Anzeige wegen Fahrerflucht

11. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
**Manuel**
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Fahrerflucht

Hallo,
ich bin Schüler und Fahranfänger habe meinen Führerschein erst seit 2 Wochen. Als ich neulich von der Straße auf dem Schulparkplatz einbiegen wollte hab ich die Kurve nicht mehr bekommen. Nun stand ich mit dem Auto zwischen Straße und Parkplatz. Hinter mir stand ein Minicar-Fahrer. Ich habe mein Auto etwas zurückgesetzt, damit ich um die Kurve komme. Währendessen fängt der Minicar-Fahrer an zu hupen. Ich habe daraufhin gebremst. Als ich dann in den Parkplatz hineinfahren wollte bin ich beim anfahren noch etwas zurückgerollt. Nachdem ich auf dem Schülerparkplatz geparkt habe, kam der Minicar-Fahrer angefahren. Er ist ausgestiegen und hatte gemeint ich währe ihm vorne rechts auf den Kotflügel gefahren. Ich hab dann natürlich alles abgestreikt, weil ich nichts bemerkt hatte. Der Minicar-Fahrer begutachtete sein Auto und meinte zu mir ich hätte ihm ein Kratzer ins Auto gefahren. Als ich den Kotflügel angeschaut habe hab ich nach mehrmaligem hinschauen nichts entdeckt, doch er meinte da wäre einer. Er meinte er würde den Gutachter holen und mich Anzeigen. Ich dachte er will mich übers Knie legen und hab darauf den Rucksack geholt und bin in die Schule gegangen(leider). Gleichzeitig ist er aber auch ins Auto gestiegen und davon gefahren. Am Abend stand die Polizei vor meiner Haustür und hat mir mitgeteilt das ich eine Anzeige bekommen habe wegen Fahrerflucht.

Der Fahrer hat noch eine Kundin als Zeuge. Ich habe möglicherweise auch einen Zeugen, ein Rollerfahrer den ich kenne der vor dem Minicar gestanden hatte. Ich hatte bis jetzt leider noch keine Zeit um ihn zu fragen ob er was gesehen hat.

Jetzt habe ich keine Ahnung was da auf mich zukommt! Soll ich mir einen Anwalt besorgen? Ist die Anzeige auch berechtigt (den ich war ja in der Schule ich bin nicht weggefahren)? Ein Bekannter meinte das das nicht so schlimm ist weil das unter Bagatellschaden fällt. Stimmt das? Die Polizei meinte das ich einen Nachschulung auf jeden Fall machen müsste.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich keine (meine Eltern auch nicht).

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Polizei ist nur zum ermitteln da, über das Strafmaß hat die Polizei nichts zu entscheiden.

Aber auch bei Bagatellschäden darf man nicht flüchten.

Ob eine Fahrerflucht vorliegt würde mich auch interessieren.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

War es eine Schaden oder nicht?
Ich halte es für unangemessen einen vermeintlichen Schadensverursacher so lange festzuhalten, bis die Polizei kommt. Andererseits fällt einem ja auch kein Zacken aus der Krone, die Personalien herzugeben, wobei ich auch verstehen kann, dass man diese vielleicht ungerne grundlos hergibt.
Vielleicht hilft es, wenn offenkundig kein Schaden vorliegt, eine Anzeige wegen versuchten Betruges, möglicherwiese auch wegen Nötigung zu erstatten. Aber wirklich nur, wenn definitiv kein Schaden entstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
myjabba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn aus der Geschichte geworden?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen