Antrag auf Blitzeraufstellung

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)
Antrag auf Blitzeraufstellung

Hi,

gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?

Die Gemeinde wurde informiert - kein Interesse. Polizei hat angeblich keine mobilen Blitzgeräte verfügbar...

LG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von asd1971):
Hi,

gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?


Nein, Sie dürfen keinen Blitzer aufstellen. Weder einen echten noch eine Attrappe.


@ cabel

a) man darf eine Attrappe aufstellen:

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-blitzer-attrappe-gegen-raser-im-vorgarten-ist-erlaubt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171127-99-35195

Das war aber nicht die Frage.

b) Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von cabel):
Zitat (von asd1971):
Hi,

gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?


Nein, Sie dürfen keinen Blitzer aufstellen. Weder einen echten noch eine Attrappe.


@ cabel

a) man darf eine Attrappe aufstellen:

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-blitzer-attrappe-gegen-raser-im-vorgarten-ist-erlaubt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171127-99-35195

Bitte keine Halbwahrheiten. Das scheint in anderen Threads leider auch vorzukommen...

Das war aber nicht die Frage.

b) Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.

Wenn das tatsächlich die Frage war:
1. herausfinden wer dafür auf der Straße überhaupt zuständig ist.
2. Dort den entsprechenden Antrag stellen.
3. bei Ablehung eventuell die grunddemokratischen Mittel nutzen.



Wobei ich mich frage wie es überhaupt Kindergarten kinder einfach so aus dem Kindergarten auf eine Umgehungsstraße laufen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.

Wenn das tatsächlich die Frage war:
1. herausfinden wer dafür auf der Straße überhaupt zuständig ist.
2. Dort den entsprechenden Antrag stellen.
3. bei Ablehung eventuell die grunddemokratischen Mittel nutzen.



Wobei ich mich frage wie es überhaupt Kindergarten kinder einfach so aus dem Kindergarten auf eine Umgehungsstraße laufen können.


Die laufen mit den Erziehern und Eltern herum. Die Autos dann eben mit 100 kmh.

Zu 3 wäre die Frage, auf welcher Grundlage die Mittel zu nutzen wären. Und das ist eben meine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Die laufen mit den Erziehern und Eltern herum.

Na, ich wette da ist es dann wohl so das die Zuständigen erstmal darauf verweisen werden, das die Erziehungs- und Aufsichtspflichtigen ihre entsprechenden Aufgaben wahrnehmen sollen.



Zitat (von asd1971):
Zu 3 wäre die Frage, auf welcher Grundlage die Mittel zu nutzen wären.

Kommt auf das Mittel an.
Eine Klage wäre der verwaltungsrechtliche Bereich. Langwierig, teuer, nervenaufreibend.
Eine Petition, da kommt es darauf an, bei welchem Gremium die eingereicht werden soll.
Bürgerbegehren - kommt darauf an ob das in der Gemeinde schon möglich ist.
Und für den Druck über die Presse aufzubauen oder lokale Politiker braucht es als Grundlage nur den Bedarf auf Seiten der Bürger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Klage wäre der verwaltungsrechtliche Bereich.
Worauf sollte sich die Klage denn beziehen? Es gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition. Also kann man als Bürger die Gesschwindigkeitsüberwachung an einer bestimmten Stelle lediglich anregen.

Mir ist aber auch die Beschreibung des TE absolut unverständlch. Er bemängelt, dass die Autofahrer die Umgehungsstraße anstatt der Landstraße nutzen. Eine Umgehungsstraße führt doch um eine Ortschaft herum und hat somit Landstraßencharakter. Weiterhin kritisiert der TE, dass die Autos dort oft mit 100 km/h unterwegs sind. Sofern nicht abweichend beschildert, entspricht das der Geschwindigkeit, die auf Land- und Umgehungsstraßen zulässig sind.

Mir ist aber kein Kindergarten bekannt, der an einer Umgehungsstraße liegt. Daher frage ich mich schon, wieso die Erzieher und Eltern mit den Kindern an der Umgehungsstraße entlanglaufen.

Ein Link auf Google Maps könnte hier sinnvoll sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Worauf sollte sich die Klage denn beziehen?

Auf die Prüfung, ob die Ablehnung im Rahmen des Ermessens korrekt erfolgt ist.



Zitat (von Demonio):
Es gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition.

Nö, aber ein Recht auf die Feststellung ob eine behördliche Entscheidung korrekt getroffen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Demonio):
Es gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition.

Nö, aber ein Recht auf die Feststellung ob eine behördliche Entscheidung korrekt getroffen wurde.
Wir halten also fest:
Der Bürger hat also kein Recht auf Aufstellung eines Blitzers an irgendeiner Wunschposition. Dem hast Du ja sogar zugestimmt. Somit hat er kein Antragsrecht, und kann lediglich einen Wunsch äussern oder einen Vorschlag unterbreiten. Und dann soll er mittels einer Klage ein Gericht feststellen lassen können, ob die Behörde eine korrekte Entscheidung zu einem Antrag getroffen hat, den er gar nicht stellen kann? Sorry, aber wie das funktionieren soll musst Du mir bitte erklären.

-- Editiert von Demonio am 06.06.2018 09:17

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Somit hat er kein Antragsrecht

Diese Schlussfolgerung ist falsch.

Selbstverständlich kann ein Antragsrecht existieren, ob es so ist, hängt von der Gemeinde ab in der das spielt.

Und das man kein Anrecht darauf hat, das X an Position Y positioniert wird, bedeutet auch nicht automatisch, das man kein Antragsrecht hätte.



Zitat (von Demonio):
Sorry, aber wie das funktionieren soll musst Du mir bitte erklären.

Gar nicht.
Deshalb habe ich - im Gegensatz zu Dir - auch nicht von einer Prüfung des Antrages geschrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen