Anzeige wegen Unterstellung eines Kratzer am Auto möglich?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518025-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unterstellung eines Kratzer am Auto möglich?

Hallo.
Ich hab mal eine Frage.
Mir wurde von einer Dame unterstellt ich hätte ihren aussenspiegel mit meinem außenspiegel (fahrerseite) touchiert. Ich hab nicht gehört oder gesehen. Sie kam auf mich zu und meinte sie hätte gedacht etwas gehört zu haben. Ich hab ihr mehrmals gesagt das nichts war.
Danach ist sie in ihr Auto eingestiegen und gegangen hat sich aber davor noch mein Kennzeichen wohl gemerkt.
Ich hatte nicht mal mehr die Chance den vermeintlich von mir verursachten Schaden zu begutachten oder nochmal in Ruhe mit der Frau zu reden.
Vor uns stand noch eine Frau die wohl alles gesehen hat aber leider auch nichts dazu gesagt hat.
Ich frage mich nun ob die Frau mich anzeigen könnte. Wobei ich weiß das wir beide nicht so richtig gehandelt haben.
Vielleicht habt ihr ja ähnliches erlebt.


-- Editiert von Moderator am 21.06.2019 14:08

-- Thema wurde verschoben am 21.06.2019 14:08

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Ist denn überhaupt ein Schaden entstanden?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
fb518025-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

An meinem Auto definitiv nicht. Und an dem der Dame konnte ich nicht mehr schauen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von fb518025-24):
Anzeige wegen Unterstellung eines Kratzer am Auto möglich?

Ja, ist möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb518025-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ohne jegliche Beweise wie Fotos von ihrem und meinem Auto. Und auch nachdem sie dann einfach das Gespräch verlassen hat?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Auch ohne jegliche Beweise wie Fotos von ihrem und meinem Auto. Und auch nachdem sie dann einfach das Gespräch verlassen hat? Ja. Glücklicherweise muß man als Anzeigeerstatter nicht erst das Ermittlungsverfahren selbst durchführen und dann quasi mit anklagereifen Beweisen bei der Polizei vorsprechen - nein, das Ermitteln ist Aufgabe der Polizei. Übrigens IST eine Aussage ein Beweis, und eine solche würde sie ja dann wohl machen (womit nicht gesagt ist, dass der Beweis für irgendwas ausreicht - aber die Frage war ja, ob sie Anzeige erstatten kann und nicht, was final dabei herauskommt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Dame hat allerdings dem TE nicht die Chance gegeben, sich auszuweisen oder ihm eine Kontaktnummer gegeben. Kann man im falle des Falles auch als Fahrerflucht deuten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wegen was soll die Dame denn angezeigt werden?

Mir fällt gerade keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein, die die Dame begangen haben könnte.

Zitat:
Kann man im falle des Falles auch als Fahrerflucht deuten


Das setzt aber voraus, dass es einen Unfall gegeben hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, ist möglich


Eine derartige vorsätzlich irreführende Antwort sollte ein erfahrener Forenteilnehmer wie Du unterlassen.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mir fällt gerade keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein, die die Dame begangen haben könnte.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zitat:
Das setzt aber voraus, dass es einen Unfall gegeben hat.
Den gab es - ihrer Aussage nach - ja.

Zitat:
Eine derartige vorsätzlich irreführende Antwort sollte ein erfahrener Forenteilnehmer wie Du unterlassen.
Was kann er dafür, dass immer wieder so dumme Fragen gestellt werden?
Gut gefragt wäre etwa "was kann mir passieren" oder "was kann die Dame erreichen" oder "zu was würde eine Anzeige führen" oder oder oder.
Es wurde aber nur gefragt, ob angezeigt werden kann. Und da das so gut wie immer geht war die Antwort "ja".

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine derartige vorsätzlich irreführende Antwort

Was ist das denn für ein Unfug?

Das in Deutschland eigentlich jeder jeden wegen allem anzeigen kann ist vielen Leuten überhaupt nicht bewusst.
Im Gegenteil, viele Leute glauben, das man eine Anzeige erst dann stellen könne wenn man "Beweise" hat.
Zwar ist es grundsätzlich besser welche zu haben, aber es ist absolut keine Vorraussetzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine derartige vorsätzlich irreführende Antwort

Was ist das denn für ein Unfug?

Das in Deutschland eigentlich jeder jeden wegen allem anzeigen kann ist vielen Leuten überhaupt nicht bewusst.
Im Gegenteil, viele Leute glauben, das man eine Anzeige erst dann stellen könne wenn man "Beweise" hat.
Zwar ist es grundsätzlich besser welche zu haben, aber es ist absolut keine Vorraussetzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was ist das denn für ein Unfug?


Ich habe nicht geschrieben, dass die Aussage Unfug ist. Ich habe geschrieben, dass Deine Aussage irreführend ist und dass Du den Fragesteller sogar bewusst in die Irre führen wolltest.

Der durchschnittliche Leser schließt aus so einer Antwort nämlich, dass eine Straftat oder OWi vorliegt. Er versteht die Antwort nicht so, dass man die Dame zwar anzeigen kann, diese Anzeige dann aber umgehend im Papierkorb landet.

Genau genommen hält man Polizei und Staatsanwaltschaft von wichtigeren Dingen ab, erzeugt Papier- und Portoverschwendung mit dem Ergebnis, dass man einen Brief erhält, in dem mitgeteilt wird, dass keine Straftat erkennbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo hh,

kann es sein, dass du da was verdreht hast? Es geht nicht darum die Dame anzuzeigen, sondern der TS befürchtet, dass er von ihr angezeigt wird.

Hätte er gefragt ob er die Dame anzeigen kann dann hätte ich geschrieben, dass das nicht geht* (kein Schaden, also auch keine Fahrerflucht, und mehr war ja nicht).

*geht natürlich trotzdem, aber so schreibe ich eben nicht, bei mir muss eine Anzeige schon sinnvoll sein

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich habe nicht geschrieben, dass die Aussage Unfug ist.

Das habe ich auch nicht so aufgefasst. Als Unfug sehe ich das:
Zitat (von hh):
dass Du den Fragesteller sogar bewusst in die Irre führen wolltest.




Zitat (von hh):
Er versteht die Antwort nicht so, dass man die Dame zwar anzeigen kann,

Ob an die Dame anzeigen kann, war gar nicht seine Frage.



Zitat (von hh):
diese Anzeige dann aber umgehend im Papierkorb landet.

Ich mag nicht ausschließen, das es pflichtvergessene Beamte gibt, die solch rechtswidrige Sachen machen, die Regel ist es aber nicht. Wenn die Anzeige nicht offenkundig sinnlos ist, wird man zumindest mal eine Anfangsermittlung machen.



Zitat (von reckoner):
bei mir muss eine Anzeige schon sinnvoll sein

Ja, bei mir auch. Leider sieht das nicht jeder so. Insbesondere wenns ums Auto geht gilt oft eher "lieber eine Anzeige zuviel als zu wenig"


Bestes Beispiel aus der Praxis: Mutter und Tochter streiten sich, seit Februar 23 gegenseitige Anzeigen wegen "Kinder*****".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ob an die Dame anzeigen kann, war gar nicht seine Frage.


Ohh, da muss ich mich jetzt entschuldigen. Irgendwie habe ich das 'm' vor dem 'ich' übersehen.

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