Auf fzg gerollt... nichts zu sehen

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
chris8400
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf fzg gerollt... nichts zu sehen

hallo,

mir ist grade folgendes passiert.
ich steh an der tankstelle vor mir parkt ca 1-2 meter ein anderes fzg. steig aus handbremse vergessen und schon rollt mein fzg gegen seine stoßstange.

nun ja waren 2 junge kerle die ganz locker drauf waren. zu sehen ist an beiden fzg nichts. bin gegen seinen parksensor gerollt mit meinem nrschild. parksensor funktioniert auch noch bei ihm. trotzdem will er morgen zu mercedes und mal kurz nachschauen lassen. er hat meine adresse usw.

frage was habe ich für rechte. weil ich arbeite selbst im autohaus und da war echt gar nichts zu sehn. hab halt auch keine bilder gemacht.
wenns wirklich hart auf hart kommt. nutzt mir dann mein rechtschutz was oder nicht. die jungs waren ja nett aber man weis nie.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Richte dich drauf ein, dass Mercedes was findet und dass deine Versicherung den "Schaden" einfach durchwinkt. Wir haben genau das durch. Es war absolut nichts zu sehen außer einem Altschaden am anderen Fahrzeug. Den hat man natürlich rotzfrech reguliert. Haste keine Chance. Ich hab der Versicherung mitgeteilt, dass hier Schindluder getrieben wird, habe sogar Bilder gemacht etc. Interessiert die nicht, wegen 600€ schicken die keinen Gutachter los.

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Lehn dich einfach zurück und entspann dich.
Den Schaden zahlt doch deine Haftpflicht. Und wenn du die Richtige abgeschlossen hast, hast du sogar einen Unfall frei
bevort die Versicherung dich höher einstuft.

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#4
 Von 
chris8400
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also wenn irgendwas wäre wollte er sich heute bei mir melden. hat er nicht gemacht also geh ich davon aus das alles ok ist.
meine frage : gibt es denn irgendeine frist oder zeitraum wie lange er sich zeitlassen kann. ich meine das muss es ja geben sonst könnte ja jeder nach wochen noch kommen und dann sagen das ein schaden festgestellt worden ist.

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#5
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Der Schaden muss zeitnah festgestellt werden. Für die Reparatur und Abrechnung bei deiner Versicherung hat der dann aber ewig Zeit, IMHO waren es 2 Jahre.

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