Hallo liebe Community,
ich hoffe ich schreibe im richtigen Teilforum. Über sachkundige Antworten freue ich mich sehr.
Meine Freundin und ich waren letzten Sonntag tanken. Die Tankstelle war aufgrund des günstigen Preises voll bzw. waren alle Zapfsäulen besetzt.
Ich musste daher warten. Hinter mir hupte die ganze Zeit ein PKW. Die Beifahrerin zeigte mir (im Innenspiegel gesehen) eine Wischwischbewegung, kurz gesagt, die Meise. Der Pkw überholte mich dann rechts (ich stand immer noch) und fuhr in die Lücke zwischen Zapfsäule und mir. Dabei zeigte mir die Beifahrerin den „Wichser".
Darauf stieg ich aus meinem Pkw aus und fragte Fahrer (Ausländer) und Beifahrerin ob noch alles „Okay sei", wo hier das Problem ist.
Beide Personen stiegen aus dem Fahrzeug aus, beleidigten mich mit „Wichser", "Schwanzverlängerung" aufgrund meiner „Bonzenkarre" usw...
Ab diesem Moment konnte ich mich dann auch nicht mehr beherrschen und nannte den Fahrer einen „dummen Kanacken" und die Beifahrerin eine „fette Sau".
Danach stieg ich wieder in meinen Pkw. Der Ausländer wutentbrannt schlug gegen meinen Pkw. Hier entstand (heute festgestellt) ein Schaden in Form einer Delle. Kostenvoranschlag 100€ Brutto.
Nach dem Schlag gegen mein Auto bin ich wieder aus diesem ausgestiegen und sackte mir den Fahrer. Es entstand ein „Gerangle". Dabei hat aber weder er noch ich geschlagen. Die Beifahrerin hat mich aber auf den Hinterkopf geschlagen.
Die Situation wurde durch meine Freundin getrennt. Ich rief die Polizei und wollte eine Anzeige aufgeben. Diese meinte, auf dem Revier würde es schneller gehen. Sie nahmen aber schon mal Ort und Vorfall auf.
Zuhause angekommen beruhigte ich mich, fand mein Verhalten bzgl. der Wortwahl, die ich geäußert hatte, auch nicht Okay. Ich hätte mich hier nicht provozieren lassen dürfen.
Ich wollte die Sache eigentlich auf sich beruhen lassen. Jedenfalls habe ich heute die Delle gesehen und die Polizei hat die Videobänder der Tankstelle eingezogen oder zumindest eingesehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich doch eine Anzeige wegen bspw. Sachbeschädigung stellen sollte. Eine Person an der Tankstelle hat sich bei besagten Vorfall auch direkt an mich gewandt und sich als Zeuge für den Vorfall zur Verfügung gestellt.
Bei den Beleidigungen wird am Ende Aussage gegen Aussage stehen, der Schlage gegen mein Auto und das Gerangle ist aber auf Video.
Mir tun jetzt die 80€ nicht weh...will jetzt aber auch keinen Ärger oder so bekommen.
Was meint ihr? Wie würdet ihr weiter vorgehen?
-- Editiert von coletrickle am 19.10.2019 11:22
-- Editiert von coletrickle am 19.10.2019 11:23
Anzeige aufgeben ja/nein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo
Überlegen was man will und dabei zwei Dinge voneinander trennen! Willst du eine Anzeige oder die Reparaturkosten? Oder gar nichts.Zitat:Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Dann wird ermittelt und es gibt evtl ein Strafverfahren gegen den Schädigenden oder nicht. Dabei geht es NICHT darum, dir die reparaturkosten zu beschaffen, darum musst du dich auch bei einer Anzeige ganz ALLEINE kümmern.Zitat:Anzeige wegen bspw. Sachbeschädigung stellen sollte.
Wenn du die Reparaturkosten erstattet haben willst, dann ist das in Gegensatz zur Anzeige reines Zivilrecht und du musst dich Alleine oder mit einem Anwalt drum kümmern. Kann schnell gehen, kann aber auch Monate/Jahre gehen. Und am Ende bleibt auch noch das Risiko, evtl vor Gericht zu verlieren oder der Gener ist nicht mehr zahlungsfähig.
Zur geammtsituation, Ihr habt euch evtl beide nicht klug verhalten, gerade wenn man an den Auslöser an sich denkt...
Liebe Community,
vielleicht könnte ihr mir bzgl. des oben geschilderten Sachverhaltes noch einmal helfen.
Ich habe eine Vorladung als Zeuge bekommen. Zu dieser habe ich eine Bekannte (Richterin) mitgenommen. Hier stellte sich heraus, dass ich nicht nur als Zeuge, sondern auch als Beschuldigter vernommen werden sollte.
Konkret hat mich die Gegnerin angezeigt wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung. Die Gegnerin hat bei ihrer Anzeige aber selbst zugegeben bzw. erwähnt, dass sie mich in den Rücken getreten hat.
Ich habe nun heute zu Protokoll gegeben wie es tatsächlich war, also dass ich mehrfach beleidigt wurde, darauf was erwidert habe, mein PKW beschädigt wurde, dadurch ein Gerangel entstanden ist mit entsprechenden Schlag durch die Gegnerin. Nun soll auch meine Freundin als Zeugin vernommen werden.
Anschließend wird das sicherlich alles zur Staatsanwaltschaft übergeben. Jemand Erfahrungen was hier so passieren kann bzw. im Regelfall passiert.
Die Richterin fand es generell sehr suspekt das ich als Zeuge und direkt als Beschuldigter vernommen werde.
Sie meinte auch, dass sich im Regelfall die Beleidigungen aufheben, dass es evtl. komplett eingestellt wird.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.
LG Cole
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Das der Status während der Vernehmung von "Zeuge" zu "Beschuldigter" wechselt ist gar nicht so unüblich.
Okay...hätte man mir doch aber dennoch vorher schon mitteilen können. Am Ende war ich nämlich nicht nur als Zeuge, sondern auch als Beschuldigter geladen.
ZitatOkay...hätte man mir doch aber dennoch vorher schon mitteilen können. :
Ja hätte man.
Es wird allerdings "aus taktischen Gründen" gerne darauf verzichtet.
Hintergrund, als Beschuldigter müssen Sie der Ladung nämlich nicht nachkommen.
Als Zeuge hat man dieses Recht nur bedingt.
https://dejure.org/gesetze/StPO/163.html
-- Editiert von spatenklopper am 28.11.2019 15:28
Okay...
Mal schauen wie es nun konkret weiter geht. Halte euch gerne im Bilde, wenn gewünscht.
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