Anzeige wegen Nötigung&Beleidigung

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung&Beleidigung

Hallöchen, ich hab da mal eine Frage.
Zum Sachverhalt:

Vor 14 Tagen fuhren mein Mann und ich mit meinen Kindern (2+4 Jahre alt)vom Kinderarzt nach Hause.
Kaum auf der Landstrasse angekommen bemerkten wir hinter uns eine aggressive Dränglerin. Wir fuhren nicht mehr als 70kmh, es hatte recht stark geregnet, wir hatten recht wenig Sicht und schliesslich auch Kinder dabei.

Die Dame interessierte das wenig, sie drängelte weiter, fuhr soweit auf das ich die Motorhaube ihres Wagens (Polo) nicht mehr durch unsere Heckscheibe sehen konnte. Sie gab Lichthupe und versuchte ständig zu überholen. Irgendwann kam dann eine Ortschaft, wir runter auf Strich 50 :grins: , sie drängelte weiter und fluchte.

Mein Mann ließ einem anderen PKW noch die Vorfahrt ohne bremsen zu müssen, sie fluchte weiter und wurde immer aggressiver, fuhr uns fast gegen die Stoßstange.

Irgendwann mein Kommentar zu meinem Mann: fährt die nochmal so dicht auf, halt an! Kaum gesagt, standen wir mitten in der Ortschaft am Strassenrand!
Ich raus aus dem Auto und wollte die Dame zur Rede stellen. Sie "musste" ja mit anhalten, sie konnte ja nicht überholen, dazu hätte sie ja Abstand halten müssen, sie hätte zum überholen erstmal zurücksetzen müssen.

Nunja....sie stand da nun, eine Zigarettenschachtelbreite entfernt von unserer Stoßstange, drückte hastig die Türverriegelung runter, und hupte wie wild, machte das Fenster auf und schrie mich an "ob ich einen an der Klatsche hätte, sie zu nötigen in der Ortschaft 50kmh zu fahren!" :bang: :zoff:
Mir fiel dazu nichts mehr ein, ich fragte sie wo sie ihren FS gemacht hätte und ob sie sich der Verantwortung bewusst sei, das bei uns im Wagen zwei Kleinkinder sitzen. Ihr Kommentar: "Was gehen mich bitte deine ****** Gören an!"
Ich war drauf und dran sie aus dem Wagen zu prügeln, dachte mir aber, die Alte ist mit ihrem Gesicht eh schon bestraft! :rock:

Mein Mann sahs in der Zwischenzeit weiter mit den Kids im Wagen, ich notierte mir die Kennzeichen, sagte ihr das eine Anzeige folgt und wir fuhren, wie versprochen, geradewegs zur Polizei um Anzeige zu erstatten.

Hierbei geht es um Nötigung, Beleidigung und laut des Beamten vielleicht noch um Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Das wird ev. ein Gericht festlegen. Die Dame fuhr mit dem Wagen des Vaters/Opa´s.... und war zw. 19 und 21 Jahren alt.
Meine Frage nun, bisher haben wir noch nichts wieder gehört, wie lange dauert das bis sich bei uns wer meldet?
Ich hatte soeinen Fall noch nicht, mich würde auch mal interessieren was die zu befürchten hätte...

Wie gesagt, das ist nun 14 Tage her.

Ich danke euch schonmal für Eure Hilfe....

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn die Dame das Ganze zugibt und entspr. bestraft wird, dann erfahrt ihr gar nichts mehr davon, höchstens wenn das Verfahren eingestellt wird.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32872 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, sondern zu einer Verhandlung führt, erfahrt ihr das auch, weil ihr als Zeugen geladen werdet. Das dauert Monate, evtl. auch Jahre - kommt auf die Auslastung des Gerichtes an. In Berlin z. B. ist es total normal, daß Strafsachen erst nach einem Jahr oder noch später verhandelt werden.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Oh, na dann bin ich ja richtig voreilig :grins:

Aber danke schonmal für Eure Hilfe...

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Irgendwann mein Kommentar zu meinem Mann: fährt die nochmal so dicht auf, halt an! Kaum gesagt, standen wir mitten in der Ortschaft am Strassenrand!
Ich raus aus dem Auto und wollte die Dame zur Rede stellen. Sie musste ja mit anhalten, sie konnte ja nicht überholen, dazu hätte sie ja Abstand halten müssen, sie hätte zum überholen erstmal zurücksetzen müssen.

Hallo, ohne der Verhalten der Dränglerin verharmlosen zu wollen, frage ich mich doch, ob nicht auch das Anhalten den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Zwar darf man innerorts am Fahrbahnrand parken, aber das nur deswegen zu tun, um jemand anderes - trotz aller berechtigter Kritik am Fahrstil - aus dem Verkehr zu ziehen ist eben nicht nur parken! Vielleicht greifen ja Rechtfertigungsgründe aus dem StGB, aber einfach so zu tun als wäre nichts gewesen, finde ich nicht in Ordnung!

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#5
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

@DanielB

Hab ich ja auch nicht getan, ich hab´s ja so geschrieben wie´s war. Im übrigen nochmal zu erwähnen, das ich zwei Kleinkinder im Wagen hatte,die nebenbei auch Angst hatten. Ich musste meinen Grossen auch erstmal beruhigen, ist ja wohl klar das die Panik kriegen wenn hinter einem ein Auto hupt und fast an unseres ranfährt! Das bekommt dann auch ein 4Jähriger mit!
Und ich glaube das wäre dann so ein Rechtfertigungsgrund. Zumal mein Mann ja beim anhalten noch geblinkt hat! Das konnte die aber wohl kaum bemerkt haben, sie musste ja aufpassen das wir nicht noch 1kmh weniger fahren, sonst wäre sie uns nämlich am Hintern gesessen!

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#7
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Wenn ich in der Ortschaft 50 fahre, jemanden rauslasse, ohne mit der Geschwindigkeit runter zu müssen (weil noch gut 250m platz waren), wo hab ich dann bitte provoziert?
Sie hatte weder runterschalten müssen, noch irgendeine andere Sache tun müssen, lediglich Anstand halten....und das hat sie nicht getan!
Wo sollte dann bitte die Provokation sein?
Höchstens anhalten hätte ich nicht dürfen, wobei ich ja vorher geblinkt habe....die hätte also, hätte sie denn Abstand gehalten, mich überholen können.....

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#9
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

das hat auch mein mann geschrieben... ;)

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Höchstens anhalten hätte ich nicht dürfen, wobei ich ja vorher geblinkt habe....die hätte also, hätte sie denn Abstand gehalten, mich überholen können..... <hr size=1 noshade>

Anhalten dürftest du eben schon, aber andere Fahrzeuge dazu zwingen ist eben etwas anderes. Und bei Leuten, die auf Situationen im Straßenverkehr dann tatsächlich mit Gewalt gegen andere reagieren und zwar unabhängig davon wie sehr sich die anderen im Verkehr oder bei anderer Gegelenheit danebenbenommen haben, sind meiner Auffassung nach für den Straßenverkehr nicht geeignet; allerdings bin ich kein Verkehrsrichter und werde das auch nicht ändern, also habe ich über einen Entzug der Fahrerlaubnis (§69 StGB ) nicht zu entscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>Und ich glaube das wäre dann so ein Rechtfertigungsgrund. Zumal mein Mann ja beim anhalten noch geblinkt hat! Das konnte die aber wohl kaum bemerkt haben, sie musste ja aufpassen das wir nicht noch 1kmh weniger fahren, sonst wäre sie uns nämlich am Hintern gesessen! <hr size=1 noshade>

Ich meine konkret solche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie die vorläufige Festnahme nach §127 StPO . Notwehr finde ich im Straßenverkehr generell schwierig; die vorläufige Festnahme darf nur erfolgen wenn die Identität der Täterin nicht feststeht, um sie der Polizei zu übergeben; die anderen beiden setzen jeweils voraus, dass die Gefahr nicht anders (zum Beispiel Abbiegen!) abwendbar war.

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#11
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Also sollte ich falls ein Drängler kommt lieber abbiegen! Häää???
Was mach ich dann bitte auf der AB?
Nur um dene das Rasen zu legitimieren soll ich noch Umwege in Kauf nehmen??

Ich glaub da Träumt ein Raser!!!

Und vielleicht bin ich ja auch noch selbst dran schuld wenn mir soeiner hintendrauf fährt?? :schock:

Und als Notwehr würde ich das schon betrachten, denn immerhin hat diese Dame mich und meine Familie bedroht und gefährdet!!!

Nur mal davon abgesehen, gab es vor ca. 3 Jahren schonmal soeine Thematik, bei der allerdings eine Mutter mit Kind gestorben ist!!! NA DANKE!!! DANN IST´S ZU SPÄT!!!

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#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Also sollte ich falls ein Drängler kommt lieber abbiegen! Häää???
Was mach ich dann bitte auf der AB?
Nur um dene das Rasen zu legitimieren soll ich noch Umwege in Kauf nehmen??

Auf der Autobahn kann man natürlich nicht abbiegen (dafür gibt es dort aber mehr als einen Fahrstreifen und wenn es der Verkehr erlaubt, kann man die Überholspur ja auch mal verlassen). Der geschilderte Sachverhalt fand jedoch in einer geschlossenen Ortschaft Stadt und wenn man Querverkehr vorlässt, kann man dort in der Regel auch abbiegen. Das wäre aus meiner Sicht auch eine der vernünftigsten Möglichkeiten sich selbst aus der Gefahrenzone zu entfernen. Da man beim Abbiegen jedoch auch einen Auffahrunfall riskieren könnte, würde ich auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung
die einem Drängler das Überholen ermöglicht durch den entschuldigenden Notstand gerechtfertigt sehen. Da aber mildere Mittel existieren, eben nicht mehr das Ausbremsen.

Die Notwehr folgt dagegen dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, aber zum einen gibt es auch dort sowas wie Verhältnismäßigkeit "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwehren" (es ist das mildeste GEEIGNETE Mittel zu wählen), zum anderen verhält man sich meiner Auffassung nach wenn man im Straßenverkehr einen Gegenangriff durchführt, selbst derart grob verkehrswidrig, dass die Fahrerlaubnisbehörde sich schon Gedanken über die charakterliche Eignung machen könnte. Angriffe und Gegenangriffe haben im Straßenverkehr nichts verloren, wer das nicht einsieht, ebensowenig!

quote:

Ich glaub da Träumt ein Raser!!!

Nein, ich halte mich an im großen und ganzen an die Verkehrsregeln, insbesondere auch an den gebotenen Abstand.

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#14
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

@pawel Pikowitsch:

Mit einer Gegendarstellung können hier glaub ich nur die wenigsten dienen, aber du kannst dir ja die Mühe machen, diejenige unter den Deutschen rauszufinden, die hier gemeint ist und deren Darstellung anhören! Viel Spass!

Warum sollte ich das außerdem in anderer, (mir gutgeschriebener) Ansicht schreiben, nur mit ich fein raus bin oder wie? Was hätte ich davon? Ich will ja Eure Meinung dazu hören...da wäre ich doch voll schlau wenn ich die Unwahrheit schreiben würde?? Oder :augenroll: :cracy: :???:
Ich zweifle langsam....

Im übrigen.... es heisst in Ortschaften darf eine maximale Geschwindigleit von 50kmh nicht überschritten werden, dann DARF ich doch 50 Fahren wie ich Will!!!
Natürlich fahren wir auch mal mehr, bin ja nicht so, aber ehrlich...wenn hinter mir jemand derart drängelt fahr ich so wie´s sein soll! Ich hätte es eingesehen wenn ich 25 gefahren wäre, soviel zum Thema...NÖTIGUNG!!
Im übrigen fahr ich doch nicht schneller, nur damit jemand schneller irgendwo anders ankommt, wäre der jemand eher losgefahren!
Nur mal davon abgesehen....RADAR! Werd ich geblitzt, darf ich zahlen, ich möcht mal die Behörde sehen, die´s mir erlaubt schneller zu fahren als erlaubt, nur weil ein Drängler hinter mir fährt!!!! :grins:

@DanielB: Das sollte keine Beleidigung sondern eine Feststellung sein...also mit dem Raser-Traum bitte nicht übelnehmen...

