Auf Privatgrundstück zugeparkt.

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Auf Privatgrundstück zugeparkt.

Hallo zusammen,

ich habe eine Freundin besucht, diese wohn in einem etwas größerem Gebäudekomplex. Zu diesem Komplex gehören ca. 20 Parkplätze. Ich parke also auf einem dieser Parkplätze, komme abends wieder zu meinem Auto, ich wurde zugeparkt. Vom angeblichen Mieter dieses Parkplatzes. Der Parkplatz ist nicht gekennzeichnet, erst am nächsten Tag habe ich gesehen, dass auf dem Boden eine kaum noch zu lesende Nummer steht, mehr nicht. Es gibt anscheinend lediglich zwei Besucherparkplätze, diese waren aber am Abend beide belegt, so dass es kaum möglich war zu sehen, dass extra Besucherparkplätze geschaffen wurden.
Für mich war diese Situation jetzt nicht sonderlich schlimm, aber was wäre gewesen, wenn ich einen wichtigen Termin oder einen Notfall gehabt hätte. Hätte ich sein Fahrzeug abschleppen lassen, hätte der Abschleppdienst von mir das Geld verlangt. Kann ich diese Kosten dann zurückverlangen oder hätte ich sogar die Polizei verständigen können?

Wäre super, wenn jemand ne Antwort hat.
Vielen Dank im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Möglich wäre eine Anzeige wegen Nötigung.
Auch ein Abschleppen wäre möglich gewesen. Allerdings hättest Du die Kosten für den Abschleppwagen zahlen, und dann versuchen müssen sie von Deinem Kontrahenten erstattet zu bekommen. Dabei gilt aber die Schadenminderungspflicht. Hättest Du Dein Fahrziel mit dem Taxi im Vergleich zum Abschlepper kostengünstiger erreichen können, dann hättest Du diese Variante wählen müssen. Die Mehrkosten für den Absschleppwagen müsstest Du dann selbst tragen.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ist tatsächlich ein beliebter Irrtum von Mietern von Parkplätzen, dass sie, wenn jemand auf ihrem Platz steht, glauben, denjenigen zuparken zu dürfen. Das ist aber tatsächlich eine Nötigung, weil der, der auf dem Platz steht, am Wegfahren und damit eben gerade an der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gehindert wird. Der Mieter kann den widerrechtlichen Parker nur auf zunächst eigene Kosten abschleppen lassen und versuchen, sich das von dem Parker wieder zu holen. Umgekehrt ist das dann auch so, wie freudenfeuer schon ausgeführt hat.
Die Polizei neigt dazu, in solchen Fällen eine 'zivilrechtliche Streitigkeit' zu behaupten, was zur Folge hat, dass sie sich für nicht zuständig erklärt. Wenn eine Anzeige erstattet werden soll, muss die Polizei sie aufnehmen. Aber sie muss nicht zwingend den Zustand beseitigen.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Mal ne blöde Frage:

Wie siehts aus, wenn ich jemanden zuparke, ihm aber nen Zettel hinterlasse, wo er klingeln muss, damit sein Auto wieder "freigegeben" wird? Ist es dann trotzdem Nötigung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Der Tatbestand der Nötigung wäre dann wohl auch erfüllt. Ein Abschleppen des Fahrzeugs aber wohl nicht zu rechtfertigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo leute,

aus eigener erfahrung, keine nötigung :(

stellt sich die frage: was ist vor dem stellplatz, das gleiche privatgrundstück oder öffentlicher verkehrsraum.

sofern dasselbe privatgrundstück wie der stellplatz selbst, und das ist es fast immer, kann der eigentümer sich hinstellen wo er möchte, es ist sein grundstück.

stellt er dabei *zufällig* einen anderen zu, pech gehabt.

ich besitze eine ca 100 meter lange privatstrasse welcher gelegentlich zum wildparken genutzt wird. nix dagegen aber wenn die leute quer wie wilds.u oder mitten auf dem weg parken, fordere ich sie auf zu fahren.

tun sie es nicht oder haben darüber hinaus noch eine d.cke fr.sse hole ich zwei von unseren autos und keile sie ein. daraufhin kommt fast immer die polizei, tauscht personalien aus und fährt wieder und plötzlich, werden die leute total freundlich ;)

im öffentlichen verkehrsraum sieht dies anders aus aber auf einem privatgrundstück ensteht hierbei keine nötigung, also schön gucken wo man parkt :)

gruß

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nötigung ist kein Offizialdelikt. Die Falschparker werden schnell Kleinlaut und erstatten keine Anzeige. Dann interessiert es die Polizei auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


versuchen tun sie es schon, teilweise sogar sehr laut, aber die herren in grün verwiesen jedesmal auf den zivilweg und fahren davon ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber wenn es nicht der Besitzer ist, der jemanden einparkt, sondern lediglich der Mieter des Parkplatzes, dann sieht es wohl wieder anders aus oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>sondern lediglich der Mieter des Parkplatzes

der mieter ist der besitzer ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

jaaaa das ist schon klar. aber ich stand ja auf seinem Grund und er nur dahinter :) Er hat ja nur einen Stellplatz gemietet. Wenn das überhaupt so ist. Da steht nirgendwo, dass das privatparkplätze sind.

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