Anzeige in der Schweiz

25. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Anzeige in der Schweiz

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich wurde in der Schweiz von der Polizei aufgehalten, weil ich beim Überholen gegen Ende der Überholzone den schraffierten Bereich überfahren habe. Ich habe niemanden gefährdet oder genötigt abzubremsen oder auszuweichen. Da ich aber den schraffierten Bereich teilweise überfahren habe, habe ich eine Anzeige erhalten. Ich wurde gefragt, ob ich den Tatbestand zugebe und dass die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und ich, bis zum Ende des Verfahrens, eine Sicherheitsleistung von 600 Schweizer Franken hinterlegen muss. Sollte ich mich weigern, können sie mich auch nicht weiterfahren lassen und ich würde in Gewahrsam genommen, bis die Sache geklärt ist. Da ich auf dem Weg in den Urlaub war, und demnach mein gesamte Familie dabei hatte, unterschrieb ich den Zettel, den sie mir vorlegten und gab ihnen meine Kreditkarte, mit der eine Deposit Leistung von 600 CHF gebucht wurde.
Meine Frage ist nun, wie soll ich mich jetzt richtig verhalten und ist es möglich, den Deposit Betrag zu blockieren (evtl. durch Sperrung der Kreditkarte o.ä.).
Gibt es eine Möglichkeit um den Strafbefehl herumzukommen und die Strafe nicht zu zahlen?

Grüße,
R.L.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

wie willst du denn aus der Sache rauskomen, bzw wieso überhaupt? Den Fehler scheinst du ja begangen zu haben, denn diesen bestreitest du ja nicht. Das das geahndet wird ist doch absolut ok und sollte nicht angreifbar sein.

Zitat:
Meine Frage ist nun, wie soll ich mich jetzt richtig verhalten
Zu deiner Tat stehen und nicht lange rummchen. Die Sache abschreiben und damit hoffentlich etwas gelernt haben...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

jetzt muss ich mein Thema vom 25.05. nochmal aufgreifen. Ich habe es jetzt tatsächlich (nach langem hin und her mit der Kreditkartengesellschaft) geschafft, dass der Betrag von 600CHF zurückgebucht wurde. Die Schweizer Staatsanwaltschaft ist jetzt aber gar nicht erfreut und fährt alle Geschütze auf. Es wurde jedenfalls ein Strafverfahren eingeleitet und wir wurde von einer fünfstelligen Geldstrafe bis Freiheitsentzug alles angedroht. Meine Frage ist nun, die können mir doch nichts, solange ich nicht Schweizer Boden betrete, oder? Vielleicht kann mir das nochmal jemand bestätigen.

Viele Grüße,
R.L.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Das überfahren der Sperrfläche gilt als eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Art. 90 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a90

Darum auch ein möglicher Freiheitsentzug. Da nicht mehr als 3 Jahre gilt es als Vergehen Art. 10 StGB https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

Vergehen haben eine Verfolgungsverjährung von 10 jahre Art. 97 StGB https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a97

Je nach Strafe kommt nach dem Urteil dann eine Vollstreckungsverjährung.zwischen 5 und 15 Jahren Art. 99 StGB https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a99.

Es bestehen Auslieferungsabkommen mit den meisten EU Staaten.

-- Editiert von FareakyThunder am 18.06.2015 14:32

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Petoria
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 30x hilfreich)

Da schließe ich mich an. Aufgrund einiger Abkommen könnten sich auch deutsche Behörden bei dir melden. Ich weiß nicht, wie das bei Straftaten ist, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten können Behörden ab einer bestimmten Summe tätig werden und das Geld hierzulande "eintreiben".

Signatur:

Angaben ohne Gewähr ;)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

o.k.
Vielen Dank für eure Antworten. Mal schauen wie ich aus der Sache rauskomme.

MfG
R.L.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

ist doch ganz einfach wieder aus der Sache herauszukommen, einfach die Strafe zahlen (Die dir ja zurecht auferlegt wurde, denn diese ist ja absolu OK), oder was spricht dagegen mal zu seinentatenzu stehen?

Nur das mit dem Rückbuchen des Geldes, dass wird evtl halt noch mehr nach sich ziehen, war auf jeden Fall keinegute Idee...

1x Hilfreiche Antwort

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