Anzeige wegen Nötigung. Welche Strafe ist zu erwarten

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
zackenbarsch95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung. Welche Strafe ist zu erwarten

Moin moin,
hatte vor wenigen Tagen den Fall dass ein Bus aus der Busspur rausgezogen ist ohne zu gucken und er dann auf ich dann am Bus noch vorbei und vor dem Bus wieder eingespurt bin. Vor dem Bus trat ich das auf die Bremse um meine Geschwindkigkeit ein wenig zu vermindern. Vielleicht auch ein wenig zu doll. Dabei reden wir aber nicht von schneller geschwindigkeit. Eventuell von 30 auf 5 Kmh ausgebremst. Der Bus fuhr mir dann GANZ leicht hinten rauf. Wir stiegen beide aus und disktutierten. Als dann die Polizei vor Ort war und wir beide unsere Ansichten schilderten, kam der Beamte zu dem Entschluss mir eine Anzeige wegen Nötigung aufzubrummen.

Nun ist meine Frage, welche Strafe ich erwarten kann. Im Internet ist die Strafe leider immer zu weit gestreut. Also von bis...
Vielleicht schonmal jemand den gleichen oder ähnlichen Fall gehabt.
MfG.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Da durch die Nötigung auch noch Fahrgäste in dem Bus gefährdet wurden, würde ich hier mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Strafen sind zwar durchaus regional unterschiedlich, aber ich halte eine Geldstrafe in Höhe von 40-50 Tagessätzen (also etwa 1,5 Nettomonatsgehälter), einen Führerscheinentzug für 6 Monate, vielleicht auch nur ein Fahrverbot und 3 Punkte in Flensburg für eine denkbare Strafe.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von zackenbarsch95):
ich dann am Bus noch vorbei und vor dem Bus wieder eingespurt bin. (...) von 30 auf 5 Kmh ausgebremst. Der Bus fuhr mir dann GANZ leicht hinten rauf.

Das heißt, dass du mit Absicht, also vorsätzlich, einen Unfall verursacht hast?!??

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Skeltis123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von zackenbarsch95):

Nun ist meine Frage, welche Strafe ich erwarten kann. Im Internet ist die Strafe leider immer zu weit gestreut. Also von bis...
Vielleicht schonmal jemand den gleichen oder ähnlichen Fall gehabt.
MfG.


Ich habe leider ein wenig Erfahrung damit.
Dein beschriebener Fall ist zwar heftiger weil ich kein Unfall hatte und auch kein Bus ausgebremst habe aber bei einer möglichen Strafe spielen viele Faktoren mit. So hat es mir damals mein Anwalt erklärt...

Hast du Punkt? Bist du schonmal strafrechtlich aufgefallen? vielleicht sogar schon im Straßenverkehr? hat sich einer der Fahrgäste verletzt?

Nimm dir einen Anwalt und verhalte dich still, tätige keinerlei Aussage gegenüber der Polizei. Durch die Diskussion nach dem Unfall kannst du dir eh schon einiges Verbaut haben. Dein Anwalt weiß was er zu tun hat und kann, wenn es zur Eröffnung eines Strafverfahrens kommt, mit den Staatsanwalt reden. Aber nehme dir ganz sicher einen Anwalt, spätestens wenn der Anhörungsbogen oder der Brief vom Staatsanwalt ankommt!!!!

Meine Strafe, als Ersttäter ohne Punkte, ist relativ gering ausgefallen. Ich hab kein Fahrverbot bekommen und musste für die Einstellung des Verfahrens eine geringe Geldstrafe zahlen. Was mehr weh getan hat, waren die Kosten für den Anwalt, da habe ich das vierfache für bezahlen müssen.

Deine Strafe wird um einiges höher sein, selbst als "Ersttäter" aber so genau kann man das eben nicht sagen. So einen Unfall zu verursachen ist schon richtig heftig und mit Pech könnte sogar § 315b (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) in betracht kommen. Musst mal schauen was die Ermittlungen noch ergeben oder der Staatsanwalt daraus macht aber dann hast du wirklich ein großes Problem.



-- Editiert von Skeltis123 am 02.08.2019 08:16

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Warum noch teures Geld in einen Anwalt investieren?
Die Sache ist doch klar und das Geld kann er besser für die zu erwartende Strafe zurücklegen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von LoneJustice):
denn dann steht Aussage gegen Aussage.

Dieses Märchen ist wohl nicht auszurotten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
zackenbarsch95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin erstmal danke für Antworten.

Also um es nochmal genauer zu erklären... Ich habe tatsächlich nicht mutwillig gebremst um dem Busfahrer eins auszuwischen. Ich habe, weil ich auf der Gegenspur war, schnell wieder auf meine Spur( vor den Bus gezogen.)
Das Ganze passierte ja auch an einem Ort der zu der Uhrzeit stark befahren ist. Ich um wieder Herr der Lage zu werden mein Fahrzeug verzögert. Dann ist der Bus mir !ganz leicht! hinten rauf gefahren. Es ist ja auch kein Sach/Personenschaden entschanden. Ich bin dann erst STEHEN geblieben, um zu schauen was an meinem Fahrzeug und dem Bus passiert ist. Vor mir stand dann am Seitenstreifen ein VW Bus welcher Fahrräder hinten drauf hatte und auch auf die Fahrbahn ragte. Es waren ein paar Faktoren vertreten, weswegen ich einfach der Meinung war nicht mit gleicher Geschwindikeit weiterzufahren. Als die Polizei dann kam hatte sie mich gefragt was passiert ist, Ich habe es so geschildert wie ich es hier tuhe, und dann gesagt dass der Busfahrer der Meinung wäre ich hätte ihn ausgebremst. ( Absichtlich) Denen habe ich dann aber auch erklärt dass ich einfach nur wieder Herr meiner Lage werden wollte. Da ich schnell handeln musste um den Bus nicht komplett seitlich mitzunehmen.

