Anzeige Gefährdung Straßenverkehr

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
o11i
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Gefährdung Straßenverkehr

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand zu folgendem Fall ein paar Hinweise geben inwieweit so ein Verhalten wirklich bestraft wird und ob es vielleicht Erfahrungsberichte zu ähnlichen Fällen gibt.

Vorfall:
Morgens Samstags 5 Uhr.
Ein Überholvorgang in der Stadt bei durchgezogener Linie ca. 180 Meter vor einem Kreisverkehr (Überholvorgang bis auf die durchgezogene Linie korrekt ausgeführt (blinken etc.), gut ausgebaute Straße). Es wurde niemand bedrängt, geschnitten oder so etwas. Kein Gegenverkehr.

Nachdem der Fahrer zuhause angekommen ist wird er vom anderen Fahrer angehalten (der ihm hinterher gefahren ist, und wie wild mit Hupe auf den Bürgersteig fährt). Dieser ist total außer sich und redet von Gefährdung im Straßenverkehr und Anzeige und macht noch ein Foto vom Nummernschild mit der Begründung, dass er sich so erschrocken hat. Der anderer Fahrer entschuldigt sich, dass das Überholen ihn so erschrocken hat. Dies wird aber ohne irgendwelche Akzeptanz ignoriert. Dann wird noch vorgeworfen man ist über rot gefahren (was einfach schlicht gelogen ist). Danach rast der andere Fahrer davon mit der Begründung er hats eilig und muss zur Arbeit.....

Wäre irgendwo eine Gefährdung möglich gewesen, hätte natürlich kein Überholvorgang stattgefunden. Warum der anderer Fahrer sich so dermaßen erschrocken hat??
Das Überholen bei durchgezogener Linie ist natürlich nicht korrekt - keine Frage.

Manchmal denkt man sich auch die Leute haben ein generelles Problem damit überholt zu werden...

Schönen Gruß

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Warum der anderer Fahrer sich so dermaßen erschrocken hat?? Sie verwechseln das hier offenbar mit einem Hellseherforum: Woher sollte hier jemand die Gedankenwelt des anderen Fahrers kennen?
inwieweit so ein Verhalten wirklich bestraft wird Wird es selbstverständlich: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Warum der anderer Fahrer sich so dermaßen erschrocken hat??


Na weil er im Überholverbot nicht damit rechnet, überholt zu werden.

Macht dann 1 Punkt und 85 EUR Bußgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

85 Euro? In meinem leider nicht ganz funktionierenden Link steht 70...

-- Editiert von muemmel am 07.03.2016 20:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Leider gehören auch Sie zu den Leuten, die meinen eine durchgezogene Linie bedeutet, dass man trotzdem überholen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider gehören auch Sie zu den Leuten, die meinen eine durchgezogene Linie bedeutet, dass man trotzdem überholen darf.
Nee, leider gehörst du zu den Leuten, die solche Märchen erzählen.

Eine durchgezogene Linie hat nicht mit Überholverbot zu tun, sie darf einfach nur nicht überfahren werden. Aber wenn man es schafft, trotzdem zu überholen (etwa als Motorradfahrer, oder bei einer ausreichend breiten Straße) dann darf man das auch.
Und genau deshalb durfte der andere Fahrer nicht unbedingt davon ausgehen, dass er nicht überholt wird. Ergo war das Erschrecken sein eigener Fehler.

Ich sehe hier aktuell nur ein "Verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren …beim Überholen", macht 30 Euro. :)

Stefan

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