Anwohnerparkausweis zu spät zugestellt

25. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Klaus10119
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwohnerparkausweis zu spät zugestellt

Das Thema wurde im Wesentlichen hier schon mal besprochen, allerdings ohne, dass es da eine auch nur annähernd befriedigende Lösung gab: https://www.123recht.de/forum/verkehrsrecht/Anwohnerparkausweis-zu-spaet-zugestellt-Bussgeld-erhalten-__f523244.html

Vor mehr als zwei Monaten habe ich meinen Anwohnerparkausweis verlängert, und auch sofort online bezahlt.
Ich habe seit dem von der Berliner Verwaltung dazu nix mehr gehört, außer dass mir jetzt öfter "Handyparken - nicht eingeloggt, 20€" an der Windschutzscheibe klebt. Was bisher noch immer deutlich billiger ist, als den ganzen Tag Parkscheine zu lösen. Der nächste Ort ohne Parkraumbewirtschaftung ist > 2km weit weg.

Bei der letzten Verlängerung hatte ich das Problem ebenfalls. Natürlich habe ich dort nachgefragt. Ich vermute, ich werde demnächst wieder einen Brief bekommen, in dem behauptet wird, es lägen nicht alle Unterlagen vor (Fahrzeugschein ...) was, falls es den stimmt, nur daran liegen kann, dass die Behörde meinen Antrag in dem großen Korb unterm Schreibtisch "abgelegt" hat.

Gibt es noch andere mit diesem Problem? Wie der Post von 2017 und meine eigene Erfahrung zeigt, scheint das kein Einzelfall zu sein. Nebenbei, die Verwaltung schreibt auf der Webseite selbst, dass es 6 Wochen dauern kann, das steht da schon immer. Nur leider schaffen sie es auch oft innerhalb dieser 6 Wochen nicht, oder "verlieren" den Antrag komplett??

-- Editiert von User am 25. September 2022 14:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Klaus10119):
Anwohnerparkausweis zu spät zugestellt

Wann hätte er denn den gesetzlichen Vorgaben denn zugestellt sein müssen?



Zitat (von Klaus10119):
Was bisher noch immer deutlich billiger ist, als den ganzen Tag Parkscheine zu lösen.

Solche Sparsamkeit kann ganz schnell teuer werden.
Wenn dann die Anordnung zur MPU im Briefkasten liegt, wird es aber richtig teuer ... selbst wenn man diese bestehen sollte ...



Zitat (von Klaus10119):
Ich vermute, ich werde demnächst wieder einen Brief bekommen, in dem behauptet wird, es lägen nicht alle Unterlagen vor

Und das Gegenteil könnte man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Klaus10119):
Gibt es noch andere mit diesem Problem?

Mit welchem Problem?
Das die Leute Bußgelder bekommen weil sie rechtswidrig parken? Das dürfte in Hunderttausende gehen ...
Oder das sie länger auf die Anwohnerparkausweise warten müssen? Auch das dürften wir bei ein paar hundert sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Klaus10119
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Klaus10119):
Gibt es noch andere mit diesem Problem?

Mit welchem Problem?
Das die Leute Bußgelder bekommen weil sie rechtswidrig parken? Das dürfte in Hunderttausende gehen ...

Ja, genau, exakt *dieses Problem* habe ich in meinem Beitrag beschrieben. Nicht.

Nochmal die Zusammenfassung für Querleser:
- Anwohnerparkausweis wurde mehr als 2 Monate nach Bezahlung und Einreichen aller Unterlagen (Fahrzeugschein, Meldebescheinigung) nicht zugestellt.
- Verwaltungsbezirk Berlin Mitte
- Abgesehen von der Abbuchung der Gebühr (vor über 2 Monaten) gibt es keine Rückmeldung der Verwaltung
- Bis zur nächsten Parkfläche ohne Parkraumbewirtschaftung sind es > 2km (eher 30 Minuten zu Fuß)

Da ich aus der vorherigen Antwort hier leider einen eher abwertenden Unterton und wenig Konstruktives höre, noch ein paar ergänzende Infos: Es geht mir nicht darum, ein paar Euronen zu sparen. Meinetwegen kann das Anwohnerparken verteuert oder abgeschafft werden. Es sollte aber transparent passieren, nicht durch Zufallsprinzip (Mitarbeiter in Urlaub? Server wurde nach Antrag neu gebootet? Kann man nur spekulieren)
Welche Möglichkeit gibt es, sich gegen solchen ärgerlichen Kleinkram zu wehren? Es geht ja eigentlich nur um 20,40 EUR, aber in letzter Konsequenz (so weit wird es wohl nicht kommen) müsste ich mein Auto verkaufen oder 14h * 3 EUR pro Tag -> ca 10000 EUR pro Jahr für Parkscheine zahlen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Klaus10119):
Welche Möglichkeit gibt es, sich gegen solchen ärgerlichen Kleinkram zu wehren?

Da man Rückfragen offenbar nicht beantworten mag, wird wohl auch keine zielführende Diskussion über Lösungsmöglichkeiten entstehen.

Daher bliebt nur der Rat, sich die Rechtsgrundlagen mal selber durchzulesen und zu schauen wer welche Rechte und Pflichten hat und dann zu schauen wie man diese erfüllt / befolgt / durchsetzt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Klaus10119):
Es geht ja eigentlich nur um 20,40 EUR
Was ich machen würde (nur eine Idee, nicht sofort zur Nachahmung empfohlen):

Verwarnungsgelder NICHT zahlen.

Wenn es wegen der nicht bezahlten Verwarnungsgelder vor Gericht geht, damit argumentieren:
Zitat (von Klaus10119):
Abgesehen von der Abbuchung der Gebühr (vor über 2 Monaten) gibt es keine Rückmeldung der Verwaltung
Dass die Abbuchung erfolgt ist kann als starkes Indiz dafür gewertet werden dass der Verwaltung die für die Ausstellung des Anwohnerparkausweis erforderlichen Unterlagen vorlagen und sie im Zeitpunkt der "Ordnungswidrigkeiten" tatsächlich mit der Zustellung in Verzug war.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Dass die Abbuchung erfolgt ist kann als starkes Indiz dafür gewertet werden dass der Verwaltung die für die Ausstellung des Anwohnerparkausweis erforderlichen Unterlagen vorlagen

Nö, da die Abbuchung wohl unabhängig davon erfolgt, ob alle Unterlagen vorliegen.



Zitat (von AR377):
und sie im Zeitpunkt der "Ordnungswidrigkeiten" tatsächlich mit der Zustellung in Verzug war.

Dummerweise enthalten die gesetzlichen Vorgaben wohl keinerlei bestimmbaren Termin zur Auslieferung des Ausweis.
Und selbst wenn da Verzug gewesen wäre, würde es einem nichts nützen. Die Tat wurde ja begangen weil man sich in freier Entscheidung zu einem Gesetzesverstoß entschieden hat, statt die Alternativen zu nutzen.


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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

man muss die beiden Dinge einfach mal trennen, die haben nichts miteinander zu tun.

1. parkt man bewusst ohne Parkausweis, das ist ordnungswidrig.
2. wird der beantragte und bezahlte Ausweis nicht zugestellt. Dagegen kann man klagen.

Was man aber nicht darf ist die indirekte Selbstvornahme, indem man ohne Ausweis parkt. Man muss - falls für Nichtanwohner möglich - einen Parkschein ziehen, u.U. kann man den sogar später von der Behörde ersetzt verlangen (das Knöllchen aber natürlich nicht).

Zitat:
Bei der letzten Verlängerung hatte ich das Problem ebenfalls.
Und warum hast du den Antrag dann nicht früher gestellt? Schreib dir am Besten den nächsten Termin schon jetzt in den kalender, und zwar mit 3 oder 4 Monaten Vorlauf.

Stefan

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#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise enthalten die gesetzlichen Vorgaben wohl keinerlei bestimmbaren Termin zur Auslieferung des Ausweis.
Glücklicherweise ist es immer dann wenn das Gesetz einen Raum lässt, im Konfliktfall Sache der Gerichtsbarkeit zu interpretieren was als angemessen, verhältnismäßig, zumutbar, etc. anzusehen ist.

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