Ich habe desweiteren auch noch eine aussenstehende Person die am Straßenrand stand und auch bezeugen konnte dass ich es nicht so aussah als wenn ich mutwillig eine Gewaltbremsung durchgeführt hätte. Der Herr hat mich seinen Ausweis fotografieren lassen.

Ich bin ja zum Glück auch RSV. Aber mir geht es jetzt darum dass ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin, und befürchte dass wenn sie damit durchkommen, ich meinen Führerschein verliere. Was mich bei der ganzen Geschichte so tierisch aufregt, ist dass ich in dem Moment eigentlich nur ein schweren Unfall verhindern wollte. Und am Ende jetzt angezeigt werde eine Nötigung begangen zu haben.

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#10
 Von 
zackenbarsch95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LoneJustice):
Zitat:

Dieses Märchen ist wohl nicht auszurotten ...
Vermutlich lässt sich diese Aussage deshalb nicht ausrotten, weil es in vielen Fällen tatsächlich so ist, wenn keine unabhängigen Zeugen vor Ort sind.


@TO
Wenn du tatsächlich einen Zeugen hast, der aussagen würde, dass es seiner Meinung nach KEIN Ausbremsen von deiner Seite war, dann kann ich dir sagen, wie es ausgeht:
Die Strafsache wird eingestellt (ich wette 100€ drauf) und da kein Schaden an den Fahrzeugen ist, ist es auch kein Unfall.
Sag' mal in 2 Monaten Bescheid, was draus geworden ist.

Es ist übrigens dein Recht als Beschuldigter, eigene Zeugen zu benennen. Das würde ich in dem Fall schleunigst tun, wenn du dir sicher bist, dass der Zeuge in deinem Sinne aussagen würde...


-- Editiert von LoneJustice am 02.08.2019 11:43


Ja also wie gesagt der Polizist hat auch vor Ort gesagt dass er nur ein VU draus machen kann wenn es einen Schaden gibt, der Busfahrer und ich haben aber beide ausdrückich gesagt dass an keinem unserer Fahrzeuge ein Schaden entstanden ist.

Ja der Herr hatte halt nur keine Zeit sonst hätte er auch noch gewartet bis die Polizei da ist. Er hat mich dann seinen Ausweis abfotografieren lassen, und den habe ich der Polizei auch noch mitgeben.

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von zackenbarsch95):
Dabei reden wir aber nicht von schneller geschwindigkeit. Eventuell von 30 auf 5 Kmh ausgebremst.


Und das soll keine Nötigung sein? Also bis fast zum Stillstand abgebremst?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zackenbarsch95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LoneJustice):
Zitat (von zackenbarsch95):
und den habe ich der Polizei auch noch mitgeben.
Na, dann ist doch alles geritzt.
Das Ding wird eingestellt.
Mein Wort drauf...

Und falls du wider Erwarten doch ein Fahrverbot kriegen solltest, wird dein Anwalt natürlich für dich kämpfen und aus allen Rohren feuern, schließlich geht es bei dir um deine berufliche Zukunft.

Wenn er das nicht macht, Anwalt wechseln.

Hat ein gewisser Jörg Kachelmann auch gemacht (er hat dann RA Schwenn genommen) und den Ausgang kennen wir ja alle.


Okey, also kann ich das so verstehen dass du davon ausgehst dass wenn es hart auf hart kommt nur ein Fahrverbot aber kein Fahrerlaubnisentzug kommt ?
Selbst das wäre für mich immer noch mehr als belastend da ich ja halt echt nicht mit absicht versucht habe jemanden auszubremsen oder jemandem einen auszuwischen.

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#14
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich um wieder Herr der Lage zu werden mein Fahrzeug verzögert.

Bei 30km/h auf 5 runterbremsen nach einem Überholen?
Ernsthaft?

Das solltest du niemanden erzählen.
Bei so einer Aussage muss ich ihnen die Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen absprechen.
Ich hoffe sie fahren keine Landstrasse oder Autobahn!.

Verweigern sie am besten zukünftig jegliche Aussage ist mein Rat.

Denn die Kurzversion ihrer Aussagen ist:

Ein Bus beachtete meine Vorfahrt nicht und fuhr in die Spur ein, die ich befuhr.
Um einen Zusammenstoß zu vermieden, denn ich war nicht in der Lage von 30km/h runterzubremsen,wich ich ohne den Gegenverkehr zu beachten in den gegenverkehr aus und überholte den Bus.
Direkt danach wich ich auf meine eigentliche Spur aus, musste allerdings aufgrund der hohen Geschwindigkeit von 30km/h auf ca. 5km/h runter bremsen um das fahrzeug wieder unter Kontrolle zu bekommen.

Ganz ehrlich, mit Sicherheit ist das übertrieben was ich schreibe, allerdings liesst sich genau das aus deinen Aussagen heraus.


-- Editiert von essey am 02.08.2019 12:34

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