2 Jahre verlängert was mich besonders traurig macht und ärgert.

Was kann ich jetzt tun ? Ich habe bis heute kein Einspruch eingelegt und auch nicht gezahlt. Mich macht es am meisten traurig das sich die Probezeit verlängert...nicht die Geldstrafe.

Wie kann ich es verhindern das sich die Probezeit verlängert ?
Ich habe bis heute keinen Unfall, keine Straftaten, oder sonst irgendwelche Probleme. Bin vom Beruf her ein Sicherheitsmitarbeiter.

Beim Bescheid des Aufbauseminars wird bei der Rechtsbehelfsbelehrung auch gesagt :

"Ich mache sie jedoch darauf aufmerksam, dass meine Anordnung sofort vollziehbar ist, da nach §2 a Abs. 6 StVG Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar keine aufschiebende Wirkung haben."

Heißt das, dass ich jetzt kein Einspruch legen darf und auch wenn, würde es sich nichts ändern ?

Ich bitte um Ratschlag.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb503183-95):
wenn ich über Rot abbiege in einer Kreuzung, dann knall ich ins Gegenverkehr ein und versuche ein Unfall. Stimmts oder stimmts nicht ?

Nö, stimmt nicht.



Zitat (von fb503183-95):
wegen Bremsweg hält man nicht kurz vor der Ampel an

Unsinn. Aber das lernt man dann in der Nachschulung ...



Zitat (von fb503183-95):
Was aber 100 Prozentig stimmt, ist das die Polizei über Rot gefahren ist.

Tja, diese Autos dürfen das ja auch ...



Zitat (von fb503183-95):
Die Polizei hat weder Beweismittel

Doch, die Polizei hat 2 Zeugen.



Zitat (von fb503183-95):
Heißt das, dass ich jetzt kein Einspruch legen darf

Doch, darf man.



Zitat (von fb503183-95):
und auch wenn, würde es sich nichts ändern ?

Korrekt, egal ob Einspruch oder nicht, die Fristen laufen weiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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