Anzeige + Beschlagnahme + Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis TROTZ Fahrerlaubnis

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Anzeige + Beschlagnahme + Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis TROTZ Fahrerlaubnis

Hallo,

mir wurde vor etwas über 1 Jahr die Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt entzogen. Der Grund hierfür war das dass Straßenverkehrsamt zweifel an meiner Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen hatte. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Trotz diverser Gerichtsverfahren sollte ich ein Gutachten erbringen was die Zweifel ausräumt.

Nunja, wie das eben so ist, zur MPU angemeldet und die MPU weder bestanden noch durch gefallen (ja das geht). Wieder vors Gericht gezogen und es geht weiter und weiter.

Mittlerweile steht das Verfahren fest. Einerseits hat das Gericht mir Recht gegeben das eine MPU völlig falsch war. Die Zweifen können durch eine MPU NICHT ausgeräumt werden. Allerdings wegen mangelndem Fachwissen.

Einerseits könnte man meine Erkrankung in die Sparte "Parkinson" stecken, andererseits ist das wieder ein völlig falscher Verlauf. Das Anfangsstadium ist eben Parkinson "ähnlich" daher kommt es oft zu Fehldiagnosen Parkinson bis dann letzen endes "Chorea Huntington" diagnostiziert wird. Auch kommen Epilipsie ähnliche Anfälle.

Die Fahrerlaubnis Verordnung regelt dies jedoch ganz klar. Dort ist geregelt das, wenn man auf Medikamente einen bestimmten Zeitraum eingestellt ist etc. pp man dann wieder Fahren darf. Ebenso bei Epilepsie, nach einem Herzinfarkt und und und.

Also fassen wir zusammen. Stand jetzt, Fahrerlaubnis seit über einem Jahr entzogen, MPU gemacht, danach wurde die MPU verworfen. Eine Sperrzeit wurde nicht verhängt (trotz mehrmaligem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, habe nicht auf das Strassenverkehrsamt gehört sondern erst als das Gericht die FE entzogen hat nicht mehr gefahren, musste nur die Geldstrafen bezahlen).

Das ganze zog sich das ich die Schnauze voll hatte, nun sind fast 2 Jahre rum und das Verfahren steht. Also habe ich mir vor gut 8 Monaten einen Führerschein beschafft. Steht zwar nicht D drauf aber ich eine Europäische Fahrerlaubnis.

Das ging nun auch die ganzen Monate gut, nun wurde ich von "meinen" Beamten angehalten (die die mich förmlich verfolgt haben, für den Entzug und auch die ganzen Anzeigen gesorgt haben) erstmals wieder Angehalten.

Die kamen direkt an wie John Wayne ;) und, Zitat: "Hallo Herr X, sie wissen doch das sie keine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Wir haben gedacht Sie haben aus damals gelernt."

Von mir kam nur, Zitat: "Ach, wie gehts denn so? Lange nicht gesehen! Zu dumm nur für euch das ich wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis bin"

Diese wollten die dann sehen, Fahrzeugpapiere wie man das eben so kennt. Sie gingen in Ihren, sry unseren BMW, und kamen und kamen nicht wieder.

Nach einiger Zeit kamen die netten Herren dann wieder zu mir und meinten, wir hätten ein Problem. Sie haben keine gültige Fahrerlaubnis, der Führerschein wird beschlagnahmt und Sie bekommen eine Anzeige wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, das kennen Sie ja schon, und die Kosten fürs Abschleppen haben Sie auch wieder zu tragen.

Ähm was? Also wenn ich weder eine MPU machen muss, noch eine Sperrzeit habe, dann darf ich, jegliche Fahrerlaubnis haben die ich möchte. Ich kann auch nie in D einen Führerschein machen und ihn von Anfang an z.b. in Italien, Spanien wie auch immer machen.

Wie sieht die ganze Lage da nun aus?

Danke euch schonmal.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Das ganze zog sich das ich die Schnauze voll hatte, nun sind fast 2 Jahre rum und das Verfahren steht. Also habe ich mir vor gut 8 Monaten einen Führerschein beschafft. Steht zwar nicht D drauf aber ich eine Europäische Fahrerlaubnis.


Du bist also ausgewandert oder wie darf man das verstehen?
Oder meinst Du mit "beschaffen", dass Du Dir einen gefälschten Führerschein beschafft hast?

Zitat:
Also wenn ich weder eine MPU machen muss, noch eine Sperrzeit habe, dann darf ich, jegliche Fahrerlaubnis haben die ich möchte.


Nein.

Zitat:
Ich kann auch nie in D einen Führerschein machen und ihn von Anfang an z.b. in Italien, Spanien wie auch immer machen.


Wenn dort hin ausgewandert bist, dann ja, sonst nicht.

Zitat:
Wie sieht die ganze Lage da nun aus?


Wahrscheinlich hattest Du kein für Deutschland gültige Fahrerlaubnis. Daher droht Dir ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, d.h. wahrscheinlich eine saftige Geldstrafe und eine Sperre.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Auf der Fahrerlaubnis steht NL. Und nein, nicht illegal o.ä.

Aber man kennt ja eben die probleme mit den Führerscheinen aus Polen etc.

Ich habe die Fahrerlaubnis in den Niederlanden erworben. Dieser ist ECHT und GÜLTIG. WIE das nun ohne längeren Wohnsitz in NL geht etc pp gibts hier keine Infos. Fakt ist ganz normal und legal in NL bezogen.

Es ist ja auch so wenn in D die FE entzogen wird ohne MPU und nur mit Sperrzeit, das man den im Ausland machen kann und nach der Sperrzeit wieder in D fahren darf. Während der Sperrzeit nur außerhalb D.

Da beides bei mir aber nicht vorliegt!? Die FE ist aus den Niederlanden. Darf der DEUTSCHE den mal einfach so beschlagnahmen? Muss die FE mir wieder ausgehändigt werden? Bin vielfahrer in der EU. Wenn das so weiter geht wird D von meinem Navi verschwinden. In keinem Land solche probleme wie hier. Aber omas und opas dürfen mit dem sauerstoffschlauch in der nase noch fahren. Können sich kaum noch bewegen aber nen schaltwagen fahren......

Naja, meine FE ist legal erworben.

Und:

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)
aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der
Bundesrepublik Deutschland
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber
ausländischer Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertrags-
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein,
Norwegen).
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige
örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

1. Benutzung ausländischer Führerscheine bei vorübergehenden Aufenthalten

Wenn Sie einen gültigen nationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Eine Übersetzung des Führerscheins ist nicht erforderlich. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis sind auch in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Auch wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland
verlegen, berechtigt Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis hier grundsätzlich bis zum
Ablauf ihrer Geltungsdauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein
nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht.

Ihren ordentlichen Wohnsitz hat eine Person - vereinfacht gesagt - dort, wo sie
während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt.

-- Editiert von snooky1988 am 30.06.2017 00:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Ich kann auch nie in D einen Führerschein machen und ihn von Anfang an z.b. in Italien, Spanien wie auch immer machen.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Zitat:
Wie sieht die ganze Lage da nun aus?

Es kommt im wesentlichen darauf an, ob die NL-Fahrerlaubnis korrekt erworben wurde. Und letzteres hängt maßgeblich davon ab, ob man zum Zeitpunkt der Ausstellung der NL-Fahrlerlaubnis tatsächlich 185 Tage in NL gewohnt hat.
Mir scheint, dass "ihr" Beamter offenbar Informationen hat, aus denen hervorgeht, dass Sie nicht 185 Tage tatsächlich in NL gewohnt haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Kennst? => Haftunfähigkeitsbescheinigung

Soll ich dir einscannen? Willkommen in D :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich war dort gemeldet. Ein Familienmitglied wohnt in den NL. Nunja, ähm. gemeldet eben.

Und dann habe ich die FE dort mal "eben" erworben. Also Fahrschule etc pp. Aber nach 9 Jahren FE geht das Fix. Man kennt das meiste, fahren ist auch kein Problem.

Zu guter letzt habe ich ganz normal meine Prüfung gemacht und die FE erworben. Das Meldeamt in den NL kann das gerne bestätigen. Alles offiziell wie gesagt.

Daher habe ich ja meine Bedenken das dass so richtig ist was mein Freund da tut. Ich hätte mich vielleicht nur wieder in D melden sollen.

Ob es jetzt 185 Tage waren kann ich nicht mit 100%tig wahrscheinlichkeit sagen. Können auch ein paar Tage weniger sein.

Ich muss mal nachsehen wann ich in der NL gemeldet war.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Sagen wir mal so: Wenn der NL-Führerschein jetzt beschlagnahmt wird mit der Begründung, er sei in D nicht gültig, dann werden Sie einen Anwalt brauchen - mit fraglichen Erfolgsaussichten. Denn "gemeldet" reicht nicht aus, "tatsächlich gewohnt" muss es schon sein. Die Preisfrage ist, was Polizei und Führerscheinstelle in der Hand haben, dass Sie nicht in NL gewohnt haben. Sie werden ja Korrespondenz mit der Justiz gehabt haben, was die Haft angeht. Da wird ja hoffentlich Ihre NL-Adresse draufstehen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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