Anzeige - gleich eine Gegenanzeige machen?

20. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige - gleich eine Gegenanzeige machen?

Hallo zusammen,

wurde angezeigt. Der Anzeigende gab zu Protokoll, dass ich auf die Autobahn aufgefahren und dann gleich auf die linke Spur gewechselt sei und ihn dabei zu einer Vollbremsung hinter mir gezwungen habe.. Meine Sicht der Dinge ist eine völlig andere!
Ich wechselte auf links und sah dann durch den Rückspiegel ein Auto schnell auffahren, dass mir mehrmals Lichthupe gab. Ich wechselte dann auf rechts und der nahm auf der linken Spur meine Geschwindigkeit auf und fuhr parallel zu mir und machte dabei Handbewegungen.. Dann der Hammer:
Er schwänkte bei paralleler Fahrt auf rechts um mich zu erschrecken!!! Ich bekam in dem Augenblick einen Schreck und musste etwas abbremsen!
Er gab außerdem an, dass ich mit dem Handy in der Hand telefoniert hatte. Tatsächlich hatte ich ein Headset am Ohr!
Er ordnete sich dann hinter mir ein und ich sah durch den Rückspiegel, dass er etwas auf dem Lenkrad aufschrieb.
Nun meine Frage:
Sollte ich einfach Angaben zur Anzeige machen und meine Sicht darstellen oder gleich eine Gegenanzeige machen?
Sowohl ich als auch er waren alleine im Auto. Deswegen wollte ich ursprünglich keine Anzeige machen, da ich ja keine Zeugen habe. Aber nun wo er eine gemacht hat, überlege ich mir es schon.
Ich habe mir in diesem Fall wirklich nichts vorzuwerfen. Allerdings habe ich in den letzten Monaten ein paar Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen und diese auch ohne jegliche Einsprüche abgebüßt.Ich habe nun aber Bedenken, dass meine Glaubwürdigkeit wegen den Auffälligkeiten in den letzten Monaten leidet. Es dreht sich hierbei um drei Blitzer und eine Fahrt mit 0,6 Promille.
Was sagt ihr zu dem Fall?
Und was erwartet mich, wenn man mir tatsächlich nicht glauben sollte?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Info noch.
Der Polizist am Telefon meinte die Anzeige würde wahrscheinlich als Ordnungswidrigkeit laufen..
Mein Punktekonto liegt bei 9 oder 10 Punkten.
Muss es noch abfragen..

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#2
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Antworten? :(

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo,

Deine Fragen kann man so leider nicht beantworten. Man müsste wissen was genau Dir vorgeworfen wird.

Fehler beim Auffahren auf die BAB und / oder beim Fahrstreifenwechsel?
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung?
Nötigung?
Strassenverkehrsgefährdung?

Ich würde erst einmal abwarten was passiert. Vielleicht wird das Ganze ja eingestellt. Wenn nicht weisst Du zumindest was Dir vorgeworfen wird, und Du kannst dann überlegen ob Du mit oder ohne Anwalt dagegen vorgehst.

Steht Deine Fahrereigenschaft fest? Eine Gegenanzeig wird nichts bringen. Weswegen willst Du den Anderen überhaupt anzeigen? Spätestens die Gegenanzeige würde aber Deine Fahrereigenschaft bestätigen.

Wenn Du jetzt Angaben machst steht Deine Fahrereigenschaft ebenfalls fest. Weiterhin könntest Du Dich unbewusst selbst belasten und eine spätere Verteidigung erschweren.

quote:
Ich habe mir in diesem Fall wirklich nichts vorzuwerfen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
quote:
Ich wechselte auf links und sah dann durch den Rückspiegel ein Auto schnell auffahren, dass mir mehrmals Lichthupe gab.

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#4
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

danke für deine Antwort.
Der Polizist am Telefon meinte er würde es eher als Gefährdung des Strassenverkehrs behandeln wollen. Aber er möchte sich mit mir darüber unterhalten. Hab mit meinem Anwalt telefoniert und der meinte ich soll überhaupt keine Angaben machen. Er nimmt es nun in die Hand.
Mir wird vorgeworfen dass ich den anderen VTN zur Vollbremsung gezwungen hätte mit dem Wechsel von der rechten auf die linke Spur und ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hätte.
Meine Fahrereigenschaft steht deswegen fest weil ich selber an diesem Tag bei der Polizei angerufen habe, dann aber von einer Anzeige abgesehen habe. Angezeigt hätte ich ihn wegen den Lichthupen und dem Erschreckungsmanöver.
ich hab mich dann auf einem Parkplatz auf der Autobahn sogar mit dem anderen unterhalten und da hatte ich sogar mein Headset am Ohr. Er hat das also ganz klar gesehen. Was dieser Vorwurf soll verstehe ich wirklich nicht.
Ich hab wirklich beim Wechsel auf die linke Spur weder im Seitenspiegel noch im toten Winkel ein anderes heranfahrendes KFZ gesehen.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Der Polizist am Telefon meinte er würde es eher als Gefährdung des Strassenverkehrs behandeln wollen. Aber er möchte sich mit mir darüber unterhalten. Hab mit meinem Anwalt telefoniert und der meinte ich soll überhaupt keine Angaben machen. Er nimmt es nun in die Hand.

Sehr vernünftig. Bei diesem Vorwurf handelt es sich nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Daher ist nicht nur der Geldbeutel, sondern auch die Fahrerlaubnis in akuter Gefahr. Ich hoffe Dein Anwalt ist auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert.

Eine Gegenanzeige wird Dir nichts bringen. Nicht einmal Genugtuung. Den eine Verurteilung Deines Kontrahenten sehe ich als unwahrscheinlich an. Wenn er sich, was ja ganz offensichtlich der Fall war, gefährdet gefühlt hat ist der Einsatz der Lichthupe durchaus gerechtfertigt. Das Erschreckungsmannöver kaum beweisbar. Hat er dabei überhaupt die Fahrstreifenbegrenzung überfahren?

quote:
ich hab mich dann auf einem Parkplatz auf der Autobahn sogar mit dem anderen unterhalten und da hatte ich sogar mein Headset am Ohr.

Da wüsste ich gerne wie das Gespräch verlaufen ist. Mit ein paar ruhigen Worten und einer Entschuldigung hätte man die Sache vermutlich aus der Welt schaffen können. Vermutlich kam es aber wohl zum Streit und somit zur Anzeige.

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#6
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nein es war an sich ein ruhiges gespräch. er hat seine sicht erklärt und ich ihm meine.
aber von seiner position wollte er nicht abgeben. laute worte oder streit sind nicht gefallen.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
nein es war an sich ein ruhiges gespräch. er hat seine sicht erklärt und ich ihm meine.

Also ein ruhiger Streit ohne Entschuldigung...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wofür soll man sich entschuldigen wenn man sich keiner Schuld bewusst ist?
wenn ich der meinung wäre ich habe einen fehler gemacht, hätte ich mich sofort entschuldigt. noch per handzeichen aus dem auto.

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#9
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

so nun sind paar Tage vergangen und die erste Aufregung hat sich gelegt. Hatte hier eine falsche Info gegeben. Der Polizist am Telefon meinte nicht, dass er die Angelegenheit als Gefährdung des Straßenverkehrs ahnden wolle, sondern wohlmöglich als Ordnungswidrigkeit.
Habe den Fehler in meinem Beitrag gerade erst entdeckt..
Allerdings wollte der Polizist sich diesbezüglich mit mir unterhalten. Mein Anwalt hat aber davon abgeraten und die Sache in die Hand genommen. Nun warten wir auf Akteneinsicht.
Ich mache mir noch täglich Gedanken über diesen Vorfall. Habe beim Fahrstreifenwechsel wirklich kein heranfahrendes Auto im Seitenspiegel gesehen. Die ganze Angelegenheit kann jetzt Monate dauern wie mir gesagt wurde. Das ist schon ziemlich schlimm für mich nun längere Zeit mit der Angst leben zu müssen, dass wohlmöglich meine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Bei einem Führerscheinentzug wäre dies leider der Fall. Ich überlege seit Tagen warum ich mit dieser Angst leben muss, ohne jemandem absichtlich oder rücksichtslos (hab in den Seitenspiegel geschaut) genötigt zu haben. Ich lache kaum noch. Diese Angst macht mich fertig.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Mit Sicherheit ist die Zeit der Ungewissheit eine sehr unangenehme und schwierige Situation. Das wird Dir hier aber niemand ersparen können. Die einzige Möglichkeit möglichst schnell die Folgen des Vorfalls einzuschätzen wäre einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Sobald er die Akten kennt kann er Dir sagen was genau Dir vorgeworfen wird, und mit welchen Folgen Du zu rechnen hast. Dieser Anwalt sollte idealerweise auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisiert sein. Ansonsten bleibt nur abwarten und der Dinge harren die da kommen.

Du solltest versuchen einfach auch mal auf andere Gedanken zu kommen. Geh unter Leute, triff Dich mit Freunden und kümmer Dich um Deine Hobbies. Auch wenn der Vorfall Dich momentan natürlich belastet wirst auch Du bald wieder Lachen können.

Denke auch nicht immer nur an den worst case sondern auch an die Möglichkeit dass das Verfahren auch eingestellt werden könnte. Die Hoffnung sollte immer zuletzt sterben. Also Kopf hoch, das Leben geht weiter.

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