Natürlich hätte ich auch abbiegen können, nur mal davon ab, dann wäre sie uns definitiv aufgefahren, daher haben wir diese Möglichkeit abgelehnt....
Und da ich vor 1,5 Jahren schoneinmal einen Auffahrunfall mit meinen Kindern hatte und die Verletzt wurden, ging mir bei der einfach der Hut hoch und ich hatte richtig Angst.....und meine Kids auch.
Daher habe ich die Dame auch zur Rede gestellt, denn die hat uns GEFÄHRDET! und das nichtmal eingesehen! Das hätte jeder andere sicher auch getan, denn die hat sowenig Abstand gehalten, die hätte nichtmal annähernd reagieren können, hätten wir ein Hindernis gehabt!

Soviel zum Thema!

Und ich möchte mal die Eltern sehen, die Ihre Kinder in soeiner Situation nicht beschützen wöllten!

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Natürlich hätte ich auch abbiegen können, nur mal davon ab, dann wäre sie uns definitiv aufgefahren, daher haben wir diese Möglichkeit abgelehnt....

Tut mir leid, aber ich kann nicht so ganz nachvollziehen, wieso das Anhalten auf gerader Strecke sicherer sein soll als das Abbiegen an der ersten geeigneten Kreuzung; wenn 250 Meter übrig waren, um noch jemanden vorzulassen und man noch geistig imstande ist innerhalb von drei Sekunden zu erkennen, dass dort eine Kreuzung und den Blinker zu setzen, bleiben immer noch 200 Meter bis zu der Kreuzung oder Einmündung wo das andere Fahrzeug hergekommen ist. (Das könnte natürlich eine Einbahnstraße sein, aber so viele einsame Einbahnstraßen gibt es nun auch wieder nicht).

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#16
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich weiss ja nicht ob Ihr lesen könnt,(meine Meinung (und im übrigen auch die der Polizei) kennt ihr nun), und ich merke, das ihr mich nicht verstehen wollt! Ich würde Euch mal sehen wie ihr in soeiner Situation reagieren würdet, wenn ihr insg. 5km Angst habt und nur auf den entscheidenden Knall wartet!

Mal noch ne Frage: Habt Ihr Kinder? Oder andere Frage: Wie alt seid Ihr? Hattet Ihr schonmal unbeteiligt einen oder mehrere Unfälle (darunter auch mit Toten), oder habt Ihr schonmal gute Bekannte dadurch verloren wie wir???
Ehrlich... Ihr würdet anders über Drängler Denken!!!

Dann werd ich mich mal zurückziehen!
Denn anscheinend red ich gegen die Wand (siehe Abbiegen, das Thema hatte ich schon beantwortet!

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#17
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Auf der Landstraße mit 70 .....

Fragt sich, wer da aggressiv ist!

ja, da fahr ich halt mal rechts ran und lass andere überholen! Aber nein, da muss auf dem 'Recht' beharrt werden.
Ich-war-zuerst-da-ätschi-ätschi ...

Gesetzlich mag lucky-on-usa im Recht sein.

Den moralischen Aspekt lass ich lieber aussen vor - Kinder verhalten sich erwachsener ...

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#18
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#19
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Warum sollte das Rechtlich Grundlos sein, wenn ich auf einer Landstrasse, die zudem mitten durch einen Wald führt, 70 fahre zumal es, wie ich schon beschrieben hatte, geregnet hatte und wenig Sicht war???!!
Zwar war dort die Höchstgeschwindigkeit mit 100 ausgeschrieben, ob ich dann soviel fahre ist mir aber noch selbst überlassen, zumal man ja so fahren soll das man sich und auch die anderen nicht gefährdet. Und eine Nötigung ist bei 70 und diesen Umständen definitiv nicht gegeben. Wenn es dieser Dame nicht passt langsam zu fahren, hätte sie doch die AB nehmen können. Da muss man doch nicht so dicht auffahren das andere Panik bekommen. Zumal ich, weder von meinem Wagen aus, die Motorhaube deren Wagen sehen konnte. Das sollte einem schon zu denken geben. Ein Meter Anstand wäre da noch zu wünschen gewesen, denn das waren nur noch Zentimeter!

Nur mal davon ab, hätte ja, da wir im Gebirge wohnen, auch Glätte herrschen können. Das wäre....auch wenn kein richtiger Winter dieses Jahr ist, auch möglich gewesen sein können.
Und Ihr fahrt dann da 100??!!nur weil man´s darf?? Na denn danke, Euch möcht ich da nicht begegnen.
Und :zoff: 25kmh-Fahrer fahrt ihr dann über den hauffen, weil sie Euch NÖTIGEN 25 zu fahren?? :???:

@pawel Pikowitzsch:
Wenn man lesen kann, könnte man sich schon denken wie ich es gemeint hatte! Dazu muss man sich nicht noch lustig machen.

Nochmal zum Mitschreiben: Hattet Ihr einen Unfall an dem Ihr nicht Schuld gewesen seit? Der durch soein Verhalten verursacht wurde.... ???

Jetzt begriffen??


Aber egal....
Ich kenn Eure Meinung, Ihr meine!

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#20
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Das ist nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern die RICHT-Geschwindigkeit!

Wir fahren da nicht 100, weil man darf, sondern weil man soll, UM DIE NACHFOLGENDEN NICHT ZU GEFÄHRDEN!!!!!!

Mit 70 dort zu fahren könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen, wenn der nachfolgende PKW keine Möglichkeit zum Überholen hat. Nicht die nachfolgende Fahrerin hat gedrängelt, sondern ihr seid zu dicht davor gefahren.

Zusätzlich kommt im dem Fall Bedrohung dazu, von Beleidigung ganz zu schweigen. Ich hab mir das Eingangsposting nochmal durchgelesen, das spricht Bände!!!

VOR ALLEM, wenn man kleine Kinder auf den Rücksitzen hat, sollte man keine Unfälle provozieren. Dies ist hier aber ganz eindeutig geschehen!!! Wenn man meint, die Kinder beschützen zu wollen, soll man das gefälligst tun und lieber die Nachfolgenden überholen lassen als diese auch noch zu provozieren!!!!!!!!!!!!!!!!

Zum K... solche 'Fahrlehrer'!

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#21
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

@philosoph!

Dann schätze ich hat mein Fahrlehrer was was du nicht hast, nämlich AHNUNG!
Die RICHTGESCHWINDIGKEIT gilt auf AUTOBAHNEN! Nicht auf Landstrassen! Dort gilt HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT!!!
Nachschulung nötig?

Nee, mal im Ernst, das kann doch nicht dein Ernst sein!
Ich bin zudicht vorgefahren?! Sollte ich der vielleicht noch einen Brief schreiben, ob sie nicht mal gewillt ist etwas Abstand zu halten, wenns geht noch im Geschehen???

Hätte ich vielleicht ohne Grund gebremst hätte ich mir das ja vorstellen können, aber der Nachfolgende Verkehr ist NICHT ZUM DRÄNGLEN DA!!!!

AUCH WENN ICH DORT NUR 70 FAHRE, ICH HATTE MEINE GRÜNDE UND SIE DIE PFLICHT ABSTAND ZU HALTEN!!!!
Und diese Dame konnte durch den Regen genauso wenig sehen wie ich, daher VORRAUSSCHAUEND FAHREN!!!!
Daher heisst es ja meinstens, wer auffährt ist schuld!
Und ich rase nicht, nur weil hinter mir es jemand eilig hat!!!!

Also wenn man hier so wenig Verständnis hat, frag ich mich wie Ihr fahrt!!!!

:augenroll:

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#23
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Nach der StVO und nicht, wie es mir grade in den Kram passt, ich evtl. das grössere Auto haben, mir das Gesicht des hinter mir fahrenden nicht zusagt ....

Auf alle Fälle hätte ich nicht Beifahrer und gar Kinder der Möglichkeit eines Unfalls ausgesetzt.
Ich hätte die Möglichkeit des Überholens gegeben, indem ich rechts ranfahre!!!

Wieso soll ich Verständnis für jemanden haben, der sich auf der Strasse derartig aggressiv und nötigend verhält!?!?

Manche Unfälle wundern mich nicht bei solchen Verkehrsteilnehmern, die behaupten, immer im 'Recht' zu sein.

