Guten Tag,
ich habe in einem Parkhaus geparkt und hatte eine Schramme am Auto eines weissen Autos. Hiermit ging ich zur Polizei und stellte eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Der Schaden wurde aufgenommen und nun bekam ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigte. Wie kann das sein, wenn ich angezeigt habe? Was könnte vorgefallen sein?
-- Editiert von mcvitty am 15.09.2018 09:42
Anzeige wegen Fahrerflucht und nun Beschuldigt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
Der andere Fahrer könnte es genauso geschildert haben wie du ("als ich zum Auto zurückkam war da eine Schramme, muss der andere verursacht haben").Zitat:Wie kann das sein, wenn ich angezeigt habe? Was könnte vorgefallen sein?
Das Verfahren wegen Fahrerflucht wird imho aber ziemlich sicher eingestellt.
Dein Problem ist vielmehr, dass es am Ende auf 50:50 hinauslaufen kann, nennt man im Volksmund "Aussage gegen Aussage".
Was noch sein kann: Deine Anzeige war unglaubwürdig. Dann gäbe es aber eher ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung.
Stefan
Meinen Sie mit "er hat es genauso geschildert", dass er quasi im selben Moment zur Polizei gefahren ist? Oder er hat es erst auf meine Anzeige hin behauptet?
Kann es sich auch einfach um einen Formfehler im Anschreiben handeln?
Heute habe ich noch überlegt, ob der Schaden eventuell schon vorher vorhanden war ohne, dass ich es bemerkt habe und die haben im Lack spuren gefunden, die nicht von einem andren Auto stammen?
Das Ding ist, es handelt sich um einen Neuwagen, 3 Monate alt, also relativ Spurenlos.
Ich habe rückwärts neben ihm eingeparkt und hatte ihn zu meiner linken Seite. Ich hätte ihn also unmöglich mit meiner linken vorderen Ecke treffen können. Er schon eher beim Ausparken in Richtung rechts.
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Fotos gemacht?
Habe nur ein Foto wie mein Auto in der Lücke stand. Da war er aber schon weg. Und natürlich Schadenaufnahmen.
ZitatMeinen Sie mit "er hat es genauso geschildert", dass er quasi im selben Moment zur Polizei gefahren ist? :
Nein, damit ist natürlich der Inhalt der Schilderung gemeint.
Hallo,
Da gibt es viele Möglichkeiten. Etwa:Zitat:Meinen Sie mit "er hat es genauso geschildert", dass er quasi im selben Moment zur Polizei gefahren ist? Oder er hat es erst auf meine Anzeige hin behauptet?
"Oh, hatte ich noch gar nicht gesehen - ich war das aber sicher nicht, das hätte ich ja bemerkt und die nötigen Schritte eingeleitet"
Und das die Aussage nicht ganz unglaubwürdig war erkennst du daran, dass überhaupt ein Verfahren gegen dich eröffnet wurde.
Natürlich, sowas kommt auch vor.Zitat:Kann es sich auch einfach um einen Formfehler im Anschreiben handeln?
Dann wäre es aber keine Fahrerflucht, jedenfalls in diesem Fall. Der andere Ort von dem der Schaden dann stammt ist ja unbekannt. Und ich hab' noch nie gehört, dass nur aufgrund von Schrammen am eigenen Fahrzeug gegen den Fahrer ermittelt wird (da könnte man leicht jedes 2. Auto beschlagnahmen).Zitat:Heute habe ich noch überlegt, ob der Schaden eventuell schon vorher vorhanden war ohne, dass ich es bemerkt habe und die haben im Lack spuren gefunden, die nicht von einem andren Auto stammen?
Wenn du beweisen könntest, dass du rückwärts geparkt hast wäre das sehr gut für dich (ich stimme dir zu, dass es dann der andere gewesen sein muss).Zitat:Ich habe rückwärts neben ihm eingeparkt und hatte ihn zu meiner linken Seite. Ich hätte ihn also unmöglich mit meiner linken vorderen Ecke treffen können. Er schon eher beim Ausparken in Richtung rechts.
Ist denn der andere eigentlich bekannt? [das Verfahren gegen dich deutet aber schon stark darauf hin]
Und wenn ja, wodurch? Kameraaufnahmen?
Stefan
Zitat:Was könnte vorgefallen sein?
Es kann sich auch ganz einfach um einen Schreibfehler handeln.
Fotos habe ich von wie ich geparkt habe.
Meine Frage ist jetzt, ob ich besser erstmal einen Anwalt Akteneinsicht anfordern lassen soll bevor ich mit irgendwem spreche. Oder kann ich persönlich bei der Polizei anrufen um zu fragen, ob es sich um einen Fehler handelt, da ich angezeigt habe? Weiß nun nicht wie ich vorgehen soll
Zitat:Oder kann ich persönlich bei der Polizei anrufen um zu fragen, ob es sich um einen Fehler handelt, da ich angezeigt habe?
Das kannst Du machen.
....aaalso, ich hatte den Polizisten telefonisch kontaktiert, ob es sich bei der Formulierung "Beschuldigte" um einen Fehler handelt. Daraufhin sagte er mir, dass er sich den Schaden angeschauten habe und es für ihn nicht nach einem Parkrempler aussähe- eher kein anderes Auto.
Ich war nun heute beim Gespräch, wo wir nochmal meine Äußerungen protokolliert haben. Ich habe den Vorfall nochmals geschildert, wie ich auf die Vermutung kam, dass es derjenige im Parkhaus gewesen sei. Daraufhin erklärte er mir, wieso er denkt, dass es kein Andres Auto war und ich wurde dazu befragt, ob es auch eine andre Situation hätte gewesen sein können und ob mir der Schaden schon vorher bekannt war. Natürlich nicht.
Er wird seine Sichtweise nun auch nochmal niederschreiben und dann geht der Fall zur Staatsanwaltschaft.
Was passiert nun? Es handelt sich ja quasi um eine versehentlich falsche Verdächtigung, Die ich denke ich, heute auch so widergespiegelt habe.
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