Anzeige wegen Fahrerflucht im Nachhinein zurück nehmen?

7. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tatze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Fahrerflucht im Nachhinein zurück nehmen?

Hallo,

mir wurde letzte Woche der Spiegel angefahren. Eine Nachbarin hat sich das Auto und Nummernschild notiert.
Daraufhin habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Zuerst gingen wir davon aus das die Halterung vom Spiegel kaputt ist da wir den Spiegel nicht mehr montieren konnten.

Der Fahrzeugverursacher wurde jetzt von der Polizei ermittelt.

Nun meine Frage:

Ich habe jetzt nur 22 € für den Spiegel bezahlen müssen und an der Halterung war alles ok.
Kann ich jetzt im Nachhinein die Anzeige zurück nehmen?
Ok die Fahrerflucht hat mich sehr geärgert, immerhin würd ich auf meinem Schaden sitzen, wenn ich keine Zeugin gehabt hätte, aber wegen 22 € wäre die Anzeige doch zu hart oder?

Und würde ich dennoch meine entstanden Kosten vom Unfallverursacher erstattet bekommen?

Danke im Vorraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Grundsätzlich ist es nicht Ihr Problem, ob der Unfallgegener bestraft wird oder nicht. Schließlich ist er gegen Ihr Fahrzeug gefahren und hat sich nicht zu erkennen gegeben. Die Polizei/StA wird sich aber noch bei Ihnen erkundigen wie hoch der Schaden ist. Wenn sich dieser nur auf 22 € beläuft, ist schon fraglich, ob überhaupt ein Schaden i.S. der Strafrechtsvorschrift vorliegt.

Hinsichtlich Ihres Schadens sollten Sie sich schriftlich an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegeners wenden unter Beifügung der Reparaturrechnung und des Namens und der Adresse der Zeugin.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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