Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich wurde in der Schweiz von der Polizei aufgehalten, weil ich beim Überholen gegen Ende der Überholzone den schraffierten Bereich überfahren habe. Ich habe niemanden gefährdet oder genötigt abzubremsen oder auszuweichen. Da ich aber den schraffierten Bereich teilweise überfahren habe, habe ich eine Anzeige erhalten. Ich wurde gefragt, ob ich den Tatbestand zugebe und dass die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und ich, bis zum Ende des Verfahrens, eine Sicherheitsleistung von 600 Schweizer Franken hinterlegen muss. Sollte ich mich weigern, können sie mich auch nicht weiterfahren lassen und ich würde in Gewahrsam genommen, bis die Sache geklärt ist. Da ich auf dem Weg in den Urlaub war, und demnach mein gesamte Familie dabei hatte, unterschrieb ich den Zettel, den sie mir vorlegten und gab ihnen meine Kreditkarte, mit der eine Deposit Leistung von 600 CHF gebucht wurde.
Meine Frage ist nun, wie soll ich mich jetzt richtig verhalten und ist es möglich, den Deposit Betrag zu blockieren (evtl. durch Sperrung der Kreditkarte o.ä.).
Gibt es eine Möglichkeit um den Strafbefehl herumzukommen und die Strafe nicht zu zahlen?
Grüße,
R.L.
Anzeige in der Schweiz
Hallo,
wie willst du denn aus der Sache rauskomen, bzw wieso überhaupt? Den Fehler scheinst du ja begangen zu haben, denn diesen bestreitest du ja nicht. Das das geahndet wird ist doch absolut ok und sollte nicht angreifbar sein.
Zu deiner Tat stehen und nicht lange rummchen. Die Sache abschreiben und damit hoffentlich etwas gelernt haben...Zitat:Meine Frage ist nun, wie soll ich mich jetzt richtig verhalten
Hallo,
jetzt muss ich mein Thema vom 25.05. nochmal aufgreifen. Ich habe es jetzt tatsächlich (nach langem hin und her mit der Kreditkartengesellschaft) geschafft, dass der Betrag von 600CHF zurückgebucht wurde. Die Schweizer Staatsanwaltschaft ist jetzt aber gar nicht erfreut und fährt alle Geschütze auf. Es wurde jedenfalls ein Strafverfahren eingeleitet und wir wurde von einer fünfstelligen Geldstrafe bis Freiheitsentzug alles angedroht. Meine Frage ist nun, die können mir doch nichts, solange ich nicht Schweizer Boden betrete, oder? Vielleicht kann mir das nochmal jemand bestätigen.
Viele Grüße,
R.L.
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Das überfahren der Sperrfläche gilt als eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Art. 90 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a90
Darum auch ein möglicher Freiheitsentzug. Da nicht mehr als 3 Jahre gilt es als Vergehen Art. 10 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html
Vergehen haben eine Verfolgungsverjährung von 10 jahre Art. 97 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a97
Je nach Strafe kommt nach dem Urteil dann eine Vollstreckungsverjährung.zwischen 5 und 15 Jahren Art. 99 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a99.
Es bestehen Auslieferungsabkommen mit den meisten EU Staaten.
-- Editiert von FareakyThunder am 18.06.2015 14:32
Da schließe ich mich an. Aufgrund einiger Abkommen könnten sich auch deutsche Behörden bei dir melden. Ich weiß nicht, wie das bei Straftaten ist, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten können Behörden ab einer bestimmten Summe tätig werden und das Geld hierzulande "eintreiben".
o.k.
Vielen Dank für eure Antworten. Mal schauen wie ich aus der Sache rauskomme.
MfG
R.L.
Hallo,
ist doch ganz einfach wieder aus der Sache herauszukommen, einfach die Strafe zahlen (Die dir ja zurecht auferlegt wurde, denn diese ist ja absolu OK), oder was spricht dagegen mal zu seinentatenzu stehen?
Nur das mit dem Rückbuchen des Geldes, dass wird evtl halt noch mehr nach sich ziehen, war auf jeden Fall keinegute Idee...
Und jetzt?
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