Anwalt einschalten bei Vorladung als beschuldigter.....

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Joe_ker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt einschalten bei Vorladung als beschuldigter.....

Hallo zusammen,heute vor gut zwei Wochen wurde ich bei einer Verkehrkontrolle und anschließender Revier Befragung mit Blut Abnahme,
am heutigen Tag per Post Brief der Kripo NRW.BESCHULDIGT des besitzes und gebeten dort nächsten Donnerstag meine Aussage zu tätigen.Nun meine frage (da dieses überhaupt dass allererste mal ist) dass ich mich derweitigen Tatsachen auseinander setzen muss und null Erfahrungen habe mit verhör Methoden und guter Polizist, böse Polizist Spielchen wäre ich sehr dankbar für wenn die Antwort des zwischen schalten (Sinnvoll oder nicht) eines Rechtsbeistandes?
Danke im voraus

-- Editier von Joe_ker am 03.12.2015 23:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

ich sags dir jetzt 1 mal und dann kein weiteres mal.
egal ob als zeuge oder beschuldigter. jeder hat das recht auf aussageverweigerung bei der polizei.
die einladung/vorladung der kripo ist soviel wert wie die wöchenltiche kostenlose zeitung im briefkasten. nullnadar und nur altpapier.
ich rate dir dringend davon ab auch nur ein sterbenswörtchen zu sagen. und las dir nicht drohen. eine aussageverweigerung kann dir auch nicht negativ angelastet werden. was viele polizisten auch gerne machen, sie wollen dich damit locken, wenn du aussagst es alles net so schlimm wird blablablabla.

NICHT ZUM TERMIN ERSCHEINEN. absagen musste auch net und blödes geschwafel können die sich sparen. erst wenn es akut vor den staatsanwalt gehen sollte musste aussagen, aber auch nur dann wenn du dich nicht selbst belastest damit.
und erst dann kann man auch über einen anwalt mal nachdenken. aber den zahlste auch selbst, das sollte dir klar sein.

-- Editiert von ohmeingott am 04.12.2015 00:30

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

erst wenn es akut vor den staatsanwalt gehen sollte musste aussagen, aber auch nur dann wenn du dich nicht selbst belastest damit. Nö, muß er nicht - er ist Beschuldigter und muß überhaupt nie irgendwo aussagen. Allerdings steht hier zu fürchten, daß der TE sich schon "verplappert " hat - zumindest hüllt er sich ja in Schweigen über sein Aussageverhalten bei der "Revier Befragung". Fahren unter Drogeneinfluß ist niemals ausreichend, um wegen Besitz und/oder Erwerb von Btm verurteilt zu werden - es sei denn, man redet. Insofern hat mein Vorposter völlig recht, wenn er Ihnen rät, der Vorladung fernzubleiben.

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#3
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

ok, da hät ich mich etwas präziser ausdrücken sollen. vor gericht musste erscheinen, dich aber in schweigen hüllen.

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