Hi,
gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?
Die Gemeinde wurde informiert - kein Interesse. Polizei hat angeblich keine mobilen Blitzgeräte verfügbar...
LG
Antrag auf Blitzeraufstellung
3. Juni 2018
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Frage vom 3. Juni 2018 | 16:33
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
Antrag auf Blitzeraufstellung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Juni 2018 | 17:57
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
Zitat:ZitatHi, :
gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?
Nein, Sie dürfen keinen Blitzer aufstellen. Weder einen echten noch eine Attrappe.
@ cabel
a) man darf eine Attrappe aufstellen:
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-blitzer-attrappe-gegen-raser-im-vorgarten-ist-erlaubt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171127-99-35195
Das war aber nicht die Frage.
b) Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Juni 2018 | 18:13
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
Zitat:Zitat:ZitatHi, :
gibt es eine Möglichkeit aufgrund der Gefahrenquelle (Kindergarten, Wohnsiedlung) einen Blitzer aufzustellen, weil die Autofahrer die Umgehungsstrasse nutzen, statt Landstr. und dabei mit 100kmh fahren?
Nein, Sie dürfen keinen Blitzer aufstellen. Weder einen echten noch eine Attrappe.
@ cabel
a) man darf eine Attrappe aufstellen:
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-blitzer-attrappe-gegen-raser-im-vorgarten-ist-erlaubt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171127-99-35195
Bitte keine Halbwahrheiten. Das scheint in anderen Threads leider auch vorzukommen...
Das war aber nicht die Frage.
b) Welche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird.
#4
Antwort vom 3. Juni 2018 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatWelche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird. :
Wenn das tatsächlich die Frage war:
1. herausfinden wer dafür auf der Straße überhaupt zuständig ist.
2. Dort den entsprechenden Antrag stellen.
3. bei Ablehung eventuell die grunddemokratischen Mittel nutzen.
Wobei ich mich frage wie es überhaupt Kindergarten kinder einfach so aus dem Kindergarten auf eine Umgehungsstraße laufen können.
#5
Antwort vom 4. Juni 2018 | 23:14
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
Zitat:ZitatWelche Schritte sind notwendig, dass offiziell eine Blitzeranlage vor Ort installiert wird. :
Wenn das tatsächlich die Frage war:
1. herausfinden wer dafür auf der Straße überhaupt zuständig ist.
2. Dort den entsprechenden Antrag stellen.
3. bei Ablehung eventuell die grunddemokratischen Mittel nutzen.
Wobei ich mich frage wie es überhaupt Kindergarten kinder einfach so aus dem Kindergarten auf eine Umgehungsstraße laufen können.
Die laufen mit den Erziehern und Eltern herum. Die Autos dann eben mit 100 kmh.
Zu 3 wäre die Frage, auf welcher Grundlage die Mittel zu nutzen wären. Und das ist eben meine Frage.
#6
Antwort vom 4. Juni 2018 | 23:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatDie laufen mit den Erziehern und Eltern herum. :
Na, ich wette da ist es dann wohl so das die Zuständigen erstmal darauf verweisen werden, das die Erziehungs- und Aufsichtspflichtigen ihre entsprechenden Aufgaben wahrnehmen sollen.
ZitatZu 3 wäre die Frage, auf welcher Grundlage die Mittel zu nutzen wären. :
Kommt auf das Mittel an.
Eine Klage wäre der verwaltungsrechtliche Bereich. Langwierig, teuer, nervenaufreibend.
Eine Petition, da kommt es darauf an, bei welchem Gremium die eingereicht werden soll.
Bürgerbegehren - kommt darauf an ob das in der Gemeinde schon möglich ist.
Und für den Druck über die Presse aufzubauen oder lokale Politiker braucht es als Grundlage nur den Bedarf auf Seiten der Bürger.
#7
Antwort vom 5. Juni 2018 | 13:40
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Worauf sollte sich die Klage denn beziehen? Es gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition. Also kann man als Bürger die Gesschwindigkeitsüberwachung an einer bestimmten Stelle lediglich anregen.ZitatEine Klage wäre der verwaltungsrechtliche Bereich. :
Mir ist aber auch die Beschreibung des TE absolut unverständlch. Er bemängelt, dass die Autofahrer die Umgehungsstraße anstatt der Landstraße nutzen. Eine Umgehungsstraße führt doch um eine Ortschaft herum und hat somit Landstraßencharakter. Weiterhin kritisiert der TE, dass die Autos dort oft mit 100 km/h unterwegs sind. Sofern nicht abweichend beschildert, entspricht das der Geschwindigkeit, die auf Land- und Umgehungsstraßen zulässig sind.
Mir ist aber kein Kindergarten bekannt, der an einer Umgehungsstraße liegt. Daher frage ich mich schon, wieso die Erzieher und Eltern mit den Kindern an der Umgehungsstraße entlanglaufen.
Ein Link auf Google Maps könnte hier sinnvoll sein.
#8
Antwort vom 5. Juni 2018 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatWorauf sollte sich die Klage denn beziehen? :
Auf die Prüfung, ob die Ablehnung im Rahmen des Ermessens korrekt erfolgt ist.
ZitatEs gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition. :
Nö, aber ein Recht auf die Feststellung ob eine behördliche Entscheidung korrekt getroffen wurde.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#10
Antwort vom 6. Juni 2018 | 09:12
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Wir halten also fest:Zitat:
ZitatEs gibt doch kein Recht auf einen Blitzer an irgendeiner Wunschposition. :
Nö, aber ein Recht auf die Feststellung ob eine behördliche Entscheidung korrekt getroffen wurde.
Der Bürger hat also kein Recht auf Aufstellung eines Blitzers an irgendeiner Wunschposition. Dem hast Du ja sogar zugestimmt. Somit hat er kein Antragsrecht, und kann lediglich einen Wunsch äussern oder einen Vorschlag unterbreiten. Und dann soll er mittels einer Klage ein Gericht feststellen lassen können, ob die Behörde eine korrekte Entscheidung zu einem Antrag getroffen hat, den er gar nicht stellen kann? Sorry, aber wie das funktionieren soll musst Du mir bitte erklären.
-- Editiert von Demonio am 06.06.2018 09:17
#11
Antwort vom 6. Juni 2018 | 23:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatSomit hat er kein Antragsrecht :
Diese Schlussfolgerung ist falsch.
Selbstverständlich kann ein Antragsrecht existieren, ob es so ist, hängt von der Gemeinde ab in der das spielt.
Und das man kein Anrecht darauf hat, das X an Position Y positioniert wird, bedeutet auch nicht automatisch, das man kein Antragsrecht hätte.
ZitatSorry, aber wie das funktionieren soll musst Du mir bitte erklären. :
Gar nicht.
Deshalb habe ich - im Gegensatz zu Dir - auch nicht von einer Prüfung des Antrages geschrieben.
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