Ansprüche an gegnerische Versicherung stellen

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ann-Kristin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ansprüche an gegnerische Versicherung stellen

Guten Tag,

ich hatte vor kurzem einen Autounfall und möchte nun den Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung schicken.
Darf ich zusätzlich Verwaltungskosten geltend machen ?
Wer kann mir einen Vordruck von solch einem Schreiben schicken ? Ich habe gar keine Ahnung, was dieses Schreiben beinhalten muss, um meine Ansprüche geltend zu machen.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Verwaltungskosten"? Es gibt diesen Pauschbetrag für Telefonkosten, Briefmarken etc. Damit ist alles abgegolten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ann-Kristin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und die wären ? wichtiger ist mir aber das Schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Setz 30 Euro als Pauschalbetrag für Porto, Telefon und Schreibkosten ein.
Wie hoch ist denn der Schaden am Auto und wie alt ist das Auto?

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#4
 Von 
Ann-Kristin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also es hat sich erledigt. ich habe 20 euro angesetzt, lt auskunft der huk

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

...sind mitllerweile 25 ,- € (da hat die HUK wieder 5,- gespart).

Außerdem spart die Versicherung die Anwaltskosten, die Ihnen auch ersetzt worden wären.

Hoffentlich kommen Sie nicht auch noch bei der Schadensregulierung zu kurz.

Falls die Versicherung "quer schießen sollte" gehen Sie ruhig zum Anwalt.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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