Anzeige wegen BTM am Steuer

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen BTM am Steuer

Und zwar bin ich 15, wurde mit meinem Roller an einer Tankstelle von der Polizei kontrolliert. Sie hatten den Verdacht dass ich Drogen konsumiert hatte. Ich war zu dem Zeitpunkt nüchtern habe jedoch Tage davor konsumiert, nicht viel je doch war ein urin schnell Test positiv auf thc da ich es vor kurzer Zeit mal ausprobiert hatte, führte dann zur Blutabnahme und zur Anzeige wegen Besitz von btm und btm am Steuer. Fakt ist die Polizei hat keinen Beweis dass ich gefahren bin also sie haben mich nicht beim fahren angehalten oder fahren sehen, zwar hab ich das im Affekt kurz gesagt dass ich gefahren bin je doch auch dass ich her geschoben habe, sie haben mich aber nicht fahren sehen. Kann ich sagen ich bin nicht gefahren oder was soll ich überhaupt sagen?

-- Editiert von Marina henker am 12.04.2020 23:54

-- Editiert von Marina henker am 13.04.2020 00:43

-- Editiert von Moderator am 13.04.2020 14:52

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2020 14:52

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Marina henker ):
Anzeige wegen BTM am Steuer

Da "BTM am Steuer" nicht verboten sind, was steht tatsächlich in der Anzeige?



Zitat (von Marina henker ):
Kann ich sagen ich bin nicht gefahren

Klar.
Und dann muss man noch jemanden finden, der das glaubt. Und man sollte eine gute Erklärung haben, weshalb das Geständnis falsch sein sollte.



Zitat (von Marina henker ):
Fakt ist die Polizei hat keinen Beweis dass ich gefahren bin

Und das weis man woher genau.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
was steht tatsächlich in der Anzeige?


24a StVG oder 316 StGB.

Zitat (von Marina henker ):
oder was soll ich überhaupt sagen?


Erstmal solltest Du das Ergebnis der Blutentnahme abwarten. Wenn der Konsum tatsächlich mehrere Tage her war, wird der relevante Wert von 1ng THC/ml kaum erreicht werden. Insofern wäre das Verfahren einzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Marina henker ):
Anzeige wegen BTM am Steuer

Da "BTM am Steuer" nicht verboten sind, was steht tatsächlich in der Anzeige?

24 StVg, wie schon oben gesagt

Zitat (von Marina henker ):
Kann ich sagen ich bin nicht gefahren

Klar.
Und dann muss man noch jemanden finden, der das glaubt. Und man sollte eine gute Erklärung haben, weshalb das Geständnis falsch sein sollte.

Die Polizei wird mir das natürlich nicht glauben, deswegen weiß ich nicht wie ich das hinstellen soll

Zitat (von Marina henker ):
Fakt ist die Polizei hat keinen Beweis dass ich gefahren bin

Und das weis man woher genau.[/
Die Polizei hat keinen Beweis da ich ja an der Tankstelle stand, ich hatte keinen Helm mehr auf und gesehen wie ich gefahren bin haben sie auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Marina henker ):
was soll ich überhaupt sagen?
Gar nichts.

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Streetworker an.


Nachtrag: Ich bin ja nun schon etwas älter als Du, und ich wurde auch schon mehrfach von der Polizei kontrolliert. Beim Tanken ist mir das allerdings noch nie passiert. Irgendwie müssen die Polizisten da doch einen recht konkreten Verdacht gehabt haben?

Hat einer der Polizisten mal die Hand Richtung Motor oder Auspuff ausgestreckt? Wenn ja, kannst Du die Ausrede mit dem Schieben knicken. Wenn nein, wahrscheinlich auch, denn Du hast die Fahrt ja zugegeben.

Das Ergebnis der Blutprobe kannst Du in ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen. Dann kann man sagen was passieren wird. Angaben zur Sache und zu Deinem Drogenkonsum solltest Du aber nicht machen.

Könnte man ausser THC und dessen Abbauprodukten noch andere illegale Substanzen in Deinem Blut finden?

-- Editiert von Demonio am 13.04.2020 15:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von Marina henker ):
was soll ich überhaupt sagen?
Gar nichts.

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Streetworker an.


Nachtrag: Ich bin ja nun schon etwas älter als Du, und ich wurde auch schon mehrfach von der Polizei kontrolliert. Beim Tanken ist mir das allerdings noch nie passiert. Irgendwie müssen die Polizisten da doch einen recht konkreten Verdacht gehabt haben?

Hat einer der Polizisten mal die Hand Richtung Motor oder Auspuff ausgestreckt? Wenn ja, kannst Du die Ausrede mit dem Schieben knicken. Wenn nein, wahrscheinlich auch, denn Du hast die Fahrt ja zugegeben.

Das Ergebnis der Blutprobe kannst Du in ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen. Dann kann man sagen was passieren wird. Angaben zur Sache und zu Deinem Drogenkonsum solltest Du aber nicht machen.

Könnte man ausser THC und dessen Abbauprodukten noch andere illegale Substanzen in Deinem Blut finden?

Nein denn ich habe noch nie andere Substanzen zu mir genommen. An den Motor oder Auspuff gefasst haben sie nicht was mich auch stark gewundert hat, sie meinten sie wollen nur "den Roller angucken" da ich einen sehr beliebten Roller in der Tuning Szene habe und wir auf dem Land sind ist die Polizei ganz verrückt nach Roller bei uns. Ich habe keine Aussage bisher gemacht, nur gesagt dass ich geschoben habe weil das fahren nicht geklappt hat.

-- Editiert von Demonio am 13.04.2020 15:13


-- Editiert von Marina henker am 13.04.2020 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Marina henker ):
Nein denn ich habe noch nie andere Substanzen zu mir genommen
Das ist schon mal gut und sollte auch so bleiben. Sonst kannst Du Dir den Autoführerschein, den Du sicherlich in 2-3 Jahren gerne machen möchtest abschminken. Wobei auch der Cannabiskonsum dem Fübrerscheinerwerb entgegen stehen könnte.

Wie bereits erwähnt, kannst Du das Ergebnis der Blutuntersuchung in ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen. Dabei solltest Du der Polizei gegenüber aber keine Angaben machen. Wenn Du möchtest, dann kannst Du das Ergebnis hier posten, und dann sehen wir weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Marina henker ):
Die Polizei hat keinen Beweis da ich ja an der Tankstelle stand, ich hatte keinen Helm mehr auf und gesehen wie ich gefahren bin haben sie auch nicht.

Also mehr Vermutung / Hoffnung.

Derzeit sollte man gegenüber den Ermittlern erst mal schweigen.



Zitat (von Marina henker ):
Ich habe keine Aussage bisher gemacht,

Zitat (von Marina henker ):
nur gesagt dass ich geschoben habe weil das fahren nicht geklappt hat.

Zitat (von Marina henker ):
zwar hab ich das im Affekt kurz gesagt dass ich gefahren bin

Ja was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Marina henker ):
Die Polizei hat keinen Beweis da ich ja an der Tankstelle stand, ich hatte keinen Helm mehr auf und gesehen wie ich gefahren bin haben sie auch nicht.

Also mehr Vermutung / Hoffnung.

Derzeit sollte man gegenüber den Ermittlern erst mal schweigen.



Zitat (von Marina henker ):
Ich habe keine Aussage bisher gemacht,

Zitat (von Marina henker ):
nur gesagt dass ich geschoben habe weil das fahren nicht geklappt hat.

Zitat (von Marina henker ):
zwar hab ich das im Affekt kurz gesagt dass ich gefahren bin

Ja was denn nun?[/

Ich habe auf dem Revier nichts gesagt, je doch zu den Polizisten ist mir raus gerutscht dass ich gefahren bin es aber nicht geklappt hat und ich deswegen geschoben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hab ich noch eine Frage, die Tankstelle ist ja Video überwacht und auf den Aufnahmen würde man ja sehen dass ich fahre, kann die Polizei dies als Beweis nehmen

-- Editiert von Marina henker am 14.04.2020 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Marina henker ):
die Kamera ist ja Video überwacht

Ui, da ist aber jemand übergründlich ...



Zitat (von Marina henker ):
kann die Polizei dies als Beweis nehmen

Ja natürlich.
Genau wie die Aussage des Tankwart der einen gesehen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marina henker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Marina henker ):
die Kamera ist ja Video überwacht

Ui, da ist aber jemand übergründlich ...

Habe mich verschrieben sorry


Zitat (von Marina henker ):
kann die Polizei dies als Beweis nehmen

Ja natürlich.
Genau wie die Aussage des Tankwart der einen gesehen hat.


Tankwart gab es nicht nur eine Frau in der Tankstelle die war aber hinten drinnen also bleiben nur Video Aufnahmen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen