Arbeiten an Fassade - Blockierung einer Einfahrt

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeiten an Fassade - Blockierung einer Einfahrt

Hallo zusammen :) ,

ich möchte mich gerne über den nachfolgenden Sachverhalt bei euch erkundigen:

Es existiert ein Haus an einer Straße in Thüringen. Direkt an diesem Haus führt seitlich eine Einfahrt (privater Weg) zu den dahinter liegenden Gebäuden entlang. Aufgrund von Arbeiten an der Fassade (Anbringung von Taubennetzen) muss für einen Zeitraum von ca. 2 Stunden eine Hebebühne in der Einfahrt aufgebaut werden.

Während diesen Zeitraums ist eine Zufahrt für die hinteren Anlieger (ca. 15 Wohneinheiten) nicht möglich. Wie weit voraus müssen die Arbeiten angekündigt werden? Kann ein Einsatz verhindert werden?

Vielen Dank im Voraus.


-- Editiert von Spintus am 15.11.2019 12:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
muss für einen Zeitraum von ca. 2 Stunden eine Hebebühne in der Einfahrt aufgebaut werden.
Und das geht nur so? Es gibt doch auch solche LKW mit schwenkbaren telskopähnlichen Arbeitsbühnen. keine Ahnung wie die genau heissen.

Auch wenn deren Einsatz das mehrfache kosten würde, dann müsstest du halt auf diese Art und Weise der Arbeiten zurückgreifen.

Zitat:
Kann ein Einsatz verhindert werden?
Ja, wenn es eine zwar für dich deutlich teurere Möglichkeit gibt die Arbeiten verrichten zu lassen, diese aber nicht zu Beeinträchtigung der Nachbarn führen wird.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn das die einzige Zufahrt zu den hinten liegenden Wohneinheiten ist, werden die Arbeiten so überhaupt nicht stattfinden. Die Zufahrt für die Feuerwehr ist frei zu halten.

Ansonsten dürfte man wohl von so ca. 1 Monat Ankündigungsfrist ausgehen.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ja, wenn es eine zwar für dich deutlich teurere Möglichkeit gibt die Arbeiten verrichten zu lassen, diese aber nicht zu Beeinträchtigung der Nachbarn führen wird.

Sehe ich pauschal nicht so. Das "deutlich" teurere hat auch seine Grenzen, wobei man Mehrkosten in einem zumutbaren Rahmen sicherlich akzeptieren müsste.

Wäre diese Hebebühne denn grundsätzlich dort "fest" oder mobil, sprich: könnte sie im Notfall unmittelbar dort wegbewegt werden, oder werden da Stundenlange Rüstzeiten nötig?
Man kann es einfach darauf ankommen lassen, mit dem Risiko, unmittelbar dort wegzufahren, sollte jemand die Straße entlang wollen.
So oder so, sollte man sicherstellen, dass man die Arbeiten rechtzeitig ankündigt. Das nimmt schon mal einen Großteil des Risikos weg.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Spintus):
eine Hebebühne in der Einfahrt aufgebaut werden.

So was?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin nicht der Vermieter - ich informiere mich nur über den Sachverhalt und seine Ausreden. :) .. Ja, das mit der Bühne kommt hin @Harry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
So oder so, sollte man sicherstellen, dass man die Arbeiten rechtzeitig ankündigt.

Korrekt, je nach objektiver Dringlichkeit sollten das 14 tage bis 4 Wochen sein.



Zitat (von Spintus):
Ja, das mit der Bühne kommt hin @Harry

Dann wäre die Zufahrt in Notfällen schnell frei zu machen. Dazu die geringe Beeinträchtigung von nur 2 Stunden.
Damit dürfte das für den Nachbarn zumutbar sein, das zu dulden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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