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hätte ich vielleicht ohne Grund gebremst hätte ich mir das ja vorstellen können, aber der Nachfolgende Verkehr ist NICHT ZUM DRÄNGLEN DA!!!! <hr size=1 noshade>

Niemand behauptet, Sie hätten ohne Grund gebremst, allerdings können Sie nicht bestreiten, dass es sich um ein verkehrsfremdes Bremsmanöver handelte (die Verkehrslage hat es nicht erfordert, sie hatten nicht vor dort zu parken). Was die Polizei davon hält, ist übrigens irrelevant, Ihre Anzeige wegen Nötigung geht ja an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet was Sie daraus macht. Wenn dort eben in Ihrer Aussage steht, dass Sie den Raser ausgebremst haben, wird der zuständige Amtsanwalt oder Staatsanwalt sich sicherlich auch mit der Frage beschäftigen, ob Sie sich damit nicht Ihrerseits strafbar gemacht haben. Und um das mal ganz deutlich zu sagen: So uneinsichtig wie Sie sich hier zeigen, finde ich mittlerweile, dass im Falle einer Verurteilung von Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis genauso ernsthaft geprüft werden müßte, wie vielleicht bei dem Raser. Mit der Einstellung würden Sie übrigens auch bei jeder MPU durchfallen!

Das Sie sich darüber aufregen, dass Ihre Kinder durch sowas gefährdet werden, mag ja berechtigt sein, aber Ihre Reaktion darauf ist meilenweit von der Grundregel 'ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.' die §1 StVO jedem Teilnehmer des Straßenverkehrs auferlegt entfernt. Mit Rücksicht ist nämlich gerade gemeint, dass man beim Fehlverhalten anderer nicht auf seine eigenen Rechte wie etwa Vorfahrt und so weiter beharren darf. Wer da mit Notwehr gegen verkehrswidriges Verhalten anderer, solange dieses nicht darauf abzielt, Sachen von bedeutendem Wert oder Personen zu schädigen, kommt, hat im Straßenverkehr m.E. nichts verloren. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn hinter mir ein Wagen dauernd Lichthupe geben würde und noch dazu hupt, würde ich ebenfalls ranfahren und nachfragen, ob etwas mit meinem Wagen nicht stimmt.

Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich immer nach optimalen Verhältnissen. Diese dürften bei starkem Regen wohl nicht gegeben sein. Und wo steht, daß besagte Landstraße überhaupt einen Stand-/Seitenstreifen hat?


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Pawel Pikowitsch:

quote:
Wie gewährt man eigentlich bei Tempo 50 und noch gut 250 m bis zur Kreuzung / Einmündung die Vorfahrt?

Kann man diesen Verkehrsteilnehmer eigentlich überhaupt schon erkennen und hinsichtlich der Vorfahrt mit diesem kommunizieren, wenn die schlechten Sichtverhältnisse einen auf der Landstraße gerade noch zu einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zwangen?

Da hast du Recht, auch das ist auch ein Widerspruch. Bei 250 Metern Entfernung dürfte es allerdings unabhängig von den Sichtverhältnissen problemlos möglich sein, innerorts auf die Vorfahrtstraße einzufahren, deswegen frage ich mich auch, warum das hier überhaupt erwähnt wurde. Wenn aber in die eigene Fahrtrichtung schon so wenig Verkehr war, ist es schon bemerkenswert, dass in der Gegenrichtung derartig viel Verkehr ist (natürlich kann sowas durch Baustellen oder auch eine gesperrte Autobahn bewirkt werden), dass es für die Dränglerin keine Möglichkeit zum Überholen gab, in Aussicht auf eine solche Möglichkeit hätte sie sich, sofern das der Mann der Threaderstellerin nicht durch Bremsen verhindert hat, doch gerne ein paar Meter zurückfallen lassen um mitunter auch mit Gefährdung des Gegenverkehrs zu überholen (für so konsequent halte ich die meisten Verkehrsrowdys schon), es sei denn es ging der Dränglerin gerade darum, dass vorausfahrende Fahrzeug weiterhin zu bedrängen. Gegen eine wirklich gezielte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wäre natürlich Notwehr (ohne Gefährdung Dritter) zulässig...

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#28